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Ausweis als Pfand

Im Blogeintrag "Gepumpt" vom 25. August 2007 hatte ich schon einmal eine Frau Sigrid S. erwähnt, die hier damals nicht wieder aufgetaucht war, um ihre Schulden zu begleichen.

Nun hat mich eine andere Frau darum gebeten, ihr für rund 50 Euro Ware mitzugeben, da ihr Geld gestohlen worden war. Ihren Ausweis hat sie als Pfand hier hinterlegt und ich denke doch, dass sie wiederkommen wird.
Über das Alter der Kundin machte ich mir keine Gedanken, sie wirkte auf mich jedenfalls älter, als sie tatsächlich war. Irgendwann jedoch fiel mir der Name auf: Ingrid S. Der Nachname war der selbe wie bei der oben genannten Frau. Dass der Vorname sich unterschied fiel mir im ersten Moment allerdings nicht auf. Ich bekam Panik: Hat sie mich etwa schon wieder abgezogen? Wäre das die Chance gewesen, an mein Geld zu kommen?

Nein, war es zum Glück nicht. Die beiden scheinen außer dem Nachnamen jedenfalls nicht viel gemeinsam zu haben, zumal auch die Geburtsjahre der beiden exakt 20 Jahre auseinanderliegen.

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Kommentare

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BarbaraK am :

Morgähn. Ich finds faszinierend, dass du nach all den Enttäuschungen die Leute noch immer "anschreiben" lässt ... ich an deiner Stelle würds wohl nicht tun.

Raucherblog am :

Hey, sie wurde wieder geboren ;-)
Finde ich auch sehr nett was du da vorsteckst, doch hätte nicht die Freundin das Geld ausleihen können? Ich würde mich in Grund und Boden schämen sone Aktion bei einem Supermarkt abzuziehen.

-pm am :

TOP DIE WETTE GILT;

Sie löst den Perso NICHT wieder ein 8-)

Langjährige Erfahrung in einer Tankstelle.
Selbst in der DM-Zeit (2001 ?) wurden des öfteren Personalausweise selbst bei einer Summe von 10.--DM
nicht wieder ausgelöst!

Aber vielleicht ist die Welt ja besser geworden ;-)
MfG

ReinHerR am :

...und Ihre 20 Jahre jüngere Schwester sucht ihren Ausweis.
Gruß
ReinHerR

x am :

Personalausweis als Pfand hinterlegen ist nicht gut.

Der ist nämlich Eigentum der Bundesrepublik Deutschland (§ 1 Abs. 7 S. 2 Personalausweisgesetz) und was nicht mein Eigentum ist, darf ich auch nicht verpfänden (siehe § 1207 BGB - Verpfändung durch Nichtberechtigten). Besser wäre es gewesen, den Ausweis zu kopieren und ggf. die Rechnung unterschreiben zu lassen.

Aber hey, wer widerrechtlich des Verdächtige (!) im Internet an den Pranger stellt, den interessiert wohl auch das Personalausweisgesetz nicht :-(

DJ Teac am :

Das interessiert wohl so ziemlich keinen.
Fast jede mir bekannte Eislaufbahn fordert beim Verleihen von Schlittschuhen den Ausweis als Pfand.

Nebenbei hat Björn nirgends hier Namen irgendwelcher Verdächtiger genannt, also auch keine widerrechtliche Handlung.
Dafür müsste er schon einige mehr infos hier reinstellen.

abcdef am :

So ein Unsinn.
Die Hinterlegung des Personalausweises ist doch keine "Verpfändung" im Sinne des BGB. Das ist allein schon deswegen Quatsch, da der Personalausweis keinen Verkehrswert hat, der Händler also bsw. ihn nicht verkaufen kann um seine Forderung zu befriedigen.
Das Hinterlegen des Personalausweises ist schon sinnvoll. Erstens möchte man normalerweise seinen Personalausweis haben, und hat somit genug Grund die Forderung zu begleichen, damit man den Personalausweis zurückbekommt. Außerdem steht auf dem Personalausweis die Adresse drauf, so dass der Gläubiger seine Forderungen besser durchsetzen kann. Für den Hinterlegenden ist auch recht sinnvoll, da der andere mit dem Personalausweis quasi nichts anfangen kann, also er recht sicher sein kann, dass er ihn zurückbekommt, da der andere ja seine Forderung beglichen haben will.

Holger Schupp am :

Da kann ich dir ganz andere Dinge erzählen....

Wir nehmen an der Tanke gar keine Personalausweise als Pfand an. Da gibt es nämlich viel zu viele schwarze Schafe. Die melden ihren Perso als gestohlen, verloren etc, gehen dann tanken und lassen den gestohlenen, oder verlorenen Perso als Pfand da. Dann versuch mal dein Geld beim Persoinhaber zu bekommen...

Da gibt es bessere Möglichkeiten.

x am :

Kein Unsinn. Deutlich wird das auch aus diesem Dokument des Landtags Brandenburg (http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku//w1/drs/ab_2500/2521.pdf):

"Mit der Regelung des Absatzes 7 soll Mißbräuchen, z. B.
Verpfändungen des Personalausweises, vorgebeugt werden. Außerdem
folgt aus dieser Regelung, daß andere Staaten über Ausweise der
Bundesrepublik Deutschland nicht verfügungsberechtigt sind."

Ausweise bei Taxifahrern, Tankstellenbetreibern etc. verpfänden ist illegal. Kopieren, Anschrift notieren etc. hingegen natürlich nicht.

BSfH am :

Was zum Teufel ist bei dir los? Deine Beiträge kommen hier immer völlig verhunzt an... "Mißbräuchen" :o

x am :

Keine Ahnung. Ich hab seit etwa einem Monat große Probleme mit den Umlauten in Björns Blog - auf allen anderen Websites hab ich keine Probleme!

Andreas am :

Du postest UTF-8 auf eine Webseite, die nach ISO-8859-1 codiert ist.
Eventuell hast Du die Codierungseinstellungen in deinem Browser falsch fix eingestellt.

Jörg am :

Nimm in Zukunbft das Handy als Pfand. Egal wie alt das Ding auch immer sein wird, Du kannst sicher sein, dass es wieder ausgelöst werden wird.

Als netten Nebeneffekt wird das Handy ganz sicher auch sehr schnell wieder ausgelöst werden.

Jemand am :

Ja, das ist wohl wirklich das in der heutigen Zeit wirksamste Mittel gegen Leute, die nicht zahlen wollen.

Ich war neulich in einer Tankstelle und da hatte auch jemand angeblich kein Geld dabei. Seinen Perso wollte er hinterlegen lassen und später wieder kommen. Der Tankwart sagte dann, dass sie schon genug Persos hätten und nur noch Handys als Pfand nehmen. Plötzlich fand der "Geldlose" dann doch urplötzlich noch einen 50 Euro-Schein und konnte zahlen...

gerrit am :

das ist mal ne Idee, alte Mobiltelephone hätt ich im dutzend. Leider gibt es keine zwei Marktleiter, bei denen man so anschreiben lassen kann.

Warum eigentlich nicht... (prust)

greezer.ch am :

wie ist denn das so mit den Preisen für nen neuen Ausweis?
Hier in der Schweiz kriegt man den für rund 40€, da könnte sie nen neuen Beantragen (alter ging verloren) und hätte dann (in der Schweiz) um die 10€ gespart.
Ist ja auch nur so ein Gedankenzug auf den ich aufgesprungen bin :-) hoffen wir aber, dass sie das Geld bezahlen kommt.

Nik am :

Einen neuen Personalausweis bekommt man für relativ kleines Geld. Ich habe 10 Euro im Kopf.

Es ist dann also billiger, den alten Ausweis als "verloren" oder "gestohlen" zu melden und einen neuen zu beantragen.

Wer den Ausweis als Pfand aanimmt, der kann dann seinem Geld hinterherlaufen. Jedenfalls bei böswilligen Menschen.

Als bei einer Tankstelle nachts das EC-Karten-Gerät spontanausgefallen war, war ich dem Personal jedoch auch dankbar, meinen Perso als Pfand hinterlegen zu dürfen und das Geld am Automaten meiner Bank abholen zu dürfen.

_Mir_ kann man eben vertrauen :-)

LeSmou am :

ja mit passbild kommst auf etwas über 10. wobei da die gebühren ja (wen wunderts?) steigen sollen

reisepass ist deutlich teurer

Lars am :

Perso 9€ excl. Bild
Reisepass 59€

zumindest so bei uns.

Jupp am :

Neuer Perso wenn alter abgelaufen 8,00 € + die Kosten für das Bild.
Verlorenener oder gestohlener Perso 13,00 € + die Kosten für das Bild.

So die Preise der Bundesdruckerei in Berlin. Und dort wird jeder "Bundespersonalausweis" wie er im Behördendeutsch heist hergestellt. 8-)

Ich würde keinen Perso als Pfand annehmen. Wenn Du damit Forderungen geltend machen möchtest, bekommst Du an den Kopf geworfen, den haben Sie gefunden. Ich habe den am xxxx verloren oder gestohlen bekommen.

Und dann? Wie kommst Du dann an das Geld? :-O

rowi am :

Ich musste an einer Tankstelle auch einmal ein Pfand hinterlassen (Kartenzahlung ging nicht - warum muss ICH das dann ausbaden? Und warum kann man dann nicht ganz altmodisch die Kreditkarte offline abrechnen?) und da wollte der Mensch auch ein Handy haben, keinen Ausweis. Er sagt etwas wie "Soll ich dir mal zeigen wie viele Ausweise wir hinten liegen haben?"
Ist jetzt schon drei Jahre her, vielleicht wollen sie mittlerweile auch die Unterhose, wer weiss. Generell denke ich aber, dass Tankstellen da mehr Erfahrung haben.

LeSmou am :

warum du das ausbaden musst?
weil du kunde bist, etwas bezahlen musst und dabei, soweit ich informiert bin, keinerlei recht auf kartenzahlung hast. und auch sonst kann dir glaube ich jeder die kartenzahlung verweigern und auf barzahlung bestehen. selbst wenn vorne am laden steht dass bestimmte karten akzeptiert werden, hat man noch lange keinen rechtsanspruch darauf.

finde es so oder so ziemlich idiotisch seinen perso herzugeben. meinen geb ich nicht aus der hand. und wenn ihn mal einer braucht gilt was ganz einfaches: mit den augen wird geschaut nicht mit den händen.
und warum zum teufel meint eigentlich jeder den perso immer und überall mithinschleppen zu müssen? absoluter unsinn.

Frieden am :

Kein Wunder, wenn Du die friedlichen Bewohner gleich mit ner Waffe bedrohst. So wie man in den Wald hineinruft, so schallt es zurück! Peace.

abcdef am :

Selbstverständlich hat man ein Recht auf Kartenzahlung, wenn dies vereinbart ist. Und ein bsw. ein Aushang im Geschäft stellt schon eine solche Vereinbarung dar.

LeSmou am :

also ich habe mal gelernt dass ein kaufvertrag an der kasse geschlossen wird und nicht beim betreten des geschäfts. insofern kann der verkäufer die bedingungen des kaufvertrages (fast so) festlegen wie er lustig ist.
ausserdem steht da doch nur "wir akzeptieren..." o.ä. da steht nicht sie haben hier ein recht darauf mit xy bezahlen zu können. und an sich kann dir jedes geschäft den verkauf der ware verweigern.

zum mitführen des ausweises: in dem obigen fall musst du das natürlich tun winfried. aber ich hoffe doch dass nicht jeder der seinen ausweis überall mitnimmt auch eine schusswaffe trägt...

Marco am :

Grundsätzlich richtig.

Allerdings ging es hier um Tankstellen, bei denen der Kaufvertrag regelmäßig bereits an der Zapfsäule, nämlich mit Einfüllen des Kraftstoffs, geschlossen wird.

Und Bestandteil dieses Kaufvertrags werden selbstverständlich auch solche Schilder "Wir akzeptieren..."

Wenn dann der Inhaber der Tankstelle nicht in der Lage ist, Kartenzahlung anzunehmen, sind m.E. beide Parteien nach Treu und Glauben verpflichtet, eine angemessene alternative Zahlungsmöglichkeit zu finden.

Die kann aber jedenfalls nicht so aussehen, dass der Kunde womöglich unter erheblichem Aufwand auf der Stelle Bargeld besorgen muss. Und wenn doch, hat er m.E. zumindest einen Anspruch auf Ersatz seiner Kosten (Benzin für die Fahrt zum Geldautomaten, Gebühr für die Nutzung des Automaten, wenn keiner in der Nähe für ihn kostenlos ist) aus § 300 BGB.

Ich als Kunde würde in der Situation vorschlagen, dass man mir die Bankverbindung gibt, meine Adresse hinterlassen, und das Geld überweisen.

JC am :

Man Einigung und Übergabe.

Ich seh bei der Tanke: Aha Benzin für 1,90 den Liter und die fressen Visa-Karte (invitatio ad offerendum), kauf ich (angebotsabgabe), Zapfsäule spuckt Benzin aus --> Annahme des Angebots. Tankwart akzeptiert visa nicht --> er hat seinen Teil vom Vertrag nicht eingehalten und darf mir eine Rechnung nach hause schicken.

Ich hatte jetzt schon zwei mal das Karzenzahlung nicht ging anner Tanke. Ich hab beide male drauf bestanden eine Rechnung nach Hause zu bekommen, Barzahlung ging nicht mangels Geld. Da kann der Tankwart noch so viel zetern, kann er nicht viel machen.

Lurker am :

Simpel - dann zahle ich eben nicht (sofort).

Soll der Tankwart mir eine Rechnung nach Hause schicken - wenn er Namen und Adresse hat, bleibt ihm schlicht nichts anderes übrig. Festhalten darf er mich jedenfalls nicht, und das Benzin ist auch meines...

Besserwisser am :

Es klingt komisch, es ist aber wirklich so! ^^ Er kann darauf "bestehen", dass er 'ne Rechnung bekommt...

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