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Rückwirkende Krankschreibungen?!

In meinem gesamten privaten Umfeld habe ich noch nie erlebt, dass jemand rückwirkend krankgeschrieben wird. Das ginge angeblich grundsätzlich immer nur ab dem Zeitpunkt, an dem der Arztbesuch stattgefunden hat.

Bei meinen Mitarbeitern erlebe ich jedoch immer wieder, dass die Scheine so ausgefüllt werden, dass das Datum "arbeitsunfähig seit" weiter in der Vergangenheit liegt als "festgestellt am".

Lesen hier Ärzte mit? Gibt es dazu irgendeine Vorgabe oder Empfehlung? Entscheiden Ärzte das nach eigenem Ermessen? Ist das eine finanzielle Sache?

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Kommentare

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Sammi ElPadre am :

Hi Björn,

ich kenne das nur von meinem Arzt. Wenn ich z.B. Montags merke, ich bin Krank, aber er erst Dienstags nen Termin für mich hat lautet die Krankschreibung immer auf "ab Montag".

Gut, ich gehe auch nicht wegen Kleinigkeiten zum Arzt sondern bin meist in einem Zustand, der dem Arzt sagt dass ich wirklich nicht in der Lage war, den Tag vorher nicht arbeiten zu gehen und der Unterschied liegt, wie gesagt, meist in nur einem Tag (bzw. in maximal zwei Tagen zu der Zeit als ich noch Samstags gearbeitet habe, da bin ich dann Montags zum Doc)

Deluxe am :

Bist ein guter Arbeitssklave, opferst sogar deine Gesundheit für deinen Herren. (Und steckst im Zweifel deine Kollegen an, sehr löblich.)

Thomas am :

Diese Erkenntnis erlangt man aus genau welcher Aussage? Ich lese nichts derartiges aus dem Post heraus.

Sammi ElPadre am :

Das würde mich jetzt aber auch mal interessieren.

Bas am :

Bis zu drei Tage rückwirkend wäre kein Problem, hat mir unser Hausarzt vor langem mal gesagt, da gabs auch von Arbeitgebern nie Rückfragen.

Fabian am :

Wenn man hohes Fieber hat und deswegen überhaupt nicht in der Lage bist, das Haus zu verlassen, dann kann man erst am nächsten Tag zum Arzt, wenn das Fieber etwas gesunken ist. Soll man dann nicht für den Tag mit dem hohen Fieber krankgeschrieben werden?

Oliver am :

Hausbesuche gibt's bei euch nicht?

Fabian am :

Keine Ahnung, kenn ich nur aus Filmen. Warum soll der auch extra zu mir kommen, wenn ich doch nur warten brauch, bis das Fieber runter ist? Arbeiten gehen kann ich dann sowieso nicht, völlig egal ob der Arzt zu mir kommt oder nicht. Belastet doch nur zusätzlich die Krankenkasse für etwas, was vollkommen unnötig ist.

eigentlichegal am :

Du willst uns jetzt aber nicht wirklich erzählen, dass dich dein Arzt an dem Tag zuhause besuchen kommt, an dem du dich bei ihm meldest, oder?
Wenn ja: Wofür braucht man als privatversicherter Selbstständiger eine Krankmeldung?

Kiran am :

Meine Ärztin macht nur 2 Nachmittage die Woche Hausbesuche, Di und Do. Und da musst du ziemlich Glück haben noch nen Termin zu kriegen.

Wunder am :

Mein Arzt schreibt grundsätzlich nicht rückwirkend krank.
War für mich bisher aber auch kein Problem.
Bin eh so gut wie nie krank und mein AG möchte das Attest erst ab dem 4. Tag haben und binnen 3 Tagen habe ich es bisher immer zum Arzt geschafft.

HeldDerArbeit am :

https://www.arbeitsrechte.de/rueckwirkend-krankschreiben/

3 Tage darf ein Arzt rückwirkend krankschreiben.

alex0711 am :

Google ist hier dein Freund: § 5 AU-RL - Ja, es geht.

Die Arbeitsunfähigkeit soll für eine vor der ersten ärztlichen Inanspruchnahme liegende Zeit grundsätzlich nicht bescheinigt werden. Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig.






Zusammengefasst: Ja, bis zu 3 Tage rückwirkend möglich

Herr T. am :

Das Feld "arbeitsunfähig seit" ist für Folgekrankschreibungen von Bedeutung. Dort wird wirklich der Beginn der AU eingetragen.
"Festgestellt am" ist das Datum der Untersuchung, die zur jetzigen AU führte.
Man kann bis zu drei Tage rückwirkend krankschreiben, dies tun wir aber im Regelfall nur bei Folge-Krankschreibungen. Bei einer normalen Krankschreibung bescheinigen wir die AU immer nur ab dem Datum der Untersuchung.

TM am :

Auch wenn es in manchen Branchen wo unzuverlässige Mitarbeiter u.U. weter verbreitet sind irgendwie verständlich ist finde ich es immernoch unsinnig wenn manche AG direkt ab dem ersten Tag einen ärztlichen Attest verlangen - gerade wenn man einfach nur total verschnupft und schlapp ist oder sich nicht gut fühlt ist es doch deutlich sinnvoller, einfach einen Tag im Bett zu bleiben und sich auszuruhen statt direkt zum Arzt zu gehen, sich den ganzen Bazillan im Wartezimmer auszusetzen und um dann evtl auch nur mit dem Tipp "Ruhen Sie sich aus" nach Hause zu gehen.

Bei meinem AG (allerdings auch ein Job wo "blau machen" nicht verbreitet ist) ist es z.B. so das alles was

Bastu am :

Ich poche auch auf AU ab dem ersten Tag. Dafür bekommt mein Arbeitnehmer schliesslich weiterhin seinen Lohn. Ich kann dann mit der AU zur Krankenkasse gehen und mir einen Teil des Lohns zurückholen. Dafür gibt es ein sog. Umlageverfahren.

HackFresse am :

Geht aber auch nur bis zu einer bestimmten Größe, danach trägts das Unternehmen allein..

Jemand am :

Das ist meiner Erfahrung nach eher unklug. Wenn einer z.B. einen Tag Kopfschmerzen hat, dann bleibt er in der Regel einen Tag Zuhause und gut ist.

Muss er vom AG her schon bei einem Tag zum Arzt, lässt er sich dann auch gleich mehrere Tage krankschreiben.

Klaus am :

Genau, kaum ein Arzt schreibt nur einen Tag krank, außer wenn man explizit nicht länger will.
Ich habe sogar mal den Hausarzt gewechselt, weil sich mein alter Arzt bei Krankschreibungen so angestellt hat. Der Neue hat mich nach den Wechselgründen gefragt und ich habe es ihm dann erklärt. Er hat nur geseufzt und gesagt, manche Ärzte machen sich das Leben schon schwer. Bis er einem Patienten erklärt, warum er keine Krankschreibung bekommt, hat er den Wisch schon dreimal ausgestellt. Und er weiß ja genau, dass sich die Patienten dann einfach einen anderen Arzt suchen - so wie ich. Ein großzügiger Umgang mit AU-Bescheinigungen ist auch eine Art der Kundenbindung. Einmal im Quartal die Karte vorbeibringen und nicht viel Arbeit machen - perfekt.

Alexander M. am :

Es steht Dir als AG selbstverständlich zu, die Bescheinigung ab dem 1. Tag zu verlangen, aber damit schneldest Du Dir ins eigene Fleisch. Ein AN z.B. mit einer grippalen Geschichte (nicht: mit einer Grippe) würde im Normalfall 1 oder 2 Tage daheim bleiben und sich in der Zeit auskurieren und danach wieder zur Arbeit gehen. Bei einem Arztbesuch am 1. Tag dagegen würde er ggf. vom Arzt für einen längeren Zeitraum (z.B. eine Woche) krankgeschrieben.

Arbeitstier am :

Wobei es dir als Arbeitnehmer ja noch immer freistehen würde, nach deiner Genesung (wenn diese vor dem Datum in der AU erfolgt), deinen Dienst wieder aufzunehmen. Macht zwar keiner (außer mir Dummkopf), aber die Möglichkeit wäre da...

Ronny am :

Nur ein kleiner Hinweis das mit wieder eigenmächtig zur Arbeit gehen obwohl noch Krank geschrieben ist ne gute Idee...
Wenn dann was passiert viel Spaß... mit Berufsgenossenschaft, Krankenkasse,...

Wenn du unbedingt wieder auf Arbeit willst müsstest du dir von deinem Arzt bestätigen lassen das du wieder Arbeiten kannst denn der Zettel denn du bekommst heißt ja nicht zum Spaß "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung".

John Doe am :

Quatsch, eine Krankschreibung ist nur eine Prognose der Krankheitsdauer. Sie muss entweder verlängert werden oder falls man schon vorher genesen ist, muss/sollte man wieder zur Arbeit. Man sollte aber ggf. bei der Krankenkasse oder Arbeitgeber einmal anrufen und bEscheid geben.

Alexander M. am :

Quatsch! Genau das habe ich versucht. Aussage meines Personalers: trotz Krankschreibung zur Arbeit zu kommen sei nicht zulässig, da man dann für Arbeits- und Wegeunfälle keinen Versicherungsschutz durch die gesetzl. Unfallversicherung habe.

John Doe am :

Humbug, siehe https://www.bgetem.de/unfall-berufskrankheit/haeufig-gestellte-fragen :

Bin ich unfallversichert, wenn ich - trotz Krankmeldung - zur Arbeit gehe?

Ja. Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit wieder aufnehmen, sind Sie automatisch gesetzlich unfallversichert. Sie gelten dann als nicht mehr arbeitsunfähig. Bitte beachten Sie hierbei, dass Sie sich selbst im Betrieb gefährden können, wenn Sie sich vorzeitig und gegen ärztlichen Rat für eine Tätigkeitsaufnahme entscheiden.


Der Arbeitgeber kann natürlich im Rahmen seiner Fürsorgepflicht jemanden wieder wegschicken, damit der Arbeitnehmer nicht sich selbst und/oder seine Kollegen gefährdet.

eigentlichegal am :

Poch du ruhig auf deine Rechte, unabhängig davon ob sie eine Schikane darstellen.
Du kannst dir sicher sein dass deine Arbeitnehmer das dann ihrererseits ähnlich handhaben...mit Unterstützung vom Arzt.
Anstatt am zweiten Krankheitstag selber morgens zu entscheiden, ob man fit ist, muss der Arzt das halt am Vortag durch einen Blick in die Glaskugel klären...also vorsichtshalber mal länger krankschreiben.
Und kein Arbeitnehmer wird dann darauf pochen, dir seine Arbeitskraft früher wieder zur Verfügung zu stellen.,

Dr TK am :

Mittlerweile ist 24h toleriert, empfohlen nur noch direkt.

Benny am :

Ich hatte mir mal Sonntags morgen nach starken Alkoholkonsum nen Bänderriss zugezogen. Da ich erst dachte ich wäre nur umgeknickt, habe ich Sonntag Abends meinen Chef angerufen, gesagt ich bin umgeknickt, tut weh kann ich Montag frei haben. Als ich dann Dienstag auf der Arbeit war wurden die schmerzen aber immer schlimmer, Chef hat mich nach 2 Std. direkt zum Arzt geschickt. Arzt hat mich ab Sonntag Krank geschrieben (und auch festgestellt das es nicht nur verstaucht ist ;-) , den freien Tag habe ich wieder bekommen (bzw. die Stunden)

Rechtsanwalt am :

Für die Arbeitsunfähigkeit gilt § 5 Abs. 3 der Richtlinie des
Gemeinsamen Bundesauschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen
Wiedereingliederung nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 SGB V. Demnach gilt: "Die Arbeitsunfähigkeit soll für eine vor der ersten ärztlichen Inanspruchnahme liegende Zeit grundsätzlich nicht bescheinigt werden. Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig."

https://www.g-ba.de/downloads/62-492-1300/AU-RL_2016-10-20_iK-2016-12-24.pdf

Für den Krankengeldanspruch gelten strengere Regeln, hier ist eine Rückdatierung bis auf in extremen Ausnahmen nicht möglich.

GuS am :

Bei uns in Ö gehts einen Tag rückwirkend

DepriBoy am :

Naja, es kommt auch immer auf Patient und Krankheit an. Wenn mich eine Depressive Phase erwischt, kann es sein, dass ich ein, zwei Tage nicht aus dem Haus komme. Meine Ärztin kann das nicht überprüfen, kennt aber meine Krankengeschichte und stellt mir auch mal auf Vertrauensbasis rückwirkend eine Krankschreibung aus.

Tom am :

Arbeitgeber zahlen eine Umlage (bis zu einer bestimmten Betriebsgröße).
Für jeden kranken Arbeitnehmer bekommen Sie dann den Lohn / Gehalt für die Zeit der Krankschreibung zurück erstattet.
Nachweis dafür ist eben die ärztliche Bescheinigung.
Das ist ist in den meisten Fällen der Grund für die "Krankschreiben am ersten Tag" Regel.

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