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Normenvermittelndes Gespräch

Ein Mann, der uns persönlich bekannt ist und der hier schon lange Hausverbot hat, hat sich von letzterem nicht abhalten lassen und uns innerhalb eines Tages gleich mehrfach auf- heimgesucht.

Nach dem vierten Besuch reichte es mir und ich hatte die Polizei gerufen und um Hilfe gebeten. "Vielleicht können Sie ihm ja mal einen Besuch abstatten und ihn davon überzeugen, unseren Laden nicht mehr zu betreten. Ich glaube es zwar nicht, aber vor Ihnen hat der vielleicht noch etwas mehr Respekt als vor mir."

Der Polizist mit dem einen Stern mehr auf der Schulterklappe nickte verständnisvoll und deutete an, mit dem Herren mal ein normenvermittelndes Gespräch führen zu wollen.

Da der Typ leider gänzlich merkbefreit und sozialresistent ist, vermute ich, dass die Wirkung eines solchen Gesprächs exakt null Wirkung haben wird.

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Kommentare

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Klodeckel am :

Bei vier Gesetzesverstößen innerhalb eines Tages und der Einschätzung, dass weitere Straftaten folgen, sollte die Polizei zumindest die Möglichkeit haben, jemanden für 24 Stunden in Arrest zu nehmen.Schon zum Schutz des Geschädigten.

Was ist denn, wenn die Polizei einen sog. "Platzverweis" erteilt und die verwiesene Person vier Mal dagegen verstößt? Wird dann auch nur ein "normenvermittelndes Gespräch" geführt?

Das einzig Richtige am :

"Bei vier Gesetzesverstößen innerhalb eines Tages und der Einschätzung, dass weitere Straftaten folgen, sollte die Polizei zumindest die Möglichkeit haben, jemanden für 24 Stunden in Arrest zu nehmen.Schon zum Schutz des Geschädigten."

Es liegen faktisch gar keine Vergehen vor, da Björn keine angezeigt hat, sondern explizit um ein Gespräch in Dienstbekleidung bat. Bevor du irgendwelche Leuten wegen solcher Bagatellen wegsperren kannst, braucht es schon eine massive Ausweitung der Personal- und Unterbringungskapazitäten (Rechnung geht dir dann auch zu). Allein, was die alltäglichen Verstöße gegen für Teile des öffentlichen Raumes ausgesprochene HV/PV angeht, müssten schon einige schwedische Großhotels errichtet werden.

Und @Björn: "Da der Typ leider gänzlich merkbefreit und sozialresistent ist, vermute ich, dass die Wirkung eines solchen Gesprächs exakt null Wirkung haben wird."
Was soll dann der Sinn der Beschäftigungstherapie sein? Abwechslung zum sonst folgenden Hundertdreiundfuffzigerbescheid?

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