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Kassenunterlagen im Laden

Luis hat mir geschrieben:
Hallo Björn,

bei einem "E" habe ich in der Restpostenabteilung diese Kassenabrechnungen über den Waren entdeckt. Weisst Du ob diese Abrechnungen lange aufbewahrt werden müssen?
Kassenunterlagen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Das ergibt in der Summe durchaus eine recht stattliche Anzahl Bananenkartons (ich habe noch keinen Supermarkt gesehen, in dem die Unterlagen nicht in Bananenkartons lagerten) voller Papier. Bei mir sind es etwa 80 Kartons, die sich angesammelt haben und seit etwa zwei Jahren glücklicherweise nicht mehr, sondern nur noch gewälzt werden. Meine stehen mittlerweile nicht mehr hier in der Gastfeldstraße sondern in der Halle, das hat hier für ganz viel Platz gesorgt… :-)


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Comments

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Chespirito on :

Ab 2013 wird dann schrittweise etwas mehr Platz frei: http://www.rechnungswesen-antwort.de/unternehmenssteuern/betriebspruefung/pruefung/aufbewahrungsfrist-soll-ab-2013-nur-8-jahre-betragen.php

meyerdierks on :

Wie hoch wäre denn gegebenenfalls die Strafe ?
dIn A 4 kann mit einem automatischen Scanner leicht eingescannt werden, ist dann weniger fälschungssicher.
Eigentlöich müßten im Supermarkt alle Daten elektronisch vorliegen.

Iceflame on :

Viel Spaß dabei die meterlangen Kassenbanderolen einzuscannen. :-D

Kampfschmuser on :

80 Bananenkisten? Oje...

Die Kisten mit einem Alter von mehr als 10 Jahren sollte jeder Betrieb in Deutschland 3 Jahre sammeln und dann dem FA frei Haus zusenden. Und zwar alle gleichzeitig.

The other one on :

Das FA freut sich immer über Nebeneinnahmen. Altpapier ist nicht wertlos. ;-)

Matze on :

So ein unglaublicher Unsinn. Kann man den Lagerplatz für diese Abrechnungen eigentlich steuerlich absetzen?

Klabund on :

Lagerplatz dafür ist eine ganz normale Geschäftsausgabe.

Oskar on :

Statt pro Jahr 7 bis 8 Banankartons einfach aufzustapeln möchtest du deren Inhalt auch noch auf welche Art auch immer einscannen lassen?! Das ist ja eben nicht eine A4-Loseblattsammlung. (-:=

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