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Maske, nur mit Maske!

Der Hinweis an unserer Schranke hängt dort unverändert. Seit einer Weile gilt diese Regelegung bei uns uneingeschränkt. Im Klartext heißt das, dass jeder, der diesen Laden betritt, eine Maske aufzusetzen hat – befreiende Atteste akzeptieren wir nicht. Selbst wir arbeiten hier stundenlang schwer mit Mund-Nasen-Schutz und so wird wohl jeder in der Lage sein, ein paar Minuten für einen Einkauf ohne nennenswerte körperliche Belastung so ein Ding umzubinden, ohne gleich daran zu ersticken.
Das gab anfangs ein paar lange Gesichter, inzwischen funktioniert es aber ganz gut.

Interessant ist jedoch, dass es immer auf die gleiche Diskussion hinausläuft. "Wo steht das?", bekommen wir regelmäßig als Frage zu hören, wenn wir Leute bitten, einen MNS umzubinden. "Vorne am Eingang." – "Das steht da nicht." – "Doch, da steht, dass hier der Zutritt nur mit Maske gestattet ist. Ausnahmen werden da nicht erwähnt."

Bin froh, wenn der ganze Zirkus irgendwann wieder vorbei ist. Die Hoffnung stirbt zuletzt.

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Kommentare

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Michael K. am :

Mal abgelöst von den ganzen Clowns, die rumprovozieren wollen. Wie ist das eigentlich, wenn jemand aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen tatsächlich keine Maske tragen kann und eine entsprechende (echte) ärztliche Bescheinigung mitführt und vorzeigt. Darf dem Kunden dann trotzdem der Einlass verweigert werden?

Ich denke gerade an Blindenhunde. Kein Hund im Laden, heißt keine Hunde, zumal viele das als unhygienisch empfinden. Mit der gleichen Argumentation könnte man Sehbehinderten den Einlass in den Laden verwehren, was ja auch schon passiert ist, aber nicht zulässig war.

Amsel am :

Laut Antidiskriminierungsstelle sollte er den Einlass gewähren, da steht aber nichts von "muss". Dort steht auch, das die Leute, die aufgrund einer Behinderung keine Maske tragen können, ein "Face Shield" tragen können.

Moritz am :

In meiner Zeit an der Corona-Hotline kam die Frage hin und wieder auf - von beiden Seiten.
Antwort ist: es gibt keine richtige Lösung. Hier stehen sich zwei individuelle Belange entgegen.
Ein Geschäftsmensch kann im Normalfall selbst entscheiden, mit wem er handelt und mit wem nicht. Vollkommen unabhängig von allen Gesetzen etc.
Ein z.B. behinderter Kunde hat ein Anrecht darauf, sein Hilfsmittel (z.B. den Blindenhund) einzusetzen. Ebenso darf ein Kunde mit ärztlichem Maskenbefreiungsattest theoretisch nicht nicht bedient werden. Andererseits gilt aber zeitgleich auch der Satz oben aus sich des Geschäfts.

Lösungsvorschlag ist daher immer: sprecht miteinander. Ein Geschäft wird immer eine Möglichkeit finden, einem solchen Kunden seine Einkäufe zu übergeben, wenn dieser sich vorher telefonisch entsprechend meldet. Zum Beispiel durch Bereitstellen der Einkäufe an der Tür oder Lieferung.

Miteinander sprechen löst solche Konflikte, in denen beide Recht haben, ziemlich zuverlässig.

TheK am :

Ich fürchte, an der Stelle rächt sich, dass diese Atteste keiner Überprüfung bedürfen und massenhaft in betrügerischer Absicht erteilt wurden. Einen Blindenhund wird keiner vorspielen, nur damit er seinen Hund überall hin mitnehmen darf – bei diesen Attesten ist das leider deutlich anders.

Wer *wirklich* keine Maske verträgt, wird dafür sicherlich längst geimpft sein, einfach um sich selbst zu schützen – und wer wirklich weder Maske noch Impfung verträgt, wird eh die Öffentlichkeit meiden (und sich ansonsten dauernd testen). Wer aber diese Atteste missbraucht, um die Regeln zu unterlaufen, wird wohl auch Tests und Impfungen unterlaufen und dem traue ich auch zu, vorsätzlich infiziert rumzulaufen…

Max am :

Sehbehinderte Menschen mit Blindenhund kann man aber eher von denjenigen unterscheiden, die einfach nur versuchen mit Hund in einen Laden zu gehen.

Letztlich dürfen sich diejenigen, die wirklich ein Attest zur Maskenbefreiung haben bei denen bedanken, die mit gefälschten Attesten unterwegs sind. Wobei ich aber auch offen in Frage stellen möchte, ob man als Mensch, dessen Atemwege so angegriffen sind, dass Atmen nur ohne Maske möglich ist sich wirklich dem Risiko einer Atemwegserkrankung aussetzen sollte, indem man dann raus geht.

Madner Kami am :

Björn ist Inhaber des Ladends. Selbstverständlich kann er völlig frei entscheiden, wer seinen Laden betreten darf und wer nicht. Dir kann auch keiner vorschreiben, wer sich in deinem Haus oder deiner Wohnung aufhalten darf.

Frimiax am :

Ganz einfach, dass nennt sich Hausrecht. Welche Aufgabe und welches Recht haben wohl Türsteher vor Diskotheken?
Jemand, der aus medizinischen Gründen nicht mit einer normalen OP-Maske einkaufen kann, wird es kaum bis zum Markt seines Vertrauens schaffen.

Heinz Wäscher am :

Zitat: „Selbst wir arbeiten hier stundenlang schwer mit Mund-Nasen-Schutz” - die Berufsgenossenschaften sehen max. 75 Minuten Tragedauer vor, danach soll eine Erholungszeit von ca. 30 Minuten absolviert werden in der Tätigkeiten ohne das Tragen einer Maske getätigt werden können. (DGUV-Regel 112–190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“)

Peter am :

Dann geht die Person eben in einen anderen Supermarkt.

Dohn Joe am :

Ich glaube nur sehr unsoziale Menschen würden sich über Begleithunde aufregen.
Soviel ich weiß dürfen die auch in Gebäude rein, im denen Hunde normalerweise verboten sind, z.b. Behörden. Google bringt sofort mehrere Urteile in diese Richtung

Sonstwer am :

Für den Einzelhandel gilt kein Kontrahierungszwang, der Händler muss nicht jeden Kunden akzeptieren, entsprechend kannst Du als Händer frei entscheiden, welche Bedingungen ein Kunde erfüllen muss, um deinen Laden zu betreten, sofern Du damit nicht gegen das Diskriminierungsverbot verstößt.

Ob Du ein Attest akzeptierst ist damit deine Entscheidung.

Hinsichtlich der Sehbehinderten: Nicht jeder von denen ist mit Hund unterwegs.

Takeo Otori am :

Einerseits nachvollziehbar, dank den ganzen kriminellen Querdenkern, die das bis zum bitteren Ende ausgenutzt haben. Auf der anderen Seite gibt es tatsächlich Menschen, die unter einer FPP2 Maske wohl nach einiger Zeit Probleme bekommen.
Diese dürfen aber wegen dem Missbrauch der Atteste nicht darunter leiden.
Darf die Person bin keine Lebensmittel erwerben? Das finde ich ziemlich grenzwertig. Vor allem da mir als geimpfter ja eigentlich nichts schlimmes wegen der einen attestierten Person passieren dürfte.
Ob man ohne alles nicht zu n die Bar darf, oder ob man sich nichts mehr zu fressen kaufen darf, sind echt zweierlei Maß.
In unserem Edeka ist das zum Glück nicht so extrem, wie bei euch.
Und das sag ich als geimpfter, der 2G Klasse findet.
LG

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