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Mein und dein und so

Zwei junge Männer standen vor dem Leergutautomaten, gaben einige Flaschen ab und hatten eine leere Getränkekiste ohne Flaschen dabei. Einer Kollegin, die zufällig gerade vorbeiging, berichteten sie, dass der Automat ihre Kiste nicht annehmen würde. Klar nimmt der die nicht – und das aus inzwischen sehr bekannten Gründen. Immerhin waren die beiden nicht die ersten, die auf diese Weise zu Bargeld kommen wollten. Aber das wusste ich zu dem Zeitpunkt noch nicht. Die Videoaufzeichnung offenbarte schließlich jedoch, was wir schon geahnt hatten: Die Kiste stammte bei uns aus dem Laden und ein paar volle Bierflaschen, die noch darin standen, hatte einer der beiden Typen einfach so ins Regal gestellt.

Eine Entschuldigung Ausrede hatte er auch gleich parat: "Ich dachte, die leere Kiste hätte ein anderer Kunde da stehengelassen." Klar, sicher. Darum waren da auch die vollen Flaschen drin. Darauf gab es keine Antwort und auch auf meinen Hinweis, dass die Kiste dann immer noch nicht ihm gehört hätte, folgte keine Reaktion.

Ich hatte keine Lust, die Polizei zu holen und habe die beiden Typen so rausgeworfen. Kleine Genugtuung: In der Aufregung haben sie ihren Leergutbon am Automaten hängen gelassen. Gut, das ist dann mein kleiner Ausgleich für den Ärger. Wenngleich der doch schwerer aufwog als 1,45 Euro.

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Kommentare

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Kaiser am :

Pfandbonunterschlagung ist in D nicht mehr relevant.

Theodore am :

Das stimmt leider. Man wird sogar in den Medien zum Helden, wenn man seinen Arbeitgeber offenkundig beklaut.

David2.0 am :

Hm, das Urteil auf das du anspielst konnte ich sowieso nicht nachvollziehen: Warum soll ein vom Kunden liegengelassener Pfandbon dem Laden gehören?
Dem Laden entsteht ja durch die Einlösung kein Schaden, denn es ist ja damit zu rechnen das so ein Bon eingelöst wird. Ob jetzt der Kunde oder die Kassierin die 1,50 Euro bekommt, ist das relevant?

Das als "schlechten Stil" oder "Gierig" zu bezeichnen, OK. Aber Diebstahl? Wenn dann doch Unterschlagung gegenüber dem Kunden der den Bon verloren/vergessen hat und nicht gegenüber dem Laden?

Hamburger Jung am :

Genau das hat mich an der ganzen Geschichte von Anfang an gestört. Der wirklich Geschädigte ist ein nicht zu ermittelnder Kunde und nicht der Laden.

Beruhigend, daß es nicht nur mir so geht.

DerWürfel am :

Ich verstehe das auch nicht ganz. Wollte Kaiser's da auf Kosten des Kunden 1,30 € Gewinn machen? Wie kommen die dazu darauf zu bestehen? Finde ich unerhört, denn dem Laden gehört es definitiv nicht mehr.

Nun ist natürlich die Frage, ob es eine entsprechende Anweisung zum Umgang mit gefundenen Pfandbons gab. Wenn nein, dann sehe hier ich gar kein Problem. Wenn ja, dann müsste man natürlich wissen wie die aussieht, aber einen Einbehalt bei Kaiser's fänd ich auch dann unangebracht, Kaffee-Kasse wäre besser.

DJ Teac am :

Am Ende ist es doch eh egal wen sie nun beklaut hat.
Es war ein Vertrauensbruch und die Entscheidung des Gerichtes kann ich nicht einmal im Ansatz nachvollziehen.

Gerade bei einer Kassiererin ist doch das Vertrauen wichtig.

Das Gericht hätte mich da mal gern haben gekonnt, ich hätte sie nicht wieder eingestellt.
Klar es gab ein Urteil, aber es gibt auch hier gewisse tricks das ganze legal zu umgehen ;-)

Tolomir am :

Haha, wenn das hier "dein" Chef liest, schmeißt er dich raus.
Ein Kassierer kann sich sowas nicht erlauben ;-)

der Dirk am :

Womit wir wieder bei „mein und dein“ Wären, denn das Pfand gehört den beiden Kunden, nicht dir, Björn :-)

ui am :

Björn behalt ja nicht den Pfand nur den Pfandbon und der gehört doch wohl ihm.

Wuff am :

Sorry, aber das ist jetzt ja wohl Korinthenkackerei!

Natürlich gehört der Bon dem Kunden, denn schließlich ist das sein Beleg, daß er sein Leergut abgegeben hat und nötig für die Auszahlung an der Kasse.

MarkusB am :

Zu leere Kiste:

Kann durchaus vorkommen, dass man die so abgeben will, ohne Böses zu wollen:
Salvus verkauft sich neuerdings in Kisten mit 24 * 0,5 Einweg-PET-Flaschen, die kommen ja in den Cruncher, dann hat man die leere kiste - Blöd, wenn die Maschine die nicht zurücknimmt....

Nils am :

Die leere Kiste wird Björn dann ja auch annehmen. ;-) Es wird aber nicht oft vorkommen, dass jemand tatsächlich nur eine leere Kiste ohne Flaschen hat, daher kann man sich das durchaus "erlauben", das so zu handhaben. Insbesondere dann, wenn mit leeren Kisten aus dem Laden oft Schindluder betrieben wird.

Knoetchen am :

Also ich hab zwei leere Kisten bei mir rumstehen.
sind erstklassige Hocker für alle Gelegenheiten, enorm wertbeständig und jederzeit in Bargeld umsetzbar. :-)

Klaus am :

Damit leere Kisten keine Probleme machen, platziert man den Automaten normalerweise außerhalb des Kassenbereichs.

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