Kühlaggregat beim Moschee-Imbiss
In einem selbstgebauten Verschlag hier am benachbarten Moscheegebäude wurde eine Art Imbiss oder Küche (oder beides kombiniert) installiert. Da läuft auch irgendeine Kühlanlage. Das Ding sieht aus wie ein zweckentfremdetes Innenleben einer alten Kühltruhe oder eines anderen Kühlmöbels. Wohin die Kältemittelleitungen verschwinden, weiß ich nicht; auf jeden Fall sitzen der Kompressor und ein Lüfter im oberen Bereich auf einer Holzplatte, die dort als Raumteiler fungiert. Und nicht nur das: Als Schallverstärker macht diese mehrere Quadratmeter große Holzkonstruktion auch einen ganz tollen Job. Also einen richtig, richtig tollen Job.
Mal gucken, wann sich die ersten Nachbarn hier beschweren, weil "unsere" Kühlanlagen so laut sind und sie deswegen mit geöffneten Fenstern nicht schlafen können.
Mal gucken, wann sich die ersten Nachbarn hier beschweren, weil "unsere" Kühlanlagen so laut sind und sie deswegen mit geöffneten Fenstern nicht schlafen können.
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Comments
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Hendrik on :
Die haben sicher keine Konzession für den Imbiss (Ordnungsamt, Gewerbeamt und Lebensmittelüberwachung), des weiteren wird es keine Baugenehmigung für Verschlag haben (Bauamt), weil man nicht weiß, wohin das Klimamittel verfliegt, geleitet wird, Meldung an das Umweltamt und wegen der möglichen Ruhestörung vorsorglich Meldung an das Ordnungsamt, sonst kommt das Ordnungsamt noch zu dir, weil Nachbarn sich über den Lärm beschweren.
Als Hanseat und Kaufmann in diesem Lande sollte es deine Pflicht und Ehre sein, den Umstand den Ämtern zu melden. Die halten sich schon nicht an die Parkrichtlinien. #blaun
Fabian on :
"Ich bin zwar nicht betroffen, aber man sollte denen aufjedenfall Gewalt antun! Was fällt denen ein, auf ihrem Grund und Boden einfach was aufzustellen?"
Fabian on :
"Ich bin zwar nicht betroffen, aber man sollte denen aufjedenfall Gewalt antun! Was fällt denen ein, auf ihrem Grund und Boden einfach was aufzustellen?"
Hendrik on :
wupme on :
Ansonsten könnten alle Vereine die irgendwelche Feste für öffentliches Publikum veranstalten auch sofort schließen.
Obendrein lese ich nicht mal dass etwas verkauft wird. Eventuell werden nur Vereinsmitglieder bedient.
Fabian on :
Tom Brok on :
Tom Brok on :
Sorry Fabian, es tut mir wirklich leid.
Nicht der Andere on :
Wenn in einer Nachbarwohnung ein Puff eröffnet würde oder die Erdgeschosswohnung zu 'nem inoffiziellen "Cafe" umfunktioniert würde, sollte man dir dann auch Stillhalten und den Lauf der Dinge nahelegen?
Björn Harste on :
Hendrik on :
So als Hanseat, Kaufmann und Bürger dieses Staates wird man das ja wohl auch mal machen dürfen. #blaun
ShadowAngel on :
(Genau diese Mentalität war der Hauptgrund, warum es in England zu Geschichten wie Rotherham kam, vielleicht auch mal etwas weiter denken als nur von 12 bis Mittag)
Schon ein wenig traurig und in deinem Fall eben feinste Doppelmoral.
Bongers on :
Hendrik on :
Die haben sicher keine Konzession für den Imbiss (Ordnungsamt, Gewerbeamt und Lebensmittelüberwachung), des weiteren wird es keine Baugenehmigung für Verschlag haben (Bauamt), weil man nicht weiß, wohin das Klimamittel verfliegt, geleitet wird, Meldung an das Umweltamt und wegen der möglichen Ruhestörung vorsorglich Meldung an das Ordnungsamt, sonst kommt das Ordnungsamt noch zu dir, weil Nachbarn sich über den Lärm beschweren.
Als Hanseat und Kaufmann in diesem Lande sollte es deine Pflicht und Ehre sein, den Umstand den Ämtern zu melden. Die halten sich schon nicht an die Parkrichtlinien. #blaun
Bauordnungsamtsinspektorvertreterin i. R. on :
Sander on :
Nicht der Andere on :
Zu oben: Konzession brauchen sie doch wahrscheinlich garnicht, weil nicht kommerziell, sondern Eigenbedarf der Religionsgemeinschaft? Aber Bau- und Immissionsvorgaben sind natürlich einzuhalten.
TT on :
Alkoholausschank dürfte in einer Moschee entfallen.
Speisenverkauf: Björn schreibt "Imbiss oder Küche"; wir wissen also nicht, was da passiert. Ein Imbiss, bei dem die Speisen mitgenommen werden, ist nicht konzessionspflichtig.
Ob kommerziell oder nicht spielt übrigens keine Rolle; auch ein gemeinnütziger Verein braucht eine vorrübergehende Schankerlaubnis wenn beim Vereinsfest Alkohol verkauft wird.
Nicht der Andere on :
Gibt's denn keine liberalen oder reformierten Moscheegemeinden, die sich auf den Glauben konzentrieren und sich nicht an 1500 Jahre alten Vorschriften für Verzehr, Bekleidung und Uhrzeiten aufgeilen? Entstammt ja nicht nur einer vollkommen anderen Zeit, sondern ist auch durch die Entstehungsregion geprägt. Sieht man doch schon an der Lächerlichkeit der Fastenzeiten im Skandinavischen diesseits und jenseits des Wendekreises.
H. Willem on :
Nicht der Andere on :
Nicht, daß das gefragt gewesen wäre. Kann ja jeder weglassen, was er möchte. Solange die Abstinenzler sich mit ihrer eigenen Abstinenz schon zufrieden geben.
Keine Missionierung ist topmodern.
Schwammerl on :
Und ja, u.a. im Falle des gesellschaftlichen "Gruppenzwanges" Alkohol ist eine offene Ansprache des Weglassens zu befürworten, das ist doch kein esoterischer Blödsinn. Man muss es sich in einer lobbygesteuerten Konsumgesellschaft eben erst leisten können, sinnvoll gegen den stinkenden Strom anzuschwimmen.
Klodeckel on :
Aber wehe wehe, wenn die selbe Person irgendwas anstellt, das einen stört oder ärgert. Da wird richtig Dampf abgelassen - selbst wenn es sich um einen simplen Parkverstoß handelt.
Konsequent ist das nicht, da kann ich Hendrik in gewisser Weise schon verstehen, und dabei geht es nicht um Denunziantentum!