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Wasser aus der Decke

Seit unser Dach vor einigen Jahren mal vernünftig abgedichtet wurde, ist ja endlich Ruhe. Dafür hat uns dieses Schicksal jetzt im Markt in der Münchener Straße eingeholt. Seit ein paar Tagen regnet es bei uns immer, wenn ein Bewohner unmittelbar über dem Laden seine Dusche nutzt. Hausverwaltung und Handwerker sind dran, aber das Problem ist wohl nicht von jetzt auf gleich in den Griff zu bekommen.

Mit dem jungen Mann in der Wohnung besteht jetzt die Regelung, dass er meinen Mitarbeitern immer kurz Bescheid sagt, bevor er duschen geht, damit dann entsprechend Tücher und Eimer unter der Stelle platziert werden können. Mit Humor nimmt man sowas wohl am besten … :-)

Praktischerweise tropft es GENAU bei einer Revisonsklappe, das ist auch der einzige Grund, warum die im letzten Satz erwähnte Eimer-und-Lappen-Lösung akzeptabel ist. Würde sich das Wasser in der Deckenkonstruktion verteilen und überall unkontrolliert runterlaufen, wäre ich weniger entspannt.


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Kommentare

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Schwachstromblogger am :

Manchmal muss man Glück haben, dass es so möglich ist.

Hatte schonmal den Fall, dass eine Trinkwasserleitung an mehreren Stellen nicht verpresst war. Leitung nicht getestet, Trockenbauer hat den Fluchttunnel aber bereits gebaut und irgendwann wurde das Wasser aufgedreht, an einem Freitag, gegen 10 Uhr. Gegen 16 lief das Wasser dann an sehr vielen Stellen durch den Trockenbau durch.Die Freude des Oberröhrichs und des Trockenbauers war sehr groß.

Bas am :

Da hätte ich null Verständnis für. Revisionsschacht hin- oder her, der Typ sollte überhaupt nicht mehr duschen wenn da was undicht ist.
Die Nässe zieht doch voll ins Gemäuer, bis das wieder richtig austrocknet dauert doch ewig - und das Leck kommt ja auch nicht von ungefähr, wer sagt denn das es nicht schlagartig größer wird, wenn da eine Dichtung nachgegeben hat oder ein uraltes Rohr verrostet ist läuft dann vielleicht plötzlich viel mehr Wasser durch und die Eimer reichen nicht mehr.

Hendrik am :

Was kann der Mieter über dem Laden dafür, dass der Vermieter seinen Wohnbestand nicht im Griff hat?

Wenn mir ein Vermieter das duschen verbieten würde, dann täte der sicher von mir keine Miete mehr erhalten.
Selbst die Ansage, dass man jetzt jedes Mal Bescheid geben MÜSSTE, wenn man unter die Dusche geht, ist inakzeptabel und führt zur gerechtfertigten Mietminderung. (Besonders das "muss" stört mich. Man kann es freiwillig und zuvorkommend machen, vor allem, wenn man vom Vermieter dann ein "Goodie" bekommt, aber "müssen" geht gar nicht.)

Ich für meinen Teil könnte gar nicht immer ansagen, wann ich dusche. Zwar studiere ich, aber so arbeite ich dennoch neben dem Studium und komme dann zu unterschiedlichen, nicht planbaren Zeiten nach Hause.

Dann möchte ich aber auch duschen können - was mir die Partnerin ebenso dankt.

Ich verstehe auch Björn. Dass sein Laden von oben gewässert wird, geht ebenso nicht. Die Waren darunter, das Regal u.s.w. leiden unter dem Wasser.
Da sollte sich natürlich eine Regelung mit dem Vermieter finden lassen.

Jan am :

Mich hat mal eine undichte Silikonverfugung in der Dusche die Fritzbox gekostet, die im Hausanschlußraum genau darunter an der Wand hing...
Im eigenen Haus kann man sich da auch nur noch bei der eigenen Dösigkeit beschweren, und die Hausratversicherung hatte ich mit 300€ Selbstbehalt abgeschlossen.
Und in so einer Sondersituation vor dem Duschen eben im Laden unten Bescheid zu sagen ist eine Freundlichkeit, die man unter Nachbarn durchaus machen kann, ohne auf die Barrikaden zu gehen. Ein Anruf sollte ja genügen, und wenn die unten den Laden zusperren, können Sie ja "auf Verdacht" den Eimer hinstellen, falls der Mieter oben nach Ladenschluss Duschen möchte :-)

Hendrik am :

Ich gebe dir absolut Recht. Mir ging es auch mehr um die schon aggressiv anmutende Formulierung von Bas: "Typ sollte überhaupt nicht mehr duschen wenn da was undicht ist".

Mmm am :

Ja, Mieter sein ist praktisch. An solchen Sachen wie rohr bruch oder undichtigkeiten ist natürlich stets der Vermieter schuld... Den Schaden braucht man als Mieter ja nicht mindern, braucht man ja selbst nicht zahlen wenn dann die ganze Wand nass ist.
aber hey, nächstes Jahr wird dann wiedwr gemeckert wenn die Miete unerwartet steigt.

Engywuck am :

je nach Defekt kann es auch sein, dass der Mieter *ausziehen* muss. Ist meinem Onkel (allerdings in der eigenen Wohnung) so passiert. Da hat der Handwerker an den (uralten) Rohren was nachgezogen und einige Wochen später wurde bemerkt, dass da - schön langsam - das Wasser in die Decke geflossen ist und diese nun getrocknet werden muss. Natürlich auch die Nachbarzimmer. Er darf deswegen jetzt bis deutlich nach Weihnachten samt Frau bei der Schwiegermutter wohnen...

Da ist "Duschen nur mit Ansage" doch deulich weniger schlimm, oder?

Übrigens *kann* auch der Mieter schuld sein. Beispielsweise Siphon wegen hineingefallenen Ohrringen geöffnet und danach keine neuen Dichtungen eingelegt oder nicht richtig zugezogen.

steffi am :

Große Freude für den Hausverwalter, ist das immer noch der gleiche? ;-)

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