Der Angebotspreis
Du kannst noch so groß und auffällig den Preis an eine Ware schreiben, das Schild kann im Großformat sein, Blinken und eine Melodie abspielen – irgendjemand wird herkommen und persönlich nach dem Preis der angebotenen Ware fragen.
Comments
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Dieser on :
Verstösse gegen die PAngV sind nach meinem Erleben Tagesgeschäft im Einzelhandel - insb. bei Aktionsware, aber auch bei nachlässiger (z.B. veralteter) oder indifferenter (ein Preisschild für verschiedene Waren) Preisauszeichnung des ständigen Warenangebotes.
Ich hätte zuweilen nicht übel Lust, einen Abmahnverein zu gründen.
A propos: Ja, die Preisauszeichnung ist keine juristisch verbindliche Angabe (kein Angebot des Einzelhändlers), sondern nur eine "Aufforderung zur Angebotsabgabe durch den Kunden". Falsch ausgepreiste Ware ist aber immer ein Verstoss gegen die PAngV und von daher sollten Einzelhändler da eher kleine Brötchen backen statt des rigorosen "Es gilt nur der Preis in der Kasse!". Wie gesagt: Ich hätte zuweilen nicht übel Lust, einen Abmahnverein zu gründen.
Man könnte ja als fairer Abmahner gebührenarm (Selbstkosten inkl. rechnerischem Prozesskostenrisiko), aber dafür mit hoher Vertragsstrafe abmahnen...
P.S. PRO-Tipp: Der freundliche Einzelhändler schreibt die EAN der bepreisten Ware mit aufs Preisschild, damit der Kunde die Zusammengehörigkeit von Ware und Schild bei Bedarf verifizieren kann.
P.P.S. Ja, da hat sich über die Zeit ein klein wenig Frust aufgebaut. Da ich sie nicht kenne, prügele ich hier auf Sie nur 'stellvertretend für den Einzelhandel' ein. No harm intended.
Anonymous on :
Und ganz im Ernst: ich kenne dich nicht, "Dieser". Aber nach dem, was ich in Deine Kommentare rein interpretiere, bist du wahrscheinlich auch eher einer der komplizierten Kunden, der 5 verschiedene Fässer aufmacht, um am Ende doch aus keinem zu trinken. Leider ist aber wohl Deine Nase viel zu klein, als dass Du dir da ran fassen könntest...
Dieser on :
Dem selbständigen Kaufmann hingegen teile ich sie eben mit. Muss Ihnen nicht gefallen, John(s Sockenpuppe).
Einwegfeuerzeug on :
Konsument on :
Konsument on :
Zum Glück sind das Einzelfälle. Der Grossteil ist nett und zuvorkommen.
Konsument on :
John Doe on :
John Doe on :
Dieser on :
Ist auch für Hr. Harste ein Input, ein Feedback aus Kundensicht. Muss er sich nicht annehmen, kann er aber (und als risikobewusster Kaufmann wird er es in der Sache auch tun - das Abmahnrisiko schwebt über jedem Unternehmer in DE).
John Doe on :
Ich kann keinen Anlass für deinen Erguss aus dem Björns Aufstöhner herauslesen.
Denn Es GIBT dumme Kunden - und Björn hat nicht PAUSCHAL über dumme Kunden gelästert, sondern nur über die, die trotz KORREKT ausgezeichneter Ware nach dem Preis fragen.
Du beklagst dich PAUSCHAL darüber, dass Einzelhänder ihre Waren oft NICHT KORREkt auszeichnen.
Wo ist da der Zusammenhang?
Dieser on :
Haben Sie einen angenehmen Tag.
Vier-Ohren-Modell on :
Dieser on :
Haben Sie noch immer einen angenehmen Tag!
John Doe on :
Ich wünsche Ihnen ebenfalls einen schönen Tag und ein schönes Wochenende.
Ich on :
Am Ende hört man trotzdem: Davon hab ich noch nie etwas gehört...
Der Hamburger on :
Anonymous on :
Der Hamburger on :
Jakob on :
Anonymous on :
kritischer Beobachter on :
Nicht der Andere on :
"So, how much is this thing anyway?"
[Klick für die Szene auf Youtube]
Anonymous on :
Dieser on :
ich habe das male privilege.
Und nutze es tagtäglich.
Steffen on :