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"mit leckerer Vanillecreme"

Aufdruck auf einer Packung Fertigkuchen: "mit […] leckerer Vanillecreme."

Leckere Vanillecreme. Ich finde so eine Aussage auf einer Packung irgendwie gewagt. Wenn ich das jetzt kaufe und die Creme gar nicht so lecker finde, haben mich die Macher ja irgendwie angelogen. Oder wie seht ihr das?


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Kommentare

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Christine am :

Schlimmer wiegt der Font.

Denn das sieht aus wie leckevev Vanillecveme und ich musste dreimal hinschauen. Sehr sehr unglücklich gewählt.

Panther am :

... und lauter durchgestrichenen "c" :-)

Crazy_Borg am :

Fällt "lecker" nicht schon unter Healthclaim?
Das sollen die mir erstmal per Studie beweisen, dass das auch wirklich lecker ist!


Ich glaue Ich gucke in letzter Zeit leider zu viel von Herrn Lege... :-D

Klabund am :

Das ist juristisch eine klare Sache. "Lecker" ist nicht klar messbar, zählbar etc. und empfindet jeder subjektiv anders.
Aussagen wie "das Leckerste", "das Beste", "das Tollste" etc. sind im Wettbewerbsrecht kein Problem.
Alles was klar validierbar aber falsch ist, Aussagen mit bestimmten Mengen, konkret nachprüfbarem Nutzen ("hilft gegen Krankheit xyz bei Nahrungsergänzungsmitteln etc, obwohl keine verlässliche Studienlage dazu existiert etc.) sind das kritische und angreifbare bei Produktversprechen.

Fabse am :

Hä die Produzenten lügen doch andauernd mit jeder verfügbarer Werbefläche... "ohne Zucker" dafür mit Glucosesirup.. "schmeckt wie frisch gekocht" wenn man noch nie frisch gekochtes vorher hatte.. "mit Simmertalerrind".. und ganz viel seperatorenfleisch.

Ich wundere mich gerade, dass dir das bisher nicht aufgefallen ist.....

NetzBlogR am :

Ich finde, Hersteller sollten generell mit Qualitäts-Attributen auf der Verpackung sparsamer umgehen: Wenn z.B. auf einer Wurst steht, dass sie "Spitzen-Qualität" besäße, dann würde ich das doch schon gern selbst entscheiden.

SPages am :

Spitzenqualität ist ein geschützter Begriff:


https://de.m.wikipedia.org/wiki/Spitzenqualität_(Lebensmittelrecht)

Panther am :

Nun ja ...

Zwei Punkte gleich belanglos. Weiter: das Verbot der Verarbeitung von Separatorenfleisch und Restfleisch ... *hüstel*. Und dann die "höheren Anteile an Skelettmuskulatur", die mit ein paar Prozentpunkten natürlich DEN Qualitätsunterschied ausmachen würden :-D

SPages am :

Das dass Ergebnis besser ist habe ich auch nie behauptet, sondern nur darauf verwiesen das es bei Spitzenqualität um eine Begriff handelt, welcher durch Leitsätze definiert ist. Siehe dazu auch Kommentare direkt darunter.

Die Leitsätze sind insgesamt natürlich eher ein minimal Kompromiss.

Klaus am :

Die Qualitätsstufen bei Wurstwaren sind aber in den "Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse" unter Punkt 2.12 genau definiert. Wenn also eine Wurst mit "Spitzenqualität" deklariert ist, dann kann das ein Labor ganz einfach nachprüfen. Ob diese "Spitzenqualität" besser schmeckt als eine "einfache Qualität", sei mal dahingestellt.

Supporthotline am :

Nein, nicht du entscheidest, wie Spitzenqualität definiert wird, sondern: https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehrung/Lebensmittel-Kennzeichnung/LeitsaetzeFleisch.html

Mitleser am :

Das ist wie mit scharfen Produkten. Drei Schoten auf der Packung, aber scharf ist es dennoch nicht.

0815 Leser am :

hmmmm, warum muss ich daran denken das es einfach geschicktes Marketing ist.
Fettarm klingt gesund, aber da Fett Geschmacksträger ist versteckt sich das nun in der Vanillecreme?!

TheM am :

Lecker liegt ja immer im Auge des Betrachters.
Ist wahrscheinlich nicht wirklich lecker, im vergleich zu anderen Fertigkuchen vielleicht schon.
Und vielleicht findet ja die Produktentwicklung die Vanillecreme wirklich lecker.

Und wer würde schon drauf schreiben " Mit einigermaßen leckerer Vanillecreme"

Nicht der Andere am :

Eng(er) würde es erst mit "leckererer".

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