Dosenpfand: Insellogos und Embleme
Dass die neuen Rücknahme-Regeln nur für Verpackungen gelten, die nach dem 1. Oktober 2003 in Deutschland verkauft wurden, versteht sich von selbst.Folgende alte Einwegpfandlösungen fallen weg:
Diese umfassende Pfanderstattungspflicht gilt natürlich auch für Getränkevertreiber, die sich nicht an dem vorerwähnten Rücknahmesystem beteiligen. Klar ist ferner, dass man das Pfand nicht erstattet verlangen kann, wenn man kein Pfandkennzeichen vorweisen kann. Denn für Getränkeverpackungen, die vor Inkrafttreten der Pfandpflicht oder im pfandfreien Ausland gekauft wurden, kann natürlich kein Pfand herausverlangt werden.
- Wegfall der handelseigenen Insellösungen
- Wegfall der Herstellerlösungen (Red Bull)
- Wegfall P-System
- Wegfall Pet-Cycle-System
- Wegfall der Inseln für französische Mineralwässer. Es fällt damit auch das bewährte Mehrwegsystem für Vittel, Volvic und Evian, welches es schon vor Einführung des Einwegpfandes gab.
Auf der Seite der DPG gibt es eine Übersicht der alten Insellogos, die ich ein wenig angepasst habe. Alles, was nicht auf dieser Übersicht steht, kann ich nicht annehmen, da es laut Hotline der DPG eventuell eine Fälschung oder illegal belabelt sein kann. Und das Risiko will und muss ich nicht eingehen. Denn das Pfandkennzeichen ist laut Gesetz zwingender Bestandteil der allgemeinen Rücknahmeverpflichtung.

