Die Farbe Rot kann ein Unternehmen als Marke eintragen lassen. Mario "Hartz4-Humor" Barth lässt sich einen uralten Spruch als Marke schützen und mahnt sogar erfolgreich Onlinehändler ab, die die T-Shirts mit dem "alten" Spruch vermarkten.
Aber das Wort "Shopblogger" wollte das DPMA nicht eintragen. Zu allgemein gehalten und außerdem "nur ein Gattungsbegriff", lautete die Begründung dafür.
Das letzte Foto ist leider nicht heute Morgen entstanden. Als Viktor mich da geknipst hat, saß ich nämlich bei Festbeleuchtung in unserem kleinen Büro. Tatsächlich sieht es dort momentan etwas anders aus. Ein Schalter in unserem Stromverteiler ist defekt und so ist das Licht im Büro (und leider auch in einem Teil hier in der der Getränkeabteilung) heute aus.
Gut, dass ich für alle Fälle immer noch bei mir im anderen Büro eine kleine Halogen-Schreibtischlampe stehen habe. Sieht doch eigentlich schon fast gemütlich aus.
"Nimm mal kurz die Brille ab", sagte Viktor zu mir und knipste mich mit seinem iPhone. "Lass mich mal gucken", verlangte ich. Aber leider musste ich mich gedulden, bis er mir das Ergebnis via E-Mail geschickt hatte.
Hier nochmal das Foto vom "flinken Einkaufswagen", auf das ich schon vor ein paar Wochen in den "Links" hingewiesen hatte.
Ich wäre übrigens wohl nicht sonderlich erfreut, wenn jemand mit dem Gefährt durch meinen Laden heizen würde. Ausnahme, das Ding ist hinterher bis oben hin mit teuren Kleinteilen gefüllt. Dann könnten wir darüber reden.
Eine Kundin erinnerte sich an der Kasse an eine unserer Serviceleistungen: "Bei Ihnen kann man doch auch Geld abgeben, oder?"
Mein Mitarbeiter antwortet: "Ja, aber das unterscheidet uns nicht gerade nennenswert von anderen Supermärkten. Die Besonderheit ist, dass Sie bei uns auch Geld abheben können."
Da fiel der Kundin ihr kleiner Wortverwechsler auch auf.
Werbefax von einem der üblichen wertlosen Onlineregister, in die man sich als Gewerbetreibender für viel Geld eintragen lassen kann.
Sowas fliegt hier direkt ins Altpapier, noch nie habe ich mich in ein derartiges Verzeichnis kostenpflichtig eingetragen. Auf dem Fax, das hier eben eingetrudelt ist, sind aber schon ein paar freche Formulierungen drauf, die dem Ganzen so einen leicht "amtlichen" Charakter verleihen:
· "Wir bitten Sie – sofern Ihr Unternehmen wirtschaftlich aktiv ist – um Übermittlung der Grunddaten…"
· "Die Rücksendefrist ist der 30.09.2011"
· "Beachten Sie bitte, dass bei verspäteter Rücksendung ein Verspätungszuschlag erhoben werden kann."
Das Maschinchen zerhackt die Flaschen immer noch gerne. Wir sammeln die "kopflosen" Flaschen dann auf der kleinen Fensterbank hinter dem Flaschentisch und nun war diese mal wieder gut gefüllt.
Was hat der Leergutautomat denn nur gegen diese braunen Milchflaschen, dass er sie so misshandelt?
Keine Ahnung, was der Leergutautomat hier für einen Auftrag hatte. Eigentlich kann es gar nicht sein, aber es ist passiert und ich schwöre, dass die beiden Gläser so übereinandergestapelt auf dem Flaschentisch gelandet sind!