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Ohne uns: Freimarktsumzug 2022

Nun gibt also nach zwei Jahren Pause endlich mal wieder einen Freimarktsumzug. Zum ersten Mal übrigens ohne dass wir irgendetwas vorm Laden machen, es gibt also keinen Getränke- oder Snackverkauf von uns.

Vor allem eigentlich, da ich diesmal keine Lust dazu hatte. Monetär ist das noch nie eine große Nummer gewesen, aber selbst für den Spaß fehlte mir diesmal die Motivation. Wir haben aktuell immer so viel mit den wichtigen Dingen zu tun, dass alles, was nicht zwingend notwendig ist, derzeit gerne ausfallen kann.

Aber da ist noch ein Punkt: Das neue "Kassengesetz" erlaubt keinen Verkauf aus einer Geldkassette ohne Belegdruck. Zumindest so weit ich informiert bin, sind diesbezüglich auch keine Ausnahmen zugelassen. Aber nur für ein paar Kaffee und Berliner hätte ich bestimmt keine komplette Kasse inklusive Netzwerkanbindung vor den Laden gestellt.


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Kommentare

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Cedric Fischer am :

Ja leider. Entweder Kasse mit TSE und Belegausgabepflicht oder die "offene Ladenkasse". Beides zusammen geht nicht. Ein Verkaufsautomat würde jedoch ohne TSE gehen aber das wäre dann wohl überdimensioniert. :-P

Schwachstromblogger am :

Es gibt keine Pflicht, eine Kasse mit Registrierungsfunktion zu nutzen, aber wenn du eine solche Kasse hast, muss diese der KassenSicherungsVerordnung entsprechen, also eine TSE haben.

Sprich der Verkauf in eine Geldkassette ist zulässig, auf dem Wochenmarkt wirds ja auch noch so gemacht.

Christian Ohage am :

Keine Belegausgabepflicht bei einer offenen Ladenkasse.

SPages am :

Es scheint möglich zu sein. Ist es zumindest auf "Bierwagen" auf Volksfesten doch gelebte Praxis. Die werden das ja wohl nicht alle illegal machen?

Das Netz sagt auch das es wohl möglich ist. Zum Beispiel hier: https://www.lhp-rechtsanwaelte.de/themen/kassenfuehrung-offene-ladenkasse/

Chris am :

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-02-18-steuergerechtigkeit-belegpflicht.html

Wenn jemand keine elektronische Kasse hat, zum Beispiel ein Straßenhändler, kann er dann handschriftlich eine Quittung ausstellen?

Der Gesetzgeber hatte sich bei der Einführung der Anforderungen an elektronische Aufzeichnungssysteme gegen eine Registrierkassenpflicht entschieden. Daher kann jeder Unternehmer auch eine offene Ladenkasse anstelle des Einsatzes eines elektronischen Aufzeichnungssystems verwenden. Eine Belegausgabepflicht besteht dann nicht.

Panther am :

Da merkt man wieder, was das liebe Bargeld für Umstände bereitet ...

Bremer am :

11elf!
Keine Pizzaschnecken und Donuts!
Danke Merkel, Corona, Russland und Mars!

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