Einverständniserklärung zur Videoüberwachung
Diese Textvorlage habe ich meinen Nachbarn zukommen lassen, die sie mir unterschrieben und gestempelt (und natürlich um ihre richtigen Kontaktdaten ergänzt) zukommen lassen werden. Das Schreiben kommt dann in unseren Datenschutz-Ordner zum Kameraprotokoll für die Kamera auf dem Hof und dann sollte auch das sauber erledigt sein.

Hiermit erkläre ich,Wenn das so nicht ausreicht, dann weiß ich auch nicht.
[Kontaktdaten / Anschrift Moschee]
mich damit einverstanden, dass durch die auf dem Grundstück
EDEKA-Markt Björn Harste,
Neustädter Frischmarkt e. K.
Gastfeldstr. 29-33
28201 Bremen
Standort: Innenhof / Zufahrt Kantstraße 98
betriebene Videoüberwachungsanlage im Außenbereich auch Teile meines Grundstücks erfasst werden.
Ich wurde darüber informiert,
· dass die Videoüberwachung ausschließlich zu Zwecken der Objektsicherung erfolgt,
· dass die Aufnahmen nicht unbefugt an Dritte weitergegeben werden und
· dass die Verarbeitung der Daten im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO und BDSG) erfolgt.
Mir ist bekannt, dass ich dieses Einverständnis jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.
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Comments
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Nobody on :
Weil es da eine Diskrepanz gibt, du schaust auf ein fremdes Grundstück, der Eigentümer ist damit fein, aber seine Besucher etc. müssen informiert werden. Jetzt kannst du ja nicht einfach Schilder auf fremden Grund hängen und plötzlich damit verantwortlicher Ansprechpartner werden.
Anonym on :
Zeddi on :
unregistrierter User on :
Gerade beim Datenschutz ist noch sehr viel unscharf geregelt und wird erst durch weitere Urteile besser regelbar sein. So ein wenig "Blindflug" muss man da einfach riskieren. In diesem Fall halte ich das Risiko auch für überschaubar. Es dürfte kein vorrangiges öffentliches Interesse geben, dass Datenschutzbehörden von sich aus aktiv werden, so dass erst mal jemand dagegen klagen müsste. Dann müsste ein Richter das Konstrukt auch kritisch sehen und das auch noch so sehr, das eine hohe Strafe dabei heraus käme. Selbst wenn Punkt 1 und 2 erfüllt würden (was auch schon nicht sehr wahrscheinlich ist), spätestens Punkt 3 ist sehr unwahrscheinlich.
Im besten Fall ist das Urteil so klar, dass Björn danach eine richterlich abgesegnete Videoüberwachung hat. Für eine geringe Strafe und Prozesskosten (teilt er sich mit der Moschee). Die wäre dann wasserdichter als alles, was ein Datenschutzanwalt heute erdenken könnte, der würde eher alles eventuell anfechtbare streichen und am Ende dürfte Björn maximal einmal pro Stunde ein Foto vom Zaun machen, aber nur, wenn er es rechtzeitig ankündigt.