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31.12.2008

In den Tiefen des Tresors noch zwei T-Mobile-Guthabenkarten gefunden, die bis Ende 2008 gültig waren. Zwei Jahre lang hätte ich sie zwar dennoch einlösen können, aber auch die Frist ist inzwischen "geringfügig" überschritten. Schade, zumal der Einkaufswert der beiden Karten für mich nicht nennenswert unter 60 Euro lag. :-(


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Kommentare

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protte am :

Hallo Bjorn,

an deiner Stelle würde ich die Telecom anschreiben und auf eine Gutschrift des Guthabens pochen. Es gab in der Vergangenheit genügend Urteil, in denen zu Gunsten der Verbraucher entschieden wurde. Klare Kernaussage die Guthaben dürfen nicht verfallen. Hier ein Urteil zu PrePaid-Guthaben. Das Urteil bezieht sich auf den aufgeladen Zustand.

http://www.prepaid-deutschland.de/darf-prepaid-guthaben-verfallen/

Es wird der Punkt in den AGBs kritisiert nachdem die Guthaben verfallen in einer unangemessen Frist.

"Der mögliche Verfall eines Prepaid-Guthabens führt indirekt zu einer Mindestumsatzverpflichtung, die der Verbraucher angesichts der Werbung für das Produkt (hier: “ohne Vertragsbindung”, “kein monatlicher Basispreis”, “keine Mindestlaufzeit”, “einfach aufladen und abtelefonieren bei voller Kostenkontrolle”) gerade meint umgehen zu können. Dieser Umstand führt zu einer deutlichen Verschiebung der Verhältnisse zwischen Leistung und Gegenleistung; umso mehr als der verfallende Betrag nicht in der Höhe begrenzt ist und durchaus eine Höhe von deutlich über 100 EUR erreichen kann."

Man akzeptiert aber erst die AGBs beim Aufladen. Bei den Kauf der reinen Karte müssten andere Bedingen gelten.

In deinen Fall sehe ich die Karte als eine Form der Geschenkarte. In diesen Fall wäre dieses Urteil tragend:

http://www.vz-nrw.de/Gutscheine-als-Geschenk-Gerichte-verlangen-lange-Fristen

viel Spaß mit den Pinken :-)

Jürgen am :

Wollte ich auch gerade schreiben, einfach nachfrage, mittlerweile könnte solch ein Verfallsdatum rechtlich nicht mehr gültig sein

Thomas' am :

Das ist soweit korrekt, allerdings sind die Urteile nicht zwingend so weit rückwirkend. D.h. es die Karten können durchaus "legal" 2008 abgelaufen sein, bevor dann später festgestellt wurde, dass Guthaben nicht mehr ablaufen darf.

WalterN am :

Es geht aber hier nicht um ein Guthaben, sondern um die Wertkarten.
Da sieht die Sache wieder ganz anders aus und das Verfallsdatum ist gültig

Jürgen am :

Wie auch immer, in Foren findet man Beispiele, in denen der Betrag trotz Verfallsdatum wieder freigeschaltet wurde

Stefan am :

Es gibt doch Leute, die alles mögliche sammeln.
Einfach mal in der eBucht reinstellen ?

Elke am :

"In den Tiefen des Tresors noch zwei T-Mobile-Guthabenkarten gefunden"


Mussten die Geldbündel wieder entstaubt werden oder wurden sie für die Reise in die Schweiz verpackt??? 8-)

Martin am :

Ich hätte dazu zwei Fragen:

1) Wenn du kaum etwas daran verdienst, warum verkaufst du sie dann? Einfach als Service für die Kunden? Oder ist die Gewinnspanne immer noch hoch genug, damit sich das lohnt?

2) Hast du immer noch die Rubbelkarten oder kann dein neues Kassensystem direkt Codes ausdrucken, so wie das in anderen Läden üblich ist?

Björn Harste am :

zu 1.: Kundenservice.

zu 2.: Die Rubbelkarten sind abgeschafft. Unsere neuen Kassen können die Codes ausdrucken.

Sonstwer am :

Verbraucher gegen Unternehmer haben bessere Chancen als Vollkaufleute untereinander.

Hier muss sich Kaufmann Björn mit der ganz einfachen dreijährigen Verjährung abfinden.

Der beste Tipp dürfte noch der mit dem Sammlerwert via Ebäh sein.

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