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Die gute Seite von Corona

Endlich entdeckt. :-D


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Georg am :

Ich mag Corona trotzdem nicht................

Kelle am :

Dat wird nich lustiger.

Anonym am :

...also..mir gefällts...

Anonym am :

Lieber Guinness...

Pascal am :

Dort steht zwei mal der Begriff "Bier". Darf es sich trotz Mais in der Zutatenliste so nennen?

Björn Harste am :

Ja. Du denkst vermutlich gerade an das Reinheitsgebot, nach dem Bier nur aus Hopfen, Malz, Hefe und Wasser bestehen darf.

Thomas' am :

Das Reinheitsgebot ist kein Gesetz mehr. Was ein Bier ist, wird von der Bierverordnung definiert.

https://www.gesetze-im-internet.de/bierv/__1.html

Und die erlaubten Zutaten:

https://www.gesetze-im-internet.de/bierstdb/BJNR701350931.html

Wupme am :

QUOTE:
(4) Zur Bereitung von obergärigem Bier darf Malz auch aus anderem Getreide als Gerste verwendet werden. Reis, Mais oder Dari gelten nicht als Getreide im Sinne des § 9 Abs. 3 des Gesetzes.


Lustige denn §9 Abs. 3 ist weggefallen....

Gesetz am :

Naja, nicht §9 Abs. 3 ist weggefallen, sondern das ganze Gesetz (Vorläufigen Biergesetz) war ja ab 1987 teils unwirksam aufgrund EuGH-Urteil.

Aber für deinen Verweis hier noch das Gesetz, welches aber ab 1987 teilweise dem EuGH-Urteil widerspricht:
https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata/komm/ErbsKoStrafRNebG_184/BierG/cont/ErbsKoStrafRNebG.BierG.p9.htm

Und was gilt nun? :-D

Gesetz am :

Und zur Auflösung:

Das Gesetz wurde zwar 2005 aufgehoben, aber nach dem "Gesetz über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht" gilt §9 des VorlBierG natürlich weiter.

Daher macht der Text in der Durchführungs-VO natürlich auch Sinn. (Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht!)

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