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Bruch

Eine Kundin ist mit ihrem Einkaufskorb an einem Aufsteller mit Berentzen "fruchtigen Spirituosen" hängengeblieben und hat gleich ein paar Flaschen zu Boden gerissen.
Der Sachschaden hielt sich zum Glück in Grenzen, da nur zwei Flaschen zu Bruch gegangen sind.

"Nur" zwei Flaschen - das sind immerhin 1,5 Liter Flüssigkeit. Die kann sich sehr großzügig verteilen. :-(

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Kommentare

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URS am :

Und Alkohol ist flüssiger als Wasser. Eine Pfütze mit Alkohol verteilt sich viel weiter als eine Wasserpfütze.
Aber da muß ja nicht der Chef wischen, oder?

goelliboy am :

Was kostet denn so ne flasche? 10 € bestimmt oder?

aber berentzen ist sehr lecker, trinke ich immer in der disco B-)

thorben am :

ne buddel kost umme 6€ aber trotzdme jede menge schotter ^^


voralem, der guuuute alkohol :-D

Nordfuchs am :

Du hast doch so eine süße Nilfisk rumstehen. Vieleicht mag die ja Berentzen.
Gruß, Volker :-)

Tony am :

Auflecken lassen :-)
Zahlt das eigentlich deine Versicherung ?

marcc am :

Das ist doch soviel Ethanol drin, das verdampft doch ganz schnell. :-P

Packetblogger am :

Ja und was ist mit dem Schaden, der Björn entstanden ist?

Das muß doch normalerweise die Kundin bezahlen, oder?
Schlimmstenfalls ihre Haftpflicht... oder seh ich das falsch?

Ich mein jetzt rein theoretisch. Ich denke nicht, dass Björn der Kundin die 2 Flaschen hat bezahlen lassen :-)

Ob Björns Versicherung sowas versichert glaub ich fast nicht, es sei denn die Prämie beträgt 10% vom Monatsumsatz :-)

Dirk am :

Berentzen... meine Heimat!

Realflo am :

Die Haftpflicht der Versicherung wird sicher mangels Haftung nicht zahlen.
Ist das normale Risiko des Kaufmanns.
Er hat die Ware so zu stellen, dass sowas nicht passieren kann.
Klingt jetzt fies, aber so ist die Rechtsprechung.

Wenn man Haftung unterstellen würde, dann würde der EK-Preis netto gezahlt. Das dürfte in diesem Fall eh nicht viel sein.

Packetblogger am :

Ja gut, aber da muß man doch unterscheiden oder? Ob fahrlässig oder grob fahrlässig oder so.

Und ich mein wenn sie an das Regal anrempelt und dabei die gute Ware zerstört dann hat sie zumindest fahrlässig gehandelt und jemand anderem einen Schaden zugefügt. Dafür ist die Haftpflicht doch da.

Und, ich mein, der Kaufmann muß doch das Recht haben, seine Ware entsprechend verkaufsfördernd zu platzieren bzw. zu präsentieren. Da muß doch auch ein gewisser Spielraum vorhanden sein.

-pm- am :

dumm gelaufen, wenn Björn auf Schadensregulierung besteht, sieht er die Kundin wohl zum letzten mal :wall:

Nils+Hitze am :

Ich würde zahlen, einfach weil ich finde das ich für Mist den ich baue auch verdammt nochmal verantwortlich bin. Bei Joghurt oder Sahne finde ich Augen zudrücken ok, aber bei Alkohol bzw. teurerer Ware...

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