Außerdem möchte ich darauf hinweisen, daß ich abgemahnt wurde, weshalb ich mir nun den offiziellen I, Abgemahnt-Button an die Seitenleiste gesteckt habe.
Besten Dank ans Webhostingblog für diese (zum Glück nicht ernstzunehmende) Aktion.
Da ich die Besucherzahlen auf der Hasenauktion inzwischen höchst interessant finde, habe ich den Andale-Zähler einfach mal hier in die Seitenleiste eingebunden. Bin mal gespannt, welcher Wert dort bei Auktionsende stehen wird.
In diesem Moment steht das Gebot übrigens bei 146 Euro.
Nachtrag:
Ich habe den Counter wieder entfernt. Es war natürlich nicht Sinn der Sache, daß die Besucher hier ebenfalls erfaßt werden!
Hier im Blog gibt es mal wieder eine neue Kategorie: Events, Termine und PR: Für Veranstaltungen wie Alfons oder Aktionen zu Nikolaus und natürlich der Freimarktsumzug.
Diese Kategorie soll abgetrennt von der Öffentlichkeitsarbeit, die über unsere Projektarbeit "regional-ökologisch-fair" informiert, sein. Sowohl eigene Aktionen hier im Markt als auch ehrenamtliche Öffentlichkeitsarbeit für die Regional-Initiative Nordlichter Region Weserland mit der Dachmarke weserklasse. Außerdem Termine und Infos unserer Projektpartner wie zum Beispiel der Bremer EVG zum Thema Gentechnik.
Martin Recke schreibt: "Beim Mittagessen ging mir vorhin durch den Kopf, dass der Shopblogger ja auch selbst, und zwar nicht zu knapp, zu dem mittlerweile notorischen Sozialgerichtsirrtum beigetragen hat." und verweist auf Volker Weber, der über das miserable Webdesign eines ansonsten lesenswerten Blogs weint. Auch Robert Basic meint, ich sollte einen kleinen Geschenkkorb zusammenpacken, die Richterin anrufen und einen Friedensdrink anbieten.
Als hätte ich das alles absichtlich gemacht, einschließlich meines Webdesigns.
"Schuld und Sühne" vollständig lesen
Nachdem heute Nachmittag ein Focus-Redakteur bei mir angerufen hatte, ist der Artikel zum Thema Sozialgericht Bremen nun auch bei Focus Online zu finden: Die Richterin und ihr Blogger
Tobias, der den Hinweis eben als erster in den Kommentaren schrieb, riet mir: "Langsam solltest du deine Server wappnen."
Hallo, Manuel! Das schaffen wir doch, oder?
Noch bevor das alte Jahr zuende geht, möchte ich mich unbedingt noch ganz herzlich bei Cornelia de Vos bedanken, die mir vor Wochen schon eine CD mit einem Nietzsche-Hörbuch aus ihren eigenen Verlag (auditorium maximum) geschenkt hat.
Das Foto ist übrigens heute erst entstanden, die CD ist noch nicht einmal ausgepackt. Mir fehlt einfach die Zeit und Ruhe, um in "Das Böse ist des Menschen beste Kraft!" hineinzuhören.
Cornelia - bleib am bloggen, auch wenn die Zeit nicht immer ausreicht. Mir hilft mein Blog, viele Dinge aus meiner Firma zu verarbeiten und zu archivieren. Und wenn du nicht ausgerechnet am anderen Ende von Deutschland wohnen würdest, könnten wir ja sogar glatt mal bei 'nem Kaffee etwas fachsimpeln.
In der heutigen Ausgabe des Weser Kurier, der größten und auch einzigen reellen bremer Lokalzeitung, wurden vier Promis jeweils acht Fragen gestellt. Mit von der Partie: Renate Holst, Direktorin des Sozialgerichts. Ach, kennen wir die nicht schon irgendwo her?
Jedenfalls wurde sie vom Weser Kurier gefragt: "Wenn Sie außer Frieden und Gesundheit drei Wünsche frei hätten, welche wären das?"
Und so lautete ihre erste Antwort:
"Mehr Toleranz auf allen Ebenen und in allen Ländern."
Von der Stadt Bremen, genauer gesagt vom S-o-z-i-a-l-g-e-r-i-c-h-t B-r-e-m-e-n (*), bekam ich heute folgendes Schreiben:
Sehr geehrter Herr Harste,
Sie betreiben eine Homepage, mit dem Header "S-o-z-i-a-l-g-e-r-i-c-h-t B-r-e-m-e-n (*)" auf der Seite www.shopblogger.de, womit Sie den Tatbestand der Namensanmaßung im Sinne von § 12 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erfüllen. Der Namensschutz des § 12 BGB gilt auch für Behörden. Eine Namensanmaßung im Sinne von § 12 BGB liegt vor, wenn der Verletzer diesen Namen unbefugt gebraucht und dadurch schutzwürdige Interessen des Berechtigten verletzt.
Eine Verletzung solcher schutzwürdigen Interessen ist gegeben, wenn durch die unbefugte Namensverwendung eine Zuordnungsverwirrung entsteht (vgl. Urteil des LG Hannover vom 12.09.2001 - 7 O 349/01). Eine solche Zuordnungsverltzung liegt vor, da, wenn man unter Google den Namen "S-o-z-i-a-l-g-e-r-i-c-h-t B-r-e-m-e-n (*)" eingibt, Ihre Internetadresse unter den ersten zehn Treffern erscheint. Es wird suggeriert, dass es sich um eine offizielle Seite des S-o-z-i-a-l-g-e-r-i-c-h-t B-r-e-m-e-n (*) handelt. Da erst die Überschrift erscheint und dann die Seite aufgebaut wird, bleibt dieser Eindruck zunächst bestehen.
Hiermit fordere ich Sie auf, den Namen S-o-z-i-a-l-g-e-r-i-c-h-t B-r-e-m-e-n (*) auf Ihrer Seite (im Archiv) zu beseitigen.
Anderenfalls muss ich gerichtliche Schritte einleiten.
Eine umgehende Erledigung meines berechtigten Verlangens bitte ich vorzunehmen.
Ahja. Das hat jetzt erstmal gesessen.
Es geht übrigens um einen Blogeintrag vom 27. Mai 2005. Dieser Eintrag hieß bis eben noch S-o-z-i-a-l-g-e-r-i-c-h-t B-r-e-m-e-n (*) und wurde von mir gerade eben sicherheitshalber in "Volle Ladung" umgetauft.
Im Urteil 7 O 349/01 geht es übrigens darum, daß eine Privatperson sich die Domain eines Ministeriums reserviert und benutzt hat, dazu noch ohne konkret die möglichen Besucher der Site darauf hinzuweisen, das sie nicht beim entsprechenden Ministerium gelandet sind.
Bei mir ist es so, daß ich lediglich den Begriff S-o-z-i-a-l-g-e-r-i-c-h-t B-r-e-m-e-n (*) als Überschrift für einen Blogeintrag verwendet habe. Es gelingt mir beim besten Willen nicht, in meinem Verhalten eine "Namensanmaßung" zu erkennen.
Lesen hier zufällig irgendwelche Juristen mit, die sich dazu äußern möchten?
(*) Die S-c-h-r-e-i-b-w-e-i-s-e mit den Strichen stammt von mir, um nicht weiteres Futter für Google zu produzieren.
Nachtrag: Google findet offenbar auch falsche Schreibweisen...
Der Brief vom Sozialgericht in hoher Auflösung
Geht's mir eigentlich nur so oder schwappen auch bei anderen momentan riesige Wellen Kommentar-Spam an? S9Y filtert zum Glück sehr effektiv aus, aber nerven tut's trotzdem gewaltig.