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Die Zukunft vom Scary Shopping?

Mitte 2015 hatte ich gesagt, dass "Scary Shopping" nur noch stattfinden wird, wenn Halloween auf einen Samstag fällt, was 2020 wieder der Fall ist. Bislang herrschte große Vorfreude auf dieses Ereignis.

Nun ist es ja so, dass wir seit letztem Jahr einen (für uns Bremer) neuen Feiertag haben, der nun unpraktischerweise auf den 31. Oktober fällt. Das heißt nämlich, dass wir an dem Tag den Laden gar nicht regulär öffnen dürfen.

Ich bin zwar sehr dankbar für den zusätzlichen Feiertag, aber wann finden denn nun sinnigerweise die Halloween-Veranstaltungen statt? Am Tag vorher? Am Wochenende vorher? Am Wochenende hinterher? Doch am Reformationstag, aber nur wenn der 1. November ein Sonntag (oder vielleicht auch Sonnabend) ist?

Um beim konkreten Beispiel zu bleiben: 2020 fällt Halloween auf einen Samstag, also eigentlich ideale Bedingungen für unsere Gruseleinkaufsnacht hier im Laden. Aber der ist ja nun neuerdings ein Feiertag. Die Leute, die privat oder in der Gastronomie feiern, werden sich darüber freuen, dass sie am Tag danach ausschlafen können – aber was sollen wir hier im Laden machen? Einen Tag vorziehen mit dem Risiko, dass keine Kunden in Halloweenstimmung den Laden aufsuchen? Ich weiß nicht, das hat nichts.

Nach dem ursprünglich geplanten Turnus "nur noch an Samstagen" müssten wir jetzt eigentlich umsteigen auf "nur noch, wenn danach ausdrücklich kein Sonntag folgt", so dass die Leute den eigentlichen Feiertag zum ausruhen nutzen können. Aber wann sind dann die Partys angesagt? Es ist wirklich schwierig und ich hoffe, dass mir noch eine gescheite Lösung einfallen wird.


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Kommentare

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Mitleser am :

Neuer Feiertag in Bremen und anderen Bundesländern. Müssen Arbeitnehmer von dort jetzt auch 0,5% mehr Pflegeversicherung zahlen, wie die Sachen mit ihrem Buß- und Bettag?

Leerer am :

denk Dir ein s, dann verstehst Du es.

Georg am :

So ist das halt wenn eine Volkspartei den willen des Volkes ignoriert und einen religiösen Feiertag durchprügelt....................

egal am :

Ich versteh gar nicht wo das Problem ist. am 1.11. kann man doch immer ausschlafen und am 31.10 dann halt feiern...
gruss aus Stuttgart


(natürlich verstehe ich das problem, wollte nur damit provozieren)

Dumdidum am :

der 1.11. ist in Bremen kein gesetzlicher Feiertag. Wenn der nicht auf einen Sonntag fällt. ist das ein normaler Arbeitstag. Inzwischen ist aber der 31.10. ein gesetzlicher Feiertag, dementsprechend hat Björn am eigentlichen Halloween-Tag gar nicht mehr geöffnet.

Chris_aus_B am :

Bis dahin bleit ja noch ein wenig Zeit, um sich schlau zu machen, vielleicht sogar die Kunden zu befragen.


Und bis dann hat du auch eine passende Maske für die Tanne in deinem Scary-Shopping-Bild gefunden.
(Es muss wohl an den Farben, meinen Augen und meiner Übermüdung liegen, aber dieses Bild kommt mir fast in 3D vor - oder zumindest mit unterschiedlichen Tiefenebenen.)

Björn Harste am :

Das liegt an deinen Augen. Der Effekt entsteht, weil die unterschiedlichen Farben (Wellenlängen) in der Linse unterschiedlich gebrochen werden und auf unterschiedliche Stellen auf der Netzhaut treffen.

Und gerade die beiden verwendeten Farben (dunkelblau und dunkelrot) liegen nun jeweils sehr weit an den gegenüberliegenden Enden des sichtbaren Spektrums, was den Effekt in diesem Bild noch besonders verstärkt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Farbperspektive

Chris_aus_B am :

Sieht auf jeden Fall gut aus.
Und als Steigerung noch ein gif, bei dem das Blut ein wenig am tropfen ist. :-O

Chris_aus_B am :

... und den Einkaufswagen füllt. 8-)

SB am :

"Dieser Artikel [...] ist nicht hinreichend mit Belegen (beispielsweise Einzelnachweisen) ausgestattet.


Also alles nur Propaganda der Marketingabteilung des Fischmarktes!!1!

Birger am :

Was spricht dagegen, am 1.11. um 0:00 Uhr aufzusperren und ein Scary-Midnight-Shopping zu verantstalten? (Ja gut, Leute zu finden, der damit quasi gestrichene Feiertag - Details. ;-)) Ich fänds cool.

Ulf am :

Es gibt da nur folgende Möglichkeiten:

1. Laden schließen und in einem Bundesland neu eröffnen, in dem der Reformationstag kein Feiertag ist.
2. Öffnen darf Björn schon, nur nicht verkaufen. Wenn also Scary-Shopping ohne Verkauf und Beratung stattfindet, ist das erlaubt. Und das gilt 2020 sowohl für den 31.10 (Samstag, Feiertag Reformationstag) als auch den 01.11 (Sonntag).
3. Falls eine Öffnung mit Verkauf gewünscht ist, dann einen verkaufsoffenen Sonntag beantragen. Dabei beachten, daß das Bundesverfassungsgericht festgelegt hat, daß eine Veranstaltung im Geschäft der Hauptanziehungsgrund sein muß und nicht der Einkaufswunsch der Leute. Einziger Nachteil: Maximal 5 Stunden und bis maximal 18 Uhr...

Marco am :

QUOTE:
1. Laden schließen und in einem Bundesland neu eröffnen, in dem der Reformationstag kein Feiertag ist.


Und dann am besten aber in einem Bundesland, in dem der 1.11. ein Feiertag ist - damit sind alle Probleme gelöst und Scary Shopping kann immer stattfinden, außer wenn der 31.10. auf einen Sonntag fällt.

Holdi am :

Bei uns hier oben in Ostfriesland findet eine große ???? Halloween -Veranstaltung immer am letzten Freitag im Oktober statt. Weitere Infos auch unter http://halloween-esens.de/ .

Pepe am :

Mal eine andere Frage: Wieso freut sich ein Einzelhändler über einen neuen Feiertag? Ist das dann nicht ein Tag mehr ohne Umsatz? Die Antwort ist wohl: Der Laden läuft so gut, dass es darauf nicht ankommt und der eine Tag Freizeit mehr Wert ist als ein Tag Umsatz? :-)

Oliver am :

Der Umsatz verlagert sich doch nur :-)

Björn Harste am :

Ich scheine mit dieser Einstellung in der Geschäftswelt ein Unikum zu sein. Woanders wurde ja wild gegen die Einführung des Reformationstages gewettert. Blabla, Umsatzeinbußen, blabla, wir werden alle sterben.

SB am :

Umsatzeinbussen weniger, siehe Oliver.
Aber die Kosten!!1!

Ein weiterer bezahlter Feiertag ist ein Tag, an dem Du Löhne zahlen musst, ohne Umsätze zu machen.
In Deinem spezifischen Kleinbetrieb ist das darstellbar (auch, weil die geknechtete Belegschaft die Mehrarbeit vor/nach dem Feiertag (siehe Oliver) 'gratis' leisten muss), in Firmen, in denen der Umsatz/Rohgewinn wegfällt (insb. produzierende Gewerke) deutlich schwerer.

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