Interessanter
Artikel der Leipziger Versicherung zum Thema, wer für beim Einkaufen verusachte Schäden aufkommt.
Sofern es nicht mutwillig war, halte ich es immer so: Der Kunde fungiert in einem SB-Geschäft quasi selber als Verkäufer. Also kann/darf auch mal etwas beschädigt werden. Passiert mir ja schließlich auch mal.