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Bloß nichts sagen

Einem Kunden sind meherere Flaschen Bier heruntergefallen. Zufällig habe ich das Scheppern gehört, denn gesagt har er nichts.

Ach, wozu auch? Ist doch immer toll, wenn das Bier unter alle Kisten und Paletten läuft und andere Kunden die Brühe im ganzen Laden verteilen.

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Kommentare

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Schutzengelchen am :

Eben, ist doch doll, dann haben noch mehr Leute was davon. Ausserdem kommt auf die Art keiner auf die Idee das Er die Sauerrei bzw. die zu Bruch gegangenen Flaschen zahlen müsste.

Madner Kami am :

Wie kommst du darauf? Natürlich müsste er das zahlen! Aus Kulanz verzichten die Märkte aber häufig darauf, zumindest wenn der Sachschaden klein genug ist. Daraus leitet sich aber kein "Muss er sowieso nicht zahlen." ab.

OxKing am :

http://www.shopblogger.de/blog/archives/101-Haftung-beim-Einkauf.html

Schutzengelchen am :

Soetwas nennt man wohl Auseinanderfallen von gesetzlicher und privater Regelung. Oder, anders forumliert, der Gesetzgeber stellt Rahmenbedingunen in deren Grenzen jeder Geschäftsmann seine eigenen Bedigungen gestalten kann.

Diese gesetzlichen Bestimmungen sind Mindestanfoderungen die jeder Geschäftstreibende gerne über aber nicht unterbieten kann. Gelungenes Beispiel dafür sind Garantiezeiträume die von den Herstellern sehr oft weitaus weiter gezogen werden als vom Gesetzgeber verlangt.

Und genauso ist es hier. Wenn Björn und viele andere das so handhaben ist das löblich und für den Kunden angenehm, verpflichtet dazu sind sie aber, so wie ich die gesetzlichen Regelungen lese, dazu nicht.

Mal ganz davon abgesehen das eigentlich die Höfflichkeit es gebietet einen solchen Schaden mitzuteilen und eigentlich auch verlangt nach Besen, Kehrblech und Schrubber zu fragen.

Turtle am :

Das eine nennt sich Gewaehrleistung (gesetzlich vorgeschrieben), das andere ist Garantie (da kann jeder Anbieter erzaehlen was er will, nur einhalten muss er es dann). Wenn der Hersteller also 5 Jahre Garantie bietet, ist das tatsaechlich schoen fuer den Kunden, mit den gesetzlichen Mindestbestimmung (Gewaehrleistung) hat das zunaechst eher wenig zu tun. Zumal bei der Garantie auch nur bestimmte Aspekte eines Produkts betroffen sein koennen (beim Staubsauger z.B. nur der Motor).

Ansonsten sehe ich das aber auch so: Wenn man Mist baut, muss man den Mund aufmachen.

Hermann am :

Ein kleines bisschen kann ich den Kunden schon verstehen.

Immerhin ist ja nicht ganz geklärt wer in so einem Fall für den Schaden aufkommen muß...
Wahrscheinlich meistens eine Versicherung, aber wenn dass eh die Versicherung zahlt, warum dann minutenlang diskutieren...
Ist mir mal so ergangen.

Kann zwar dass nichts-sagen zwar nicht gut heißen, aber immerhin die Gründe verstehen.

Clara am :

Vor einigen Wochen wollte ich im Supermarkt um die Ecke ein in Pappe verpacktes Six-Pack Bier kaufen (ihr kennt die Dinger alle): Ich griff das Six-Pack an der dafür vorgesehenen Stelle und hob es aus dem Regal, um es in den Einkaufswagen zu stellen. Dabei rutschte eine Flasche aus dem Pappe-Träger, fiel zu Boden und ging kaputt (Scherben und Bier auf dem Boden). Ernsthafte Frage: Wer haftet hier? Der Einzelhändler? Der Hersteller? Ich?

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