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Kommende Schuttentsorgung?

Hihi, ich wusste doch, dass die Zeit für mich arbeiten würde:

Gestern Abend hat jemand von der Moschee einen Kollegen und mich angesprochen, ob sie meinen Schutthaufen entsorgen dürften. Dass das auf eigene Mühe und Kosten geschehen müsste, hat ihn augenscheinlich gar nicht so sehr abgeschreckt. Auch dass ein Teil des Schutts Anhaftungen von Teer und Teerpappe (Teer, nicht Bitumen) hat und als Sondermüll entsorgt werden muss, was die Sache wiederum ein gutes Stück teurer macht, schien ihn ebenfalls nicht gestört zu haben. (Keine Panik in den Kommentaren bitte, das wird nur mit belastbarem Entsorgungsnachweis oder gar nicht erledigt!)

Na, denn. :-)


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Kommentare

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eigentlichegal am :

Hat man dir versprochen dass das Zeug sachgemäß entsorgt wird oder einfach nur dass der Schutt verschwindet?
Ich würde "und als Sondermüll entsorgt werden muss," durch "und als Sondermüll entsorgt werden müsste" ersetzen.
Niemand nimmt freiwillig solche Kosten anderer auf sich ...vor allen Dingen wenn es wie bei solchem Schutt auch günstigere Möglichkeiten gibt.
Naja, du wirst das Zeug los und musst dir keine Gedanken drum machen
...solange du beim nächsten Waldspaziergang nicht wieder drüber stolperst

Hans am :

Ich denke schon, dass Björn sich Gedanken darüber machen muss. I.d.R. braucht man als Geschäftsmann einen Nachweis über die korrekte Entsorgung von Sondermüll.

Thilo am :

Nicht nur als Geschäftsmann brauchst du einen Entsorgungsnachweis...
Jeder, der "Gefährlichen Abfall" zu entsorgen hat, ist als Eigentümer der "Erzeuger" und hat für die fachgerechte Entsorgung Sorge zu tragen. Dazu gehört auch der Nachweis über den Transport und die Deponierung.
Ich würde an Björns Stelle eine Fachfirma beauftragen, die auch den Papierkram erledigt. Wir ggf. sogar günstiger als die mögliche Geldbuße/Geldstrafe...

eigentlichegal am :

Wer soll warum einen Entsorgungsnachweis wofür genau fordern?

Björn wird sicherlich nicht bei den Ämtern angerufen haben und sie darüber aufgeklärt haben, dass er da jetzt einen Schuttberg liegen hat, der fachgerecht entsorgt werden muss.

TOMRA am :

Wird es einen Entsorgungsnachweis o.ä. geben?

Erklärbär am :

Das gibt eine gute Uferbefestigung für die Weser. :-)

Nikolaus am :

Wie jetzt, Entsorgungsnachweis?
Fordert irgend eine Behörde diesen Entsorgungsnachweis?
Woher sollte die Behörde oder irgend jemand wissen, dass Björk überhaupt Sondermüll hatte? (Wenn er es hier nicht öffentlich gemacht hätte.)

Nicht der Andere am :

Gefällt mir nicht. Missfällt mir sogar.

Man kann sich ja fast sicher sein, daß das nicht bestimmungsgemäß entsorgt wird. Ohne entsprechendes Vertragsdokument zwischen euch erst recht. Da ist ja niemand an Entsorgung oder auch nur Wohltaten interessiert, sondern es geht ja einzig darum, den Platz wieder frei zur Verfügung zu haben. Kostenpflichtig ist die Bauschuttentsorgung ja sowieso, aber die kommunalen Recyclingstationen nehmen auch nur bis zu einem Kubik an. Da ist es dann schon nicht ausgeschlossen, daß man seinen Bauschutthaufen und seine Teerpappe in der Natur wiedersieht.

Sizilianische Müllmafia auf Bremisch Platt?

TOMRA am :

Einfach unter die Rampe vom Notausgang.
Da ist noch Platz und optisch kommt es darauf auch nicht mehr an.

Georg am :

Da muss wohl irgendwo eine größere Grube verfüllt werden oder der Weg vom Kleingartenverein "Imam Osman e.V." hat zu große Schlaglöcher................. :-D

Matthiasausk am :

... und wenn die Moscheebetreiber meinen, dass sie dann Anrecht auf Parkplätze haben, freuen wir uns auf den Beitrag "Angebot für eine fernbedienbare Schranke" incl. Video ins Büro ...

Michael am :

Scheint mir schwierig möglich zu sein...
Es wurde ja schon häufiger nach den Besitz- und Eigentumsverhältnissen des Hofs gefragt - die Antwort habe ich entweder überlesen oder es gab nie eine!?
Wenn ich mir das Ensemble auf Google Maps so anschaue, dann gibt es hier vermutlich mehrere Eigentümer und sicherlich einige dingliche Sicherungen im Grundbuch. Die Einfahrt zum Hof ist in der Kantstraße zwischen zwei Häusern - gehört sie zu einem dieser Grundstücke oder zum Hof? Zum Gebäude Kantstraße 98 - uns als die Moschee bekannt - scheint es nur diese Einfahrt als Zuwegung zu geben, also sicherlich im Grundbuch der Zugang über diesen Weg festgeschrieben. An den Hof grenzen mehrere Gebäude an, gehört der Hof anteilig zu mehreren Gebäuden in Gemeinschaftsnutzung oder nur zu einem Gebäude? Björn hat ja nur einen Eigentumsanteil am Gebäude in dem sein Laden ist, ist er Eigentümer des Hofs oder nur Miteigentümer im Rahmen der Eigentümergemeinschaft des Gebäudes?
Wenn ich mich recht erinnere, wollte der Energieversorger die Trafostation doch nicht aufgeben und benötigt dann auch jederzeit einen Zugang zu dieser.

All dies scheint eine so komplexe und schwierige Situation mit dem Hof zu sein, dass Björn selbst seine Idee mit dem teilweisen Abtrennen durch einen Zaun aufgegeben hat...
Vielleicht regt man sich hier sogar über berechtigte Nutzung des Hofs durch die Besucher der Moschee auf - ohne Einblick ins Grundbuch oder eine Vernünftige Aussage zu den Besitz- / Eigentumsverhältnissen ist hier wohl keine Aussage möglich!"

Björn Harste am :

Eigentlich ganz einfach: Der Teil diesseits der Betonringe gehört zu unserem Gebäude und da wiederum zur alleinigen Nutzung durch den Eigentümer des großen Ladens, also mich. Wir haben ein Überwegungsrecht für das Grundstück Nummer 98, die Stadtwerke ein Überwegungsrecht für Nummer 98 und unseren Hof.

Börnd am :

Danke für die klaren Worte.

Das liest sich ja recht eindeutig und klar für alle Parteien.
Ich frage mich natürlich, warum es keine klare Abgrenzung (Zaun, Tor, Schranke, usw.) gibt. Probleme gab es ja genug, die Einsichtigkeit scheint auf der Gegenseite auch eher gering zu sein.

SUPPoRTHoTLiNE am :

Und die Nachbarn haben ein Gewohnheitsrecht. Wie lange eigentlich schon?

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