Der Choco-Crossies-Fresser
Ein Typ hatte versucht, in unserem Zweitmarkt eine Packung Choco Crossies zu klauen. Er ließ sich dabei erwischen und da er keine gültigen Ausweispapiere mit sich trug, riefen meine Mitarbeiter die Polizei an, um die Personalien überprüfen zu lassen.
Als die Beamten schon vor Ort waren, bemerkte die Marktleiterin plötzlich ein Rascheln aus der Ecke, in welcher der Dieb saß. Da hatte er die Packung heimlich aufgerissen und bediente sich in aller Seelenruhe am Inhalt.
Wir haben den größeren Schaden dadurch und ihn wird keine größere Strafe erwarten, aber immerhin konnte er sich noch einen gepfefferten Anschiss von den Beamten anhören.
Als die Beamten schon vor Ort waren, bemerkte die Marktleiterin plötzlich ein Rascheln aus der Ecke, in welcher der Dieb saß. Da hatte er die Packung heimlich aufgerissen und bediente sich in aller Seelenruhe am Inhalt.
Wir haben den größeren Schaden dadurch und ihn wird keine größere Strafe erwarten, aber immerhin konnte er sich noch einen gepfefferten Anschiss von den Beamten anhören.
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Comments
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Josef on :
Zum Dieb: Wahrscheinlich ist im ein Anschiss von den Polizisten genau so egal wie alles andere, was die Staatsgewalt ihm legal antun kann.
TOMRA on :
Jon Doe on :
Er ist doch auch gar nicht zum Strafen da. Ich wüsste gerne, ob die Person gegen den Polizisten vorgehen kann. "Anschiss" gehört meines Wissens nicht zum polizeilichen Auftrag.
rechtsverdreher on :
TOMRA on :
rechtsverdreher on :
e.g. John Doe on :
Josef on :
O wie verführerisch sind choco crossies!
Mandelfein köstlich
Und einzigartig!
Wird sich der Arsch auch so gedacht haben.
Doe on :
Aber das kommt hier ja niemandem in den Sinn.
Ist ja auch nicht vorstellbar in Dtld.?!?
Frimiax on :
Rollball on :
Polizei und Filialleitung scheinen aber arg unausgelastet zu sein, wenn wegen der paar Cent so viel Arbeitszeit und Papierkrieg draufgehen. Da ist ja jeder Dieb radikaler, der jemandem seine verlorene Euromünze stiehlt ...
Nicht der Andere on :
Soll der Filialleiter unter irgendeiner Grenze böse gucken, den Zeigefinger heben und auf schlimme Folgen im Wiederholungsfall verweisen?
Was die Polizei angeht: Diebstahl ist nunmal eine Straftat und das kann man ja nicht per Gesetz erst ab 5 oder 10 Euro beginnen lassen. Da könnte man schon eher die Beförderungserschleichung von Straftat zu Ordnungswidrigkeit umstufen - schon, um nicht die gar nicht mal so seltenen Ersatzfreiheitsstrafen abzuwenden. Und Schwarzfahren erzeugt ja auch keinen materiellen Schaden. Dafür könnte man dann zumindest höhere Geschwindigkeitsüberschreitungen gern als Straftat verfolgen wegen der dadurch erzeugten Gefahren.
John Doe on :
Super Alternative im Vergleich zur Ersatzhaft wo wenigstens die "Strafe" am Ende weg ist.
PS: Man kann "Strafen" auch abarbeiten und muss nicht in den Knast. Das fällt einigen aber wohl noch schwerer.
Jau on :
Tab on :
Asd on :
Sherry on :
FlapSnac on :
naja on :
Sherry on :
Michael on :
Nicht der Andere on :
Bei Überschreitung wäre der vermeintliche Diebstahl nur ein berechnungsfreier Entsorgungsversuch gewesen. Und das Vertilgen wäre kein erneuter Diebstahl, sondern die vollzogene Entsorgung. Regalpflege, Imageschaden, Entsorgungskosten sind dann durch sein Handeln gemindert worden, wovon ihm eigentlich ein Teil noch als Auszahlung zusteht.
Zum Glück hat man ja seine Personalien, sodaß man ohne großen Heckmeck den Geldbriefträger auf die Reise wird schicken können.
Klaus on :