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Ladendiebstahl

Endlich habe ich mein Schild Ladendiebstahl - Bitte denken Sie an die Folgen. bekommen.
Der Text lautet: "Wir zeigen jeden Ladendieb an. Wir fordern von jedem Ladendieb Schadensersatz (Bearbeitungsgebühr 50€)."
In der Vergangenheit hat uns leider die rechtliche Grundlage gefehlt, mit der wir diese 50 Euro tatsächlich kassieren konnten, nämlich der entsprechende direkte Hinweis auf diese Regelung. Wenn sich ab sofort noch jemand beim Klauen erwischen läßt, schuldet er mir in dem Moment defintiv 50 Euro, auf die ich auch einen rechtlichen Anspruch habe.

Verdächtiger Kunde

Zufällig auf dem Überwachungsmonitor gesehen: Ein Kunde, dunkel gekleidet, steht mit geöffnetem Rucksack vor dem Regal mit Körperpflegeprodukten und bedient sich großzügig: Deo, Duschgel, Shampoo etc. verschwinden im Rucksack.

Ich bleibe per Videoüberwachung an ihm dran. Er benimmt sich äußerst verdächtig, geht hierhin, dorthin, guckt und füllt noch einige weitere Artikel aus dem Rest des Geschäftes in seine Tasche, bis er schließlich Richtung Kasse geht. Ich hatte mir vorsorglich meine Lederjacke angezogen, um im Falle eines Falles unauffällig eingreifen zu können. ("Ich bin hier der Hausdetektiv!", ist ein ziemlich wirksamer Spruch.)

Er hat wider aller Erwartungen tatsächlich die Artikel aus dem Rucksack auf das Kassenband gelegt und brav darauf gewartet, seine Waren zu bezahlen.

Diese Wartezeit haben wir für ein kleines, freundliches Gespräch genutzt. Dabei kamen sehr interessante Dinge heraus. Nämlich, daß dies sein erster Einkauf bei uns ist und daß er gar nicht genau wußte, wie das mit den Einkaufswagen bei uns funktioniert ("Ich habe keinen Chip dafür." Braucht er ja auch nicht...), daß er doch bitte lieber einen der roten Körbe benutzten soll, statt der eigenen Tasche, um Mißverständnisse zu vermeiden und daß er, wenn er etwas sucht, sich einfach an uns wenden soll.

Und so wurde aus dem "Ladendieb" ein glücklicher Neukunde. ;-)

Ladendieb unauffindbar

Post von der Staatsanwaltschaft Bremen:
Das Verfahren gegen Herrn Andreas A.(*) kann nicht fortgeführt werden, weil der Aufenthaltsort des Beschuldigten nicht ermittelt werden kann.

Mal Abwarten. Die 2,58€, Wert der gestohlenen Ware, würden sowieso keine nennenswerten Folgen für Herrn A. verursachen.

(*) Nein, Goosy ist nicht gemeint! 8-)