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Die Spotify-Premium-12-Monats-Guthabenkarte

Eine uns nicht als (Stamm)Kundin bekannte Frau kam in den Laden, stürmte durch die Gänge direkt in Richtung Kasse, schnappte sich von unserem Kartenständer eine Guthabenkarte für Spotify Premium und legte sie aufs Kassenband. Da wir diese Karten nicht wieder umtauschen oder zurücknehmen dürfen, hören unsere Kunden gerade auch bei höherpreisigen Gutscheinen häufig vor dem Kauf die Frage, ob das auch wirklich der richtige Artikel ist.

So auch in diesem Fall. Mein Mitarbeiter nahm die Karte zur Hand und frage die Frau, ob das auch wirklich das Produkt zu dem Preis ist, das sie haben wollte.

"Was geht Sie das an?", regte sich die Frau auf, der Kassierer erklärte, warum er gefragt hatte und sie wiegelte ab: "Jaja, das ist schon richtig."

"Dann macht das bitte 99 Euro."

"Wie? Warum ist die sooo teuer?!"

"Weil Sie eine Spotify-Karte für 99 Euro gegriffen haben."

"Nee, so viel wollte ich gar nicht."

(Das war zum Glück noch Moment, an dem wir die Sache noch stoppen konnten.)

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Kommentare

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SPages am :

Was haben Sie/Du gemacht bevor dieser Fehler aufgetreten ist?

Antwort in 99% der Fälle - "Nichts."

Menschen machen keine Fehler. Nie ;-)

Andi am :

Manche Leute sollte man einfach ins Unglück rennen lassen, ohne einzugreifen.

Hier: Karte verkaufen und auf Bezahlung bestehen. Die Dame hätte es verdient.

wupme am :

Mit welcher Begründung besteht man denn darauf dass der Kunde einem was abkaufen muss?

Andi am :

Verstehe nicht, was Du meinst.

wupme am :

Dann kann man dir auch nicht mehr weiterhelfen.

Sascha am :

Vermutlich meint er, dass der Kaufvertrag nicht mit dem Ziehen über den Scanner zustande kommt (soweit ich weiß, gehen Juristen davon aus, dass er damit zustande kommt, dass der Kassierer das Geld des Kunden annimmt, beispielsweise in die Kasse legt). Warum also sollte man dann jemanden zum "Bezahlen" zwingen können?

DerBanker am :

*seufz* Das kenn ich nur zu gut. Der Kunde bucht selbstbewusst eine Leistung, man erwähnt vorsichtshalber schon den Preis (auch wenn der Kunde so wirkt, als wüsste er, was er tut), wartet vor der endgültigen Buchung noch ein paar Sekunden, weil man das nur zu gut kennt, dass die Leute plötzlich vor dem erschrecken, was sie da zusammenbestellt haben...
Und am Ende gibt es dann immer noch welche, die so eine lange Leitung haben, dass sie es erst weitere Sekunden nach der Buchung kapieren. Dann darfste trotz der Vorsichtsmaßnahmen doch noch stornieren. Es geht zumindest zu stornieren.

Benny am :

"(...), hören unsere Kunden gerade auch bei höherpreisigen Gutscheinen häufig vor dem Kauf die Frage, (...)"

Ist die Vorgehensweise nicht eindeutig geregelt und hängt von der Lust des Kassierers ab?

Donna Joe am :

denke es war so gemeint, dass stammkunden die so etwas vll schonmal gekauft haben, nicht mehr gefragt werden. da besser einschätzbar.

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