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Altbier

Ich fürchte, heute ist der offizielle Tag des süffigen siffigen Leerguts. Vorhin waren zwei junge Männer mit zwei Plastiktüten voller Bierflaschen hier im Laden. Beim Wegsortieren entstand eine regelrechte Pfütze auf dem Lagerboden. Die Flaschen waren teilweise noch mit Bierresten gefüllt, die dann durch die Löcher in der Tüte auf den Boden tropften...

Die Frage meines Mitarbeiters, ob er derartiges zukünftig einfach ablehnen dürfte, bejahte ich. :-)

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Comments

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Matze on :

Wi-der-lich.
Einige Läden (z.B. die Handelskette mit dem "R") haben Schilder, auf denen steht, was man mit dem Leergut nicht machen darf (zerdrücken, etikett entfernen, beschriften...) oder auch klare Anweisungen (Gläser nur gespült und mit Deckel zurück).
Warum machst du dir nicht ein Schild "Leergut wird nur trocken und sauber angenommen"?

Carsten on :

Das würde mich jetzt auch interessieren: MUSST du das annehmen oder verstößt du damit gegen geltendes Recht, wenn du Siffgut ablehnst ?

Ein Supermarkt in Gröpelingen nimmt an Samstagen z.B. nur bis zu einer gewissen Uhrzeit Leergut an, ob das so OK ist, ist auch fraglich....

Laudi on :

Das geht doch gar nicht, du musst es doch annehmen oder?

muggel on :

Wie wäre es mit "Leergut wird nur leer angenommen"?

MCXSC on :

Er muss es imho nur in einem zumutbaren Zustand annehmen... Aber vll. wäre es ja ernsthaft eine Überlegung wert, dass die Kunden ihr Leergut selbst wegräumen müssen?

Mithi on :

Leergut muss er annehmen, ja. Aber Vollgesifftgut sollte er in der Tat ablehnen und ablehnen dürfen.

cya, Mithi

Gerald Mann on :

Hm,

also was hälst du von den Automaten? Diese haben den Vorteil, das wenn die woll befüllt werden, das sich dann der Inhalt in einen extrabottich entlehrt!!

Das wäre doch eine überlegung wert...

Nav on :

Hast dir schon mal überlegt was so ein Automat kostet? Das ist kein billiger Spass. Und dann kommen noch zur Anschaffung auch noch die laufenden Kosten dazu ;-)

Heinzer on :

Ja ... das liebe Leergut. Am Freitag hatte ich Urlaub und bin mal vormittags in den Supermarkt gelaufen. ein Hartz 4 Opfer hat sich auf einmal lautstark quer durch den Laden beschwert, weil der Automat voll ist und er seine Bierflaschen nicht abgeben kann. Alle anwesenden haben nur mit dem Kopf geschüttelt. Aber sein Pfandgeld hat er dann gleich wieder in flüssiges Brot investiert.

Man, wie ich solche "Menschen" hasse. Null Mitleid hab ich da.

mark on :

was ist denn daran zum kopf schütteln? der mann hat wie jeder andere auch ein recht auf die erstattung seines pfands...egal, was er mit dem erlös macht..

Maru on :

Mag sein, aber das Recht, deshalb laut rumzupöbeln, wie ich es aus Heinzers Schilderung rauslese, hat er trotzdem nicht...

Kyrill on :

Mann, wie ich solche Menschen hasse, die Menschen in Anführungsstriche setzen...

michiausp on :

...wahrscheinlich ziemlich durstig der Typ. Lese ich daraus eine "Bewertung" für alle "Hartz IV-Empfänger ??? :-(

uwe on :

Oftmals sind diese Automaten auch völlig versifft und es stinkt zum Himmel. Die Flaschen kann man dann nur mit Sicherheitsabstand und gestrecktem Arm reinlegen. Bei unserem Aldi steht schon mal ein Flasche Luftverbesserer Marke -Bergwiese-auf dem Automaten.

Ralf on :

Ich find das n ziemliches Ding.
Ich hab teures Pfand bezahlen müssen.
Das will ich zurück.
Wenn euch Händlern das nicht passt, unternehmt was gegen die Pfandabzocke.
Wer MEINE Dosen nicht annimmt - wie zerbeult auch immer -, wird wegen gewerbsmässigen Pfandbetrugs angezeigt.
Ende + aus.

Falk on :

Armes Deutschland...

Tobias on :

Das ist so dumm, dass es für Außenstehende fast lustig ist ^^
Läuft denn gerade nichts gutes im Unterschichtenfernsehen?
Big Brother, DSDS? ;-)

nathan west on :

Sonst gehts dir gut? Alles im Lack?

Maru on :

Jo, ist klar... deutsche Gerichte haben ja noch nicht genug mit unsinnigen Klagen und Strafanzeigen zu tun... *kopfschüttel* Im übrigen handelt es sich nicht um eine mafiöse Straftat, wenn ein Händler gegen die Verpackungsverordnung verstößt, sondern um eine Ordnungswidrigkeit. Wo sind wir denn hier? Mach Dich erst einmal juristisch schlau, bevor Du hier mit irgendwelchen herbeigezogenen Tatbeständen um Dich wirfst, und lies inbesondere §6 sowie §15 VerpackV...

MCXSC on :

Falsch. Zerstörtes/Verbeultes Leergut, etc. muss NICHT angenommen werden, wenn der EH z.B. ein Schild aushängt ("Nur unzerstörtes Leergut").

Außerdem wird es sich meist im Rahmen von bis zu 5 Euro handeln, was die Richterzu 99% direkt weglegen ;-)

^^Wenn man keine Ahung hat...

BTW: Dein Eintrag ist zum ko.... But don't feed the trolls! :-D

Sepp on :

Seltsam, hier in Bayern wird Bier getrunken. Keiner käme auf die Idee, das gute Zeug in Plastiktüten oder auf den Boden zu schütten. Ist doch viel zu schade ;-)

B on :

Aber ich hoffe doch du hast nix gegen ALTBIER?
Einen schönen Gruß aus Düsseldorf

Christoph on :

Beschwert euch bitte nicht über diese Automaten und den Gestank.

Das übriggebliebene Bier in den (fast) leeren Flaschen dort wird ja schliesslich nicht umsonst gesammelt und zu Düsseldorfs Altbier weiterverarbeitet.

Gruß aus Köln.

C.

Lynn on :

Wie war das noch mal ...Urin von Altibiertrinkern wird als Kölsch abgefüllt ;-)

Wegen des "Siff"-Faktors kaufe ich gar keine Einwegflaschen, die man nicht wieder verschließen kann. Bier u.ä. wird im Kasten gekauft, die kann man dann problemlos zurückgeben.

julian on :

Schreib doch als Schild:

LEERgut wird nur LEER angenommen

;-)

Faith on :

Man kann dem Kunden ja auch freundlich anbieten, daß man so lange wartet, bis er sein Leergut geleert hat, weil man es leider nur innen ohne annehmen kann.

Prost.

[...]

Es könnte die Leute zum Nachdenken bringen. *gigglesnort*

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