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Überraschung: Eine Bestellung ist kostenpflichtig

Mit der Floskel "kostenpflichtig bestellen" ist der Onlineshop nun auch auf dem neuesten Stand der bevormundenden Gesetze... Der mündige Bürger könnte ja glatt vergessen, dass eine Bestellung in einem Onlineshop möglicherweise eine Zahlungsverpflichtung nach sich ziehen könnte.


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Kommentare

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ThiefMaster am :

Weniger nervig wäre es wohl statt "kostenpflichtig" für "xx.xx EUR" zu schreiben. Dann sieht das nach "kundenfreundlich" statt nach "für Deppen" aus.

Björn Harste am :

Technisch wäre das mit der Summe kein Problem. Aber so ist's erstmal rechtlich richtig. Seufz…

The other one am :

Das gibt bestimmt trotzdem noch Rückfragen.

Eingewanderte Griechen können bestimmt nichts anfangen mit dem Begriff "Zahlungsabwicklung" ... 8-)

Nils am :

Klingt jetzt fast ein bisschen so, als wäre der Bestellvorgang als solcher nochmal zusätzlich kostenpflichtig (im Sinne von "Bearbeitungsgebühr"). :-) Vielleicht könnte man das noch besser formulieren. Zum Beispiel das" kostenpflichtig" einfach vor "Artikel", also: "Obenstehende kostenpflichtige Artikel [...]",,,

Klabund am :

Soweit ich die Original-Gesetzestexte gesehen haben - man möge mich bitte korrigieren, wenn ich das falsch sehe! Bin selbst interessiert, hab mich aber nicht zu eindringlich damit befasst, obwohl es mich auch betrifft - ist ein solcher Button in einem klassischen Online-Shop nicht notwendig? Das Wort "Bestellen" (o.ä.) taucht in den meisten Scripten sowieso auf den Buttons während des Bestellauftrages auf, schon alleine dann, wenn man einen Artikel in den Warenkorb legt...?

The other one am :

"Soweit ich die Original-Gesetzestexte gesehen haben ... ".

Das interessiert nun wiederum mich.

Es gibt Original-Gesetzestexte? Werden die in besonders klimatisierten und gesicherten Räumlichkeiten aufbewahrt?

Wie kann ich als Bürger sicher sein, dass ein Richter seine Urteile nicht nach gefälschten oder nachgemachten Gesetzestexten fällt?

Hier tun sich ja richtige Abgründe auf.

The other one am :

Genau. Aha. Das dachte ich mir auch.

Wahrscheinlich Vatertag und die Flasche komplett ausgetrunken.

The other one am :

Das glaube ich dir sogar fast.

Ich bin auch Familienvater, das ist nicht immer leicht. :-D

http://i46.tinypic.com/59yfip.jpg

FlyingT am :

So wie es aussieht gibt es die, das Original-“Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes” ist nämlich noch gar nicht in Kraft getretten. Somit bezieht sich Jörg mit seiner Aussage "nun auch auf dem neuesten Stand der bevormundenden Gesetze" auf ein Gefälschtes-Gesetz. Das Gefälschte-Gesetz gibt vor schon in Kraft getretten zusein.

Also immer Obacht

The other one am :

Ich gebe immer Obacht, das solltest Du dir übrigens auch mal angewöhnen.

Hoffentlich erkennst Du noch den Unterschied zwischen "Original-Gesetzestexte" und "Original-“Gesetz".

Wenn nicht, dann ist das auch nicht schlimm.

renfield11 am :

"Das Wort "Bestellen" (o.ä.) taucht in den meisten Scripten sowieso auf den Buttons während des Bestellauftrages auf, schon alleine dann, wenn man einen Artikel in den Warenkorb legt...?"

Ja.

murry am :

Das Problem ist, dass der Button laut Gesetz mit "nichts weiter" als den Worten "zahlungspflichtig bestellen" beschriftet sein darf. D.h. der Button oben enthaelt zu viel Text und es besteht die Gefahr das mit dieser Beschriftung kein Vertag zustande kommt. Uebrigens auch gegegn den Willen des Kaeufers.

TheK79 am :

*wühl*

Hier ist das Änderungsgesetz: http://www.buzer.de/gesetz/10167/index.htm

Soweit ich das sehe, ist der Knopf da oben an der falschen Stelle. Vielmehr gehört der auf die Seite, auf der man NACH Eingabe aller Daten (inkl. Zahlungsabwicklung) nochmal die Daten überprüfen kann (Absatz 2) und eine solche Seite wird zudem erstmal verpflichtend (Absatz 1).

rusama am :

Wie jetzt,ich muss bezahlen was ich bestelle????? :-O :-O :-O

The other one am :

Ja, das Leben in Deutschland kann verwirrend sein.

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