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Aushang? Welcher Aushang?!

"Sehr geehrte Damen und Herren,

durch einen Aushang in Ihrem Supermarkt habe ich erfahren, dass Sie Aushilfen suchen. Gerne möchte ich mich Ihnen als erfahren Bewerber vorstellen.
"

So lautete der erste Satz einer Bewerbung, die der junge Mann einer Kollegin in die Hand gedrückt hatte und die so den Weg in mein Büro fand.

Gut, wir brauchen gerade keine Verstärkung. Aber welchen Aushang meint der?!

Praktikumsbewerbung aus Vorlage

So kann es passieren, wenn man für seine Bewerbung eine irgendwo gefundene Vorlage verwendet und diese nicht noch einmal abschließend durchliest und im Idealfall vervollständigt:

[…]

Ich bin motiviert, zuverlässig und arbeite gerne im Team. Außerdem bin ich bereit, neue Aufgaben zu lernen und mich aktiv einzubringen.

Gerne würde ich das Praktikum im Zeitraum von [Datum einfügen] bis [Datum einfügen] absolvieren.

Über eine positive Rückmeldung freue ich mich sehr.

[…]
Okay, "von [Datum einfügen] bis [Datum einfügen]" ist natürlich ein sehr flexibler Bereich, aber da wir grundsätzlich keine Praktikanten mehr aufnehmen, hat sich die ganze Anfrage ohnehin erledigt …

Die Mikrowelle im Personalraum

Die Mikrowelle bei uns im Personalraum ist inzwischen gute sechs Jahre alt. Sie ist von unserer Edeka-Eigenmarke und hat immer gute Dienste geleistet, grundsätzlich funktioniert sie auch immer noch. Das ist auch gar nicht der Grund für diesen Blogeintrag.

Ich weiß nicht, ob die Mikrowelle in den Jahren überhaupt mal gereinigt wurde (ich benutze sie nicht und gucke daher da auch normalerweise nicht rein), aber im schlimmsten aller anzunehmenden Fälle ist sie kein reines Küchengerät mehr, sondern ein weit darüber hinaus reichendes Archiv jahrelanger Mittagspausen.

Hier ein Spritzer Tomatensauce aus dem Jahre 2020, dort ein Klecks Chili con Carne aus dem vergangenen Herbst und wenn man die einzelnen Schichten vorsichtig abträgt, ergeben sich vielleicht auch noch die Spuren einer explodierten Packung Meica Curry King. Vielleicht sollte sie inzwischen auch gar nicht mehr geputzt werden, denn möglicherweise hat bereits das Bremer Landesamt für Denkmalpflege dieses einst profane Küchengerät unlängst zum kulturhistorisch wertvollen Querschnitt durch die Essgewohnheiten unserer Belegschaft erklärt.

(Inzwischen hat sich ein Kollege erbarmt und das Ding gereinigt.)

Merke: Wenn das Essen beim Erwärmen lauter knallt als das Feuerwerk an Silvester, lohnt sich möglichweise ein kurzer Blick in den Innenraum um zu überprüfen, ob alles in Ordnung ist oder sich die angehende Mahlzeit gerade an den Wänden und der Decke verteilt …


Kekse

Grundsätzlich gilt bei uns, dass wir nach Möglichkeit alle Waren aus den Kartons auspacken. Diese Info ist auch Teil der Packanweisung, die ich mit sämtlichen neuen Mitarbeitern durchgehe und mir quittieren lasse.

Unter der Prämisse wurde hier alles richtig gemacht.

Aber … In der Packanweisung steht "nach Möglichkeit" und ich erkläre auch immer, dass man das mit gesundem Menschenverstand beim Packen selber entscheiden soll. "Alles, was ohne Karton stabil steht soll ausgepackt werden", erkläre ich immer und ergänze auch die Info, dass es bei vielen Produkten jedoch sinnvoll ist, die Kartons mit ins Regal zu stellen. Maggi-Tüten zum Beispiel. Oder Fruchtgummitüten (sofern sie nicht im Regal in den Teil mit den Körben gepackt werden). Oder Puddingpulver, Ramen-Nudeln und noch viele andere Produkte, die einfach mit der Pappe weniger leicht umfallen können.

Die Hobbit-Kekse sind aber eigentlich auch ein Produkt, das man besser mit Karton platzieren kann. Die kleinen Rollen sind einerseits hochkant bedruckt und stehen daher auch aufrecht im Karton, anderseits stehen sie nicht sehr stabil, wenn man sie ohne umgebende Kartonage auf die kleinen Standflächen stellt. Packt man sie aus und legt sie hin wie auf dem Bild kann man einerseits die Beschriftung schlechter lesen, andererseits rollen die Kekse durch die Gegend.

Wer auch immer das gemacht hat, ich verurteile ihn oder sie dafür nicht – aber das ist einer der Momente, wo man sich ein klitzekleines Bisschen mehr gesunden Menschenverstand wünscht.

Seufz …


Trauerparty

… und dann war da noch unsere Kassiererin, die sich bei uns zu ihrem Studium noch etwas Geld verdiente. Sie war in Deutschland geboren und von ihren äußerlichen Merkmalen mal abgesehen, also vor allem der Hautfarbe, hätte ihr niemand unterstellt, nicht "deutsch" zu sein.

Dennoch war ein großer Teil ihrer Familie noch im ursprünglichen Land in Afrika zu Hause und so lebte sie halt mehr oder weniger in beiden Kulturen. Leider weiß ich gerade nicht mehr, aus welchem Land ihre Familie stammte, Ghana war es jedoch nicht.

Eines Tages sprach sie mich an, sie bräuchte relativ spontan eine Woche Urlaub.

Noch bevor ich nach dem Grund fragen konnte, erklärte sie mir, dass sie zu Hause (also in Afrika) einen Todesfall hätten. Ihre Oma sei gestorben.

Noch bevor ich einen mitleidigen Gesichtsausdruck aufsetzen und mein Beileid äußern konnte, erklärte sie mir, dass das immer total cool gefeiert wird. Laut und bunt und mit vielen Gästen, eine richtige Party für die Verstorbene.

Im Geiste hörte ich bereits "Astronomia" von Tony Igy. :-)

Vier. In Worten: Vier.

Die unterschiedlichen Artikel stehen bei uns im Laden unterschiedlich breit in den Regalen. Vieles ist einreihig, manches doppelt, manche Produkte machen sich richtig breit, da wir einfach viel davon brauchen.

Vom Kaffeeweißer unserer Eigenmarke brauchen wir nicht ganz so viel, da aber der Platz im Regal noch vorhanden und mit keinem anderen Artikel zu füllen war, stehen von dem Kaffeeweißer gleich vier Gläser nebeneinander. Vier.

Witzig daran ist, dass dieses Produkt in Kartons zu je zwölf Gläsern geliefert wird. Und jetzt wird’s spannend: In den Kartons stehen die Gläser 3 breit und 4 lang. Bietet sich auch an, denn Kartongrößen mit 2 x 6 Gläsern oder 12 Gläsern hintereinander in Reihe wäre ein wirklich unpraktisches Format für dieses Produkt.

Aus dieser Kartongröße ergibt sich ein praktischer Nebeneffekt: Wenn der Kaffeeweißer leer ist, komplett leer, quasi ausverkauft, und ich vier Kartons bestelle, könnte man nicht nur theoretisch, sondern auch sehr praktisch (was sogar sehr praktisch ist) zwei Kartons übereinander und zwei voreinander stellen – exakt so, dass die Regalbreite und Fachbodentiefe perfekt ausgenutzt ist. Ist das nur ein reiner Zufall? Ich glaube nicht. ;-)

Aber die beste Theorie nützt nichts, wenn ein Mitarbeiter und Freigeist die starren Grenzen eines Pappkartons oder gar eines Fachbodens in einem profanen Kondensmilchregal in Grund und Boden ignoriert und den Karton mit der schmalen Seite voran ins Regal stellt und die restlichen Gläser irgendwie lose drumherumwürfelt.


Erst nix, dann eilig!

Ein Kollege war vor längerer Zeit buchstäblich über Nacht verschwunden. Seine gemietete Wohnung hatte er wie eine Müllhalde hinterlassen, er kam nicht mehr zur Arbeit und war nicht mehr erreichbar. Aus Arbeitgebersicht musste ich natürlich irgendwie reagieren und so habe ich zunächst mehrere Abmahnungen und schließlich eine fristlose Kündigung in den Briefkasten geworfen. Diese Schreiben haben ihn natürlich nie erreicht, da er schon gar nicht mehr in der Stadt oder überhaupt hier in der Region war. Die Dreiwochenfrist für eine Kündigungsschutzklage verstrich ebenfalls ohne eine Reaktion und so meldeten ich ihn hier schließlich in der Lohnbuchhaltung ab und erledigte auch sonst alle anfallenden Formalitäten.

Ein knappes Dreivierteljahr später meldete sich plötzlich aus einer rund 200 km entfernten liegenden Stadt die Abteilung der Stadtverwaltung, die für finanzielle Beratung und Wohnhilfen zuständig ist. Mein ehemaliger Mitarbeiter säße nun dort und bräuchte Hilfe – und daher solle ich ihnen doch bitte so schnell es geht den Schriftverkehr (Abmahnungen / Kündigung) und auch Lohnnachweise / eine Arbeitsbescheinigung zukommen lassen.

Ich kann ja verstehen, dass es nun, wo sich der Herr dazu durchringen konnte, diese Hilfe anzunehmen, schnell gehen muss. Wer wohnungslos ist und sich dazu durchringen konnte, Hilfe anzunehmen, will sicherlich die Situation so schnell es geht wieder verlassen. Aber dennoch wirkt dieser Elan wie ein plötzlicher Aktivismus nach der monatelangen Lethargie …

Es ist nicht nur eine Floskel, sondern ich schreibe dies aus ganzem Herzen: Ich wünsche ihm, dass er sein Leben wieder in den Griff bekommt und alles wieder gut wird bei ihm. Das hat hier bei uns zwar ein etwas seltsames Ende gefunden, aber ich habe ihn immer sehr geschätzt, als Mitarbeiter wie auch persönlich. Das meine ich ernst! Ob das Arbeitgeber-Ich von mir ihm nach dem Theater erneut einen Job anbieten würde, weiß ich nicht, aber er ist ganz bestimmt kein schlechter Mensch.

Gute Antwortmöglichkeit in der IHK-Umfrage

Kürzlich kam eine Umfrage der Handelskammer Bremen hier an. Es ging um Azubis. Die erste Frage war natürlich, ob das Unternehmen generell ausbildet und ob man schon mal ausgebildet hat. Dann sollte man angeben, ob man aktuell ausbildet, wie viele Ausbildungsplätze man anbietet, welche Möglichkeiten die Azubis haben und so weiter und so weiter.

Die Frage "Bildet Ihr Unternehmen derzeit aus?" hatte ich natürlich wahrheitsgemäß mit "Nein" beantwortet. Da kam dann erst einmal die Frage, ob ich überhaupt ausbildungsberechtigt bin, diese bejahte ich. Darauf folgte die Frage, warum ich derzeit nicht ausbilde. Die Antwortmöglichkeiten darauf waren vielfältig, aber eine der vorgegebenen Antworten sprach mir aus der Seele – und genau so sendete ich die Umfrage auch ab.


Der ahnungslose Chef

Ich weiß aus anderen Betrieben (egal in welcher Branche), dass die Mitarbeiter so reden und auch wir hier hatten schon Kollegen im Team, die diese Ansicht vertreten haben: Der Chef macht nie was, der Chef hockt immer nur im Büro, der Chef telefoniert lieber statt zu arbeiten, der Chef kümmert sich um nix und sowieso hat der Chef keine Ahnung was im Betrieb läuft.

Darüber braucht man mit den Leuten aber auch nicht zu diskutieren. Wer ernsthaft dieser Meinung ist, wird sich davon nicht abbringen lassen. Dass der Chef derjenige ist, der den Laden seit Jahren oder Jahrzehnten am Laufen hält, wird dabei nämlich gerne unter den Teppich gekehrt. Dass der Chef auch derjenige ist, der nicht nach seinem Nine-to-Five-Job pünktlich nach Hause fährt und sich dann bis zum nächsten Arbeitstag um nichts mehr zu kümmern braucht, sehen viele nicht. Eine eigene Firma ist immer im Kopf präsent, es geht schließlich um die eigene Existenz und mit dem Fortbestehen der Firma natürlich auch um die Verantwortung für die Arbeitsplätze der Mitarbeiter.

Was dabei nämlich oft vergessen wird: Rechnungen bezahlen sich nicht von alleine, Personalpläne schreiben sich nicht magisch über Nacht und das Finanzamt Bremen akzeptiert die Ausrede vermutlich nicht, dass ich lieber Regale einräumt habe.

Eigentlich müsste man jedem, der so redet, ein Startkapital in die Hand drücken mit den Worten: "Na, dann mach mal besser!"
Ich glaube, das würde so manchen Zeitgenossen hinsichtlich der Wahrnehmung unterschiedlicher Arbeitsleistungen schnell wieder auf Werkseinstellung zurücksetzten – und zwar schneller, als die erste Umsatzsteuervoranmeldung fällig ist. Da machen dann nämlich viele schon die ersten dicken Backen.

Das kann man Thun- oder auch Lassen-Fisch

Mal abgesehen davon, dass wir hier generell alle Produkte aus den Umkartons auspacken, wenn es irgendwie möglich ist (und bei DIESEN in Pappe eingepackten Thunfischdosen IST es problemlos möglich), sollte einem schon der gesunde Menschenverstand sagen (und vielleicht auch das eigene Endkunden-Herz), dass man die Ware mit der Vorderseite nach VORNE in die Regale stelle sollten.

Aber letzteres konnte man natürlich wegen des Kartons nicht sehen. :-P


Flaschenzippel an Olivenöl

Unsere "Zippel" sind übrigens nicht nur für Alkoholika geeignet, wenngleich wir sie beim Alkohol primär verwenden, man kann auch ganz hervorragend teure Olivenöle damit sichern.

Wenn ich neuen Mitarbeitern eine Packeinweisung gebe, gehört dazu auch grundsätzlich die Info, dass die speziellen Sicherungen für Flaschen ausdrücklich nur nach vorheriger Einweisung durch erfahrene Kollegen angebracht werden dürfen. Man kann eigentlich nur drei Sachen falsch machen – aber jede davon ist unter Umständen fatal.

Fehler 1: Zu locker.
Fehler 2: An ungeeigneten Flaschen angebracht.

Der dritte Fehler ist am wenigsten als problematisch offensichtlich:

Fehler 3: Etiketten nicht gleich ausgerichtet.

Es ist wirklich wichtig, dass die Flaschenzippel alle gleich orientiert an den Flaschen angebracht werden. Standard bei uns: Das eigentliche Tag mit dem Schwingkreis für die Antennen sitzt rechts, das Bändchen zeigt nach hinten. Wer auch immer diese Olivenölflaschen gesichert hat, hatte seine Einweisung jedenfalls nicht durch mich bekommen oder war mindestens an diesem Tag ziemlich schusselig.

Wie man auf dem Bild wirklich gut erkennen kann, zeigen die Flaschensicherungen in alle Richtungen. Unabhängig von der Ausrichtung am Flaschenhals sind einige der Tags mit dem Band links, andere mit dem Band rechts angebracht worden.
Dieses Durcheinander stört gar nicht so sehr den kleinen Adrian Monk in meinem Kopf, als dass es für gefährliche Situationen sorgen kann, denen hier tatsächlich auch schon Flaschen zum Opfer gefallen sind. Wortwörtlich gefallen, denn bei diesem Durcheinander können sich die Sicherungen vor allem aufgrund der kleinen Verdickungen am Ende der Bändchen verhaken. Zieht ein Kunde eine Flasche heraus, kann es durchaus vorkommen, dass unbemerkt eine weitere Flasche mitgerissen wird und im schlimmsten Fall aus dem Regal kippt und zerbricht.

Das ist übrigens kein konstruiertes, theoretisches Szenario, sondern wie oben schon beschrieben tatsächlich auch schon bei uns vorgekommen.

Merke:
Willst du gegen Diebstahl Flaschen schützen,
musst du die Zippel richtig benützen.

:-D


Der letzte Ex-Azubi

Unser neuer Azubi ist ab sofort kein Azubi mehr, zumindest nicht hier.

Ich wollte damals ja eigentlich sowieso nie wieder einen Auszubildenden einstellen. Nachdem die letzten vier Anläufe allesamt mehr oder weniger katastrophal aber auf jeden Fall nie mit einem Abschluss endeten, hatte ich einfach die Fresse voll. Auf halber Strecke abgebrochen wegen Schwangerschaft, nie die Berufsschule besucht, ein Jahr krankgeschrieben oder eine zweifelhafte Verlässlichkeit hinsichtlich des Erscheinens in der Firma – da kann es einem wirklich die Laune verhageln.

Nachdem mir ein Kollege in den Ohren lag, dem jungen Mann, der hier in seiner Zeit als Aushilfe, bzw. später ungelernte Teilzeitkraft, einen wirklich guten Job gemacht hat und der nach der Schule in der Luft hing, einen Ausbildungsplatz anzubieten, hatte ich zunächst Bedenken. Meine Erlebnisse mit den letzten Auszubildenen waren einfach zu einschneidend.

Lange Rede, kurzer Sinn: Die Zeit als Aushilfe war zwar wohl spannend, die Realität mit der Erkenntnis, das jetzt "für immer" machen zu müssen, wohl sehr viel ernüchternder. So hatte er hier nun das Ausbildungsverhältnis zu Ende Februar gekündigt und wird sich beruflich komplett umorientieren.

Was mich und Azubis betrifft: Fragt mich wirklich niemals wieder.

… nach § 153 Abs. 1 StPO abgesehen.

Post von der Staatsanwaltschaft. Es ging um den Fall eines Mitarbeiters, der sich hier mehrfach, soweit wir das nachweisen konnten, Leergut-Gutschriften erstellt hat. Dabei hatte er während seiner Arbeit an der Kasse mehrfach zwischen anderen Bezahlvorgängen die manuelle Leergut-Funktion genutzt und darüber Auszahlungen erstellt. Da seine Kassenabrechnungen diese Summe nicht als Plus-Differenzen auswiesen und darüber hinaus das Eingeben solcher Buchungen ohne weitere Absicht reichlich sinnfrei ist, gingen wir also davon aus, dass unser Mitarbeiter das Geld in die eigene Tasche gesteckt hatte.

Da wir uns nicht friedlich einigen konnten, stellte ich einen Strafantrag bei der Polizei. Es dauerte einige Jahre, bis der Fall nun eingestellt wurde:

Sehr geehrter Herr Harste,

dem Verfahren liegt Ihre Strafanzeige vom tt.mm.jjjj zu Grunde, in welcher Sie die missbräuchliche Erstellung und fehlerhafte Auszahlung von Leergutbons durch den Beschuldigten anzeigten.

Der Beschuldigte ist bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Auch liegt die Tat nunmehr längere Zeit zurück und der entstandene Schaden von insgesamt 34 Euro ist verhältnismäßig gering.

in Anbetracht dieser Umstände ist die Schuld des Beschuldigten als gering anzusehen. Auch ein öffentliches Interesse an der strafrechtlichen Verfolgung des Beschuldigten besteht vor diesem Hintergrund nicht.

Ich habe deshalb von der weiteren Verfolgung der Straftat nach § 153 Abs. 1 StPO abgesehen.
Da ich mich aufgrund der langen Zeitspanne seit der Vorfälle ohnehin schon längst damit abgefunden hatte, dass ich da niemals eine Antwort bekommen würde, schockiert mich diese Entscheidung nun nicht nennenswert.

Hintereinandergestellte Spaghettikartons

Man kann die beiden Kartons mit Spaghetti natürlich auch einfach hintereinander ins Regal stellen, statt sie übereinander zu stapeln. Dann gucken die Nudeln eben vorn noch 10 cm raus. Wird schon keiner dran hängenbleiben und blöd aussehen tut es ja ohnehin nicht. Wir sind schließlich Freigeister, da bricht man mal mit den Konventionen. :-P


Plitsch, platsch!

Seit wenigstens zwei Jahrzehnten ist es hier ausdrücklich verboten, an der Kasse offene Getränke zu konsumieren. Gegen eine Flasche mit Schraubverschluss habe ich nichts, man redet viel und es tut gut, zwischendurch was zu trinken, aber Becher, Gläser oder auch To-Go-Becher haben da vorne nichts zu suchen.

Warum? Ganz einfach: Weil sie umfallen können und spätestens, wenn der klebrige Inhalt in die Technik läuft und für einen Ausfall der Kassen sorgt, ist klar, warum ich dieses Verbot einst erlassen habe.

Immer wieder gab und gibt es Kollegen, die die Regel missachten und leider bekomme ich das auch nicht immer mit und kann das Vergehen rügen. So wird es dann beim jeweiligen Mitarbeiter zur Gewohnheit.

Nun ist ein voller Kaffeebecher umgekippt. Solange sich die Kollegen damit nur gegenseitig ihre Hosen und Schuhe versauen, hat es vielleicht noch einen kleinen Lerneffekt. Und einen schadenfroh grinsenden Chef.