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Feuerwerksbestellung 2009

Sogar noch früher als im letzten Jahr habe ich die aktuellen Bestellunterlagen für den diesjährigen Feuerwerks-Verkauf bekommen.

Es gibt viele, schöne, neue Artikel und bei der Bestellung leide ich gerade an der sprichwörtlichen Qual der Wahl. Am liebsten würde ich ja alles nehmen, aber damit könnte man den gesamten Stadtteil wegsprengen. Ach, eigentlich... ;-)

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Kommentare

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cirr am :

Also ich würd der Neustadt nicht nachtrauern....

PPE am :

Später?

Matti am :

Bestell einfach alles. Und das was Du nicht verkaufst zündeln wir dann Silvester vor deinem Laden einfach ab. So das Du nächstes Jahr wieder eine Baustelle vor deinem Laden hast, weil der Belag neu aufgetragen werden muss ;-).

DJ Teac am :

Das wäre mal eine coole aktion.

So einen Schuttcontainer kommen lassen, das nichtverkaufte Feuerwerk reinschmeisen, Benzin drüber, Wunderkerze reinschmeisen und wegrennen.


Natürlich nur dann cook wenn es an einem sicherem Ort macht, Steibruch oder sowas.

SPages am :

Gibt es eigentlich eine art obergrenze wieviel "Feuerwerkskörper" du in deinem Laden einlagern darfst?

Brandschutz? Ich sage nur Enschede (http://www.myvideo.de/watch/75545/feuerwerk)?

Tim am :

Klar gibt es eine Obergrenze. Wir sind ja in Deutschland.

Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe und Verodnungen, die das Aufbewahren von explosionsgefährlichen Stoffen regeln.

Im Verkaufsraum: Es dürfen nur pyrotechnische Gegenstände der Klassen I, II und der Unterklasse T1 bis zu einem Bruttogewicht von insgesamt 200 kg, davon mindestens 160 kg in geprüfter Verpackung, aufbewahrt werden.

c) In einem Nebenraum zum Verkaufsraum dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse I, II und T1 bis zu einem Bruttogewicht von 300 kg, davon mindestens 240 kg in geprüfter Verpackung, aufbewahrt werden. Der Nebenraum darf nicht dem dauernden Aufenthalt von Personen dienen.

d) in einem unbewohnten Nebengebäude des gewerblichen Bereichs dürfen Gegenstände der Klassen I, II und T1 bis zu einem Bruttogewicht von 1000 kg, davon mindestens 800 kg in geprüfter Verpackung aufbewahrt werden, ebenso in einem Lagerraum eines ausschließlich gewerblich genutzten Gebäudes oder in einem ortsbeweglichen Lager (Baustellenwagen, Container usw.). Die zuständige Behörde kann auf schriftlichen Antrag Ausnahmen zulassen.

SPages am :

Also im Fall von Björn max. 300 KG ... das ist nun gefühlt nicht so viel ... aber schwer zu sagen was sich verkauft.

Did am :

Ich könnt hier jetz auch ein Feuerwerk brauchen! Jubel!!!

DJ Teac am :

Ich hab noch verdammt viel von Sylvester über.
Keine Ahnung warum?
Aber keine Raketen ( die fand ich nie besonders toll zum selberabschiesen? ) sondern nur Chinaböller und so Kleinzeugs.

elt0n am :

Hi, I´m Ron Pitts an this ist "Destroyed in seconds" !!!

;-)

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