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Gefahrenübergang

Klar: Solange der Kunde sich noch im Geschäft befindet, braucht er Schäden durch z.B. fallengelassene Waren nicht zu bezahlen. Bei mir ist das so und in eigentlich allen anderen Läden, die ich kenne, bzw. in der Zeit vor meiner Selbständigkeit gearbeitet habe, auch. Die Begründung dafür ist relativ naheliegend: Ein Mitarbeiter, der etwas bei der Arbeit beschädigt, braucht dies nicht zu bezahlen und in Selbstbedienungsläden ist der Kunden nunmal sozusagen sein sich selbst bedienender Verkäufer.

Wie in einem Laden mit Vollbedienung sehe ich auch bei mir die Kasse als den Ort der Gefahrenübergabe an. Wenn die Ware bezahlt ist, ist der Kunde selber dafür verantwortlich und trägt das Risiko für Schäden. Natürlich zeigt man sich bei kleineren Schäden kulant oder, wenn z.B. die Tragetasche reißt, ersetze ich die kompette beschädigte Ware.

Vorhin war eine stark alkoholisierte Kundin hier und hat eine Flasche Wodka für fast 15 Euro gekauft. Als sie am Packtisch stand, hat die Frau ihre Flasche allerdings nicht in ihre Tasche, sondern daneben gesteckt. Die Erdanziehung in Verbindung mit dem Fußboden sorgte für Scherben und den Einsatz eines Wischlappens.

Die Kundin wollte eine neue Flasche haben, was wir zuerst verweigerten. Nachdem sie anfing, lautstark herumzupöbeln und damit drohte, hier nicht mehr einkaufen zu gehen, machte ich ihr das Angebot, den Schaden zu halbieren und ihr eine neue Flasche zum halben Preis zu geben. Sie nahm das Entgegenkommen murrend an. Offensichtlich war sie der Lösung nicht im geringsten zufrieden.

Undankbares Weib. Echt. :-(

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Kommentare

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chrissi aus Leipzig am :

hihi der erste eintrag nein ich bin kein stalker, egal zum thema. Ich hätte es drauf ankommen lassen meiner Erfahrung nach wählen solche leute den weg des geringsten widerstandes was zum einen auf weiteres diskussionen zu dem thema bezogen gewesen wäre und zum anderen glaube ich nicht das sie nicht wieder gekommen wäre. immerhin wählt man den supermarkt (zumindest tue ich dies immer danach aus wie weit er weg is)

Martin am :

Das war nicht die Kundin vom Frühstück, oder?

Erik am :

war das die von heute früh :-) ?

aber das mit dem halben Preis find ich echt extrem entgegenkommend.

Vor nem halben Jahr ist mal einer mit 8-9 Bierkästen auf dem Wagen(war so einer ohne Korb) zur Kasse gefahren und 5 m vorher machte es mit einmal *klirr*, würdest du bei so einer fahrlässigkeit auch den Schaden selber tragen ?

Chrissi aus Leipzig am :

ich glaub sowas kann man versichern

Shopbloggerswife am :

Bei welcher Versicherung? Zu welchem Kurs?
Da hier viel Beschiss möglich wäre (einfach sagen, so-und-so-viel Ware ist zerbrochen, obwohl sie verkauft wurde), dürfte der Kurs astronomisch sein.
Aus dem gleichen Grund gibt es übrigens auch keine Versicherung bei Diebstahl. Viele Ladendiebe sagen ja immer: das zahlt doch die Versicherung.
WELCHE VERSICHERUNG?!

Shopbloggerswife am :

Ja. wir würden den Schaden tragen. Wenn auch innerlich zähneknirschend, denn der Verdienst eines selbstständigen Einzelhändlers ist ein Witz. Deshalb möchte sich auch keiner unserer Azubis später selbständig machen, obwohl das während der Ausbildung geübt wird, mit Businessplan und allen Schikanen. ;-)

Codo am :

Du bist wirklich sehr grosszuegig! Hier (.ch) muss man auch haeufig Ware bezahlen, die einem noch im Laden runterfaellt. Jedenfalls hab ich das bisher nur so erlebt...

hilde_werner am :

als ich heute bei NORMA war, hat eine ältere dame eine glasflasche runtergeworfen und musste sie bezahlen, da sie keinen einkaufwagen benutzt hatte. seltsame regelung, oder? wäre sie mit einkaufswagen unterwegs gewesen, hätte sie nix bezahlt...

Thomas Janssen am :

Mir ist bei einem anderen Einzelhändler dessen Namen ich aus rechtlichen Gründen hier nicht nenne schon mal kurz der vor der Kasse ein Becher Müller Milch Schoko runtergefallen. Hab eigentlich selber Schuld gehabt. Was kaufe ich auch Ware ohne Einkaufskorb. Nein stattdessen habe ich alles mit der Hand zur Kasse geschleppt. Und so ist eben durch zuviel Ware in der Hand das passiert. Aber ich durfte mir natürlich einen neuen Becher aus dem Regal nehmen und den beschädigten nicht extra zahlen. Aber der Ärger war trotzdem groß weil die ganze Hose versaut war und ich gerade an dem Tag ein Vorstellungsgespräch hatte. Aber das ist eine andere Sache.

Matze am :

Hier in KS kenne ich keinen einzelnen Laden, in dem beschädigte Ware NICHT bezahlt werden muss. Egal ob großer Markt oder kleines Geschäft - wer etwas beschädigt, muss es zahlen. Finde ich ehrlich gesagt auch korrekt so, wo käme man sonst da hin?
Dass du so reagiert hast, kann ich ehrlich gesagt nicht verstehen, schlechte Werbung hin oder her (jaja, ein unzufriedener Kunde bringt 10 weitere...), wer alkoholisiert solchen Mist baut und dann auch noch pampig wird, gehört an die Luft gesetzt und nicht noch "gesponsert".
Meine Meinung.

Pax am :

Nun, einen Schaden muss der Kunde immer nur dann bezahlen, wenn er ihn fahrlässig oder gar vorsätzlich herbeigeführt hat, sonst nicht. Da haftet der Ladeninhaber.

Und was das Rausschmeißen der Besoffenen angeht, hast du sicher recht, aber bevor die mir den halben Laden zusammen gepöbelt hätte und die anderen Kunden das Geschäft verlassen, hätte ich der auch den Alk für umme gegeben.

A. am :

Also hab neulich versehentlich in einem Getränkemarkt ne Flasch Glühweinfusel umgehauen- ich hatte eine Rolle Paiertischdecke im Arm und ne Kiste in der Hand und die Rolle schwenkte leider sehr weit aus.
Ich fands sehr nett und es war mir echt peinlich, dass ich weder bezahlen noch wischen helfen sollte. Der Gestank war aber auch das fieseste an der Geschichte ;-)

Kondomhändler-Blogger am :

Tja, manchen Kunden kann man es einfach nicht recht machen...auch wenn man wohl wie Du der netteste Supermarktbetreiber ist den ich kenne.
Ich warte schon lange darauf bis zu mir der erste Kunde kommt und sagt seine Frau sei wegen meinen Kondomen schwanger geworden. Zum Glück bin ich da definitiv raus aus der Haftung ;-)

Totto am :

Echt ärgerlich! Wo ist nur in dem Moment der mündige Kunde aus der zweiten Reihe : "Immer diese Saufziegen! Machen nur Arbeit, können den Schaden noch nicht mal selbst wegräumen, halten den ganzen Laden auf, muß erst ein Mitarbeiter Ihren Dreck entfernen. Anstatt hier peinlich den Auftritt zu proben, sollte Sie lieber nen Trinkgeld da lassen!

mark am :

das funktioniert seehr gut im aldi. wenn da mal ein joghurt kaputtgeht (manchmal auch schon kaputt ist), kann man sich anstandslos einen neuen holen...

arne am :

So unverschämte Menschen gibts auch in nüchtern...
Die gehen mit einem Wurstbrötchen in eine Buchhandlung und zedeppern Dekoartikel ohne sich was dabei zu denken...

Zarquod am :

Sieh es positiv - dein Wischlappen ist mal gründlich desinfiziert worden. :-D

Sharald am :

Ein Superangebot von Bjoern mit dem ich nicht gerechnet hätte! Ich hatte vor kurzen etwas erlebt, was genau in die umgekehrte Richtung ging: Ich hatte auf meinem Wagen im Baumarkt Ware für über 300 Euro und im Kassenbereich ruderte meine kleine Tochter eine Packung Kekse aus dem Regal. Ich sammelte die Packung und die Krümel auf, gab sie der Verkäuferin, entschuldigte mich dafür und bat sie sie zu entsorgen. "Die müssen Sie aber bezahlen!" erwiederte ich. Und da ich der Gier meiner Kleinen nicht nachkommen wollte, teilte ich ihr mit, dass ich an sich keine Interesse an den Keksen hätte, und da ich Stammkunde sei, ich mich darüber freuen würde, wenn der Schaden nicht aus meiner Tasche zu bezahlen sei. Und was machte sie? - Sie rief ihre Abteilungsleiterin. Sie fiel über mich her, wie der Adler über die Schafe. "Zerbrochene Kekse kann ich nicht verkaufen" - "Aber für meine Tochter soll ich jetzt verbrochene Kekse essen?" - "Täglich werde hier Sachen zerstört oder gestolen - das geht in die tausende!!!" - "Aber ich habe hier als Stammkunde Tausende von Euro hergebracht" (Stimmt leider - ich habe einen Altbau gekauft und kräftig renoviert). Erst als die Kunden hinter mir sich einmischten zog sie mit den blöden Keksen ab "Sie werden noch davon hören!!!". Jetzt bin ich gespannt - Sie haben durch meine Kundenkarte natürlich meine Adresse; in den Wochen danach hatte ich immer das Gefühl: Jetzt liegt ein Brief im Briefkasten mit dem Absender Kanzlei sowieso... "... Baumarkt ./. zahlungsunwilliger Vater"
Mensch - Bjoern, warum gibt es so wenige wie du? Hast du keine Verwanten, die hier im Ruhrpott Läden übernehmen wollen???"

Chrissi aus Leipzig am :

Mensch dann hättest du ihr halt ein Angebot gemacht " Ich bezahl die blöden Kekse und dafür kauf ich das Zeug hier auf dem Wagen nicht sondern tue das halt bei der Konkurrenz."

Aci am :

Ich persönlich hätte wohl angeboten, die Kekse zu bezahlen, hätte mein Kind sie heruntergeworfen. Da geht es nicht um "Recht haben" oder "Recht bekommen" sondern um sowas wie Anstand. Möglicherweise bin ich da ja auch bloß altmodisch.

Bei uns im Laden verlangen wir nie, dass Kunden aus Versehen zerstörte Ware bezahlen. Auch wenn sie es anbieten, schlagen wir das aus. Den meisten Kunden ist es ja auch fürchterlich unangenehm und peinlich, wenn das passiert. Da möchten wir sie möglichst schnell aus dieser Situation entlassen.
Wenn die Kunden mit aufheben/ aufwischen wollen, dann macht das immer einen sehr sympatischen Eindruck. Und so entwickelt sich aus einer doofen Situation meist doch ein nettes Gespräch, was für alle ganz schön ist.

Klugscheisser am :

für die dummheit anderer musst du ja nun wirklich nicht aufkommen - reich sicherlich deren dreck wech zu machen.
auf solche kunden kannst sicher verzichten.

leute gibt's.

Dennis am :

Jetzt versteh ich auch warum u.a. mache Supermärtke Schilder anbringen und die Kunden auffordern einen Einkaufswagen zu benutzen.

Ich benutzte allerdings in aller Regel keinen Wagen, weil das dazu annimiert einfach mehr zu kaufen. Ohne Wagen kann man nur soviel kaufen wie man noch einigermassen tragen kann. Rutergefallen ist mir zum Glück noch nichts.

Volker Schepker am :

Mir ist im Aldi mal nen Pudding deswegen runtergefallen, ich hatte auch keinen Wagen. Hab dann noch beim Aufwischen geholfen und musste nix bezahlen, das fand ich klasse :-)

calimero am :

Du hättest der Kundin ja auch sagen können, dass du ein Wirtschaftsunternehmen bist, und nichts zu verschenken hast *g*

Nadine am :

Mir ist gerade in einem Laden vor der Kasse der Weichspüler runtergefallen und ich musste ihn vollständig bezahlen. Die Hälfte war noch in der Flasche, aber auch die habe ich nicht mitbekommen. Habe also den vollen Preis bezahlen müssen und nichts bekommen. Ich hatte allerdings auch keinen Wagen. Macht das was? Nachdem ich dann wutentbrand nach Hause bin, habe ich mich kurz danach entschieden nochmal hinzugehen und mit der Filialleiterin zu sprechen. Ich habe mich dann bei ihr auch über die Kundenunfreundlichkeit beschwert. Mir war die Sache echt peinlich und wurde dann noch unter aller S** behandelt. Im Endeffekt gab sie mir eine neue Flasche, bat mich aber beim nächsten Mal einen Wagen zu benutzen. Weiß jemand, ob das wirklich so ist, dass man die Waren, wenn sie im Ladenbereich kaputt gehen, bezahlen muss oder gibt es dafür eine Norm im Gesetz, dass der Laden dafür versichert ist? Vielleicht ärgere ich mich ja auch zu Unrecht?!

Björn Harste am :

Wie die Situation rein rechtlich aussieht, kann ich leider gar nicht sagen. Ich löse solche Fälle nunmal immer sehr kulant...

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