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Grenzüberschreitendes Leergut

Ein Kunde stand vor dem Leergutautomaten und hatte unter anderem zwei Glas-Einwegflaschen (mit DPG-Symbol), die unsere "Traudl" natürlich verweigerte. Wir verkaufen zwar Einwegverpackungen, aber eben nur Dosen und PET-Flaschen. Warum man Glasflaschen als Einwegflaschen produzieren muss, erschließt sich mir ohnehin nicht, da es (zumindest für Getränke) ja ganz hervorragende Mehrwegsysteme gibt.

Mein Mitarbeiter bot ihm an, diese beiden Flaschen gegen Erstattung von acht Cent (statt eigentlich 25) pro Flasche anzunehmen. Nicht, weil wir uns damit bereichern wollen, sondern wirklich nur als Angebot an die Kunden, damit diese ihre Flaschen nicht wieder mitschleppen müssen und auch nicht ganz leer ausgehen. Wir bringen die Flaschen dann nämlich nicht zu einem Laden, wo wir sie (gegen 25 Cent) loswerden können, sondern stopfen sie einfach in die Mehrwegkisten rein, über die wir dann selber natürlich ebenfalls nur 0,08€ erstattet bekommen.

Der Kunde wusste es aber besser: "Sie verkaufen doch auch Einweg, dann müssen Sie ja auch alles annehmen."

"Nein, müssen wir nicht", erklärte ich ihm.

"Aber das gilt doch grenzüberschreitend?"

Okay, ich weiß natürlich, wie er das gemeint hatte. Aber Korinthen kann ich auch kacken, sogar dickere: "Nein, das Pfandsystem ist nur innerhalb Deutschlands gültig."

"Ich meinte, wenn ein Geschäft Getränke in Flaschen mit diesem Zeichen verkauft, dann ist der Laden auch verpflichtet, alles mit diesem Zeichen zurückzunehmen."

"Nein, das ist nicht richtig. Das ist nicht abhängig vom Zeichen, sondern von dem Material, aus dem eine Verpackung besteht. Wer Dosen verkauft, muss Dosen zurücknehmen, wer Plastikflaschen verkauft, muss Plastikflaschen zurücknehmen und Glasflaschen brauchen nur die Läden zurückzunehmen, die Glasflaschen verkaufen. Und genau das tun wir hier nicht." (*)

Der Kunde murmelte noch was von "ob das so richtig ist" und der Tonfall suggerierte mir, dass er der Meinung war, dass ich ihm Quatsch erzählt und gegen geltendes Recht verstoßen hätte.

Tut mir Leid, ich bin eben ein bisschen dumm.

(*) Unter einer bestimmten Ladengröße gilt sogar das nicht mehr. Dann brauchen nur noch die leeren Gebinde von Sorten angenommen zu werden, die man selber verkauft. Aber über dieser Größe liegen wir hier deutlich drüber.

Exotisches Leergut (191)

Aufgefallen ist mir diese Bierflasche auf dem Tisch des Leergutautomaten vor allem deshalb, weil sie vollflächig mit einer bedruckten Folie überzogen ist und damit aussieht, wie eine Steingut-Flasche. Darunter verbirgt sich allerdings eine braune Glasflasche.

Das Bier kommt aus der Huyghe-Brauerei in Brüssel. Die Biere unter dem Namen "Delirium" sind deren Top-Marke, weshalb wohl auch die Huyghe-Website direkt so heißt. Hier bei mir ist eine Flasche der Sorte "Delirium Tremens" aufgetaucht, das übrigens schlappe 8,5% hat! Einem alkoholischen Getränk hätte man kaum einen morbideren Namen verpassen können.


22 Öttis

Es war mal wieder Zeit, Oettinger-Leergut wegzubringen. Es hatten sich insgesamt 22 Kisten angesammelt (Knapp eine pro Monat, das geht eigentlich…) und wie immer bin ich kurzerhand zu einem "Hol-Ab"-Markt damit gefahren. Da gab es aber die große Überraschung: Die haben mittlerweile Oettinger aus dem Sortiment genommen und nehmen folglich das Leergut auch nicht mehr an, da Oettinger eine eigene Logistik betreibt. Das selbe Problem wie bei mir…

Und nun? Haben wir eben kurzerhand bei einem Real-Komma-Strich-Markt den Leergutautomaten mit den blauen Kisten vollgedrückt. :-)