Frage zu ec-Zahlungen
Frak hat eine Frage zu Kartenzahlungen:
Ich habe gerade noch den Gedanken, dass man bei manchen Unternehmen möglicherweise einer anderen Nutzung der Daten zustimmt (Marketing etc.). Es wäre (sofern überhaupt legal) auf jeden Fall kein sehr netter Zug von den Firmen, so eine "Zustimmung" auf diese Weise zu ergaunern.
Meist zahle ich meine Einkäufe in Bar und eher selten mit der Karte. Jedoch letztens kamen meine Freunde ich in einer Diskussion dazu, das bei der Kartenzahlung meist ein längerer Text aufgedruckt wird und wir diesen dann unterschreiben.Wir nutzen hier im Markt selber ausdrücklich nicht das ELV-System, aber auf dem Papier, das wir für die ec-Cash-Zahlungen verwenden, steht auf der Rückseite folgender Standardtext:
Nun stellte sich die Frage, was unterschreiben wir da?
Ich habe schon versucht diesen Text schnell zu lesen, aber nach einem Satz schon wegen der Kassensituation aufgehört.
Und ehrlich gesagt, denke ich geht es vielen Menschen genauso. Man unterschreibt, dass es weitergeht und kümmert sich eigentlich gar nicht darum, was unterschrieben wird.
Bei dem langen Text, gehe ich nicht nur davon aus, dass ich der Zahlung zustimme, sondern auch meine Daten und was ich eingekauft habe, weitergegeben werden dürfen.
Das zweite Problem ist, den Bon mit dem Text und der Unterschrift wird ja vom Supermarkt behalten und auf meinem Bon steht das nicht.
Ist der Text von den Märkten (REWE, SPAR, EDEKA) unterschiedlich, oder immer der gleiche?
Kann ich der Zahlung zustimmen, aber nicht der Weitergabe von Daten oder muss ich das einfach akzeptieren, wenn ich mit Karte zahle?
Fragen über Fragen
Vielleicht hast Du einen Link dazu, habe leider nichts gefunden.
1. Ermächtigung zum LastschrifteinzugSo oder ähnlich dürfte es auf allen anderen Bons ebenfalls zu lesen sein.
Hiermit ermächtige ich das umseitig ausgewiesene Unternehmen, den umseitig ausgewiesenen Rechnungsbetrag von meinem umseitig durch Konto-Nummer und Bankleitzahl bezeichneten Konto durch Lastschrift einzuziehen.
2. Ermächtigung zur Adressweitergabe
Ich weise mein Kreditinstitut, das durch diee umseitig angegebene Bankleitzahl bezeichnet ist, unwiderruflich an, bei Nichteinlösung der Lastschrift oder bei Widerspruch gegen die Lastschrift dem umseitig ausgewiesenen Unternehmen oder einem von ihm beauftragten Dritten auf dessen Anforderung hin meinen Namen und meine Anschrift vollständig mitzuteilen, damit das umseitig ausgewiesene Unternehmen seinen Anspruch gegen mich geltend machen kann.
3. Ermächtigung zur Speicherung und Weitergabe der Sperrdatei
Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten für den Zweck der Zahlungsabwicklung elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Ich bin damit einverstanden, dass nur im Falle der Nichteinlösung diese Tatsache in eine Sperrdatei aufgenommen und an andere Unternehmen zur Nutzung übermittelt wird, die ebenfalls ein solches Lastschriftverfahren anwenden. Sobald der Forderungsbetrag bezahlt ist, wird die Eintragung in der Sperrdatei gelöscht.
Ich habe gerade noch den Gedanken, dass man bei manchen Unternehmen möglicherweise einer anderen Nutzung der Daten zustimmt (Marketing etc.). Es wäre (sofern überhaupt legal) auf jeden Fall kein sehr netter Zug von den Firmen, so eine "Zustimmung" auf diese Weise zu ergaunern.

