Dosenpfand Verwirrung: Fruchtsaftgetränke oder Fruchtsaft?
Eigentlich ist es zukünftig ganz einfach: Wenn das DPG-Logo aufgedruckt ist, dann ist es bepfandet, ansonsten nicht.
Ab 1. Mai 2006 gilt die Pfandpflicht auch für Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure (Eistee, aromatisiertes Wasser, Sportgetränke, Energydrinks, Tee- oder Kaffeegetränke) und alkoholische Mischgetränke (sogenannte Alkopops: weniger als 15 Volumen-Prozent Alkohol oder Anteil an Wein oder weinähnlichen Erzeugnissen weniger als 50 Prozent).
Wie gehabt bleiben Fruchtsäfte (100%) und Fruchtnektare (Fruchtsaftgehalt zwischen 25% und 50%) pfandfrei.
Ab 1.5.2006 sind nun also nicht nur Fruchtsaftgetränke mit CO2 pfandpflichtig, sondern auch Fruchtsaftgetränke ohne CO2.
Fruchtsaftgetränke haben einen Fruchtanteil von mindestens 10% (30 % Fruchtsaft bei Kernobst oder Trauben, mindestens 6 % bei Zitrusfrüchten und mindestens 10 % bei anderen Früchten.)
Ich sehe schon die Kunden vor mir, die Mehrweg (z.B. Beckers) und Einweg nicht auseinanderhalten können und alles, was nach Fruchtgetränkverpackung aussieht, abgeben wollen, weil Fruchtsaft und Fruchtsaftgetränk ja schließlich ähnlich klingen. (Den meisten Verbrauchern sind die Qualitätsunterschiede zwischen den Getränken nämlich nicht klar).
In den beiden letzten Jahren habe ich schon so manche mitgeschleppte (Einweg-)Fruchtsaftflasche entsorgt.
Ab 1. Mai 2006 gilt die Pfandpflicht auch für Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure (Eistee, aromatisiertes Wasser, Sportgetränke, Energydrinks, Tee- oder Kaffeegetränke) und alkoholische Mischgetränke (sogenannte Alkopops: weniger als 15 Volumen-Prozent Alkohol oder Anteil an Wein oder weinähnlichen Erzeugnissen weniger als 50 Prozent).
Wie gehabt bleiben Fruchtsäfte (100%) und Fruchtnektare (Fruchtsaftgehalt zwischen 25% und 50%) pfandfrei.
Ab 1.5.2006 sind nun also nicht nur Fruchtsaftgetränke mit CO2 pfandpflichtig, sondern auch Fruchtsaftgetränke ohne CO2.
Fruchtsaftgetränke haben einen Fruchtanteil von mindestens 10% (30 % Fruchtsaft bei Kernobst oder Trauben, mindestens 6 % bei Zitrusfrüchten und mindestens 10 % bei anderen Früchten.)
Ich sehe schon die Kunden vor mir, die Mehrweg (z.B. Beckers) und Einweg nicht auseinanderhalten können und alles, was nach Fruchtgetränkverpackung aussieht, abgeben wollen, weil Fruchtsaft und Fruchtsaftgetränk ja schließlich ähnlich klingen. (Den meisten Verbrauchern sind die Qualitätsunterschiede zwischen den Getränken nämlich nicht klar).
In den beiden letzten Jahren habe ich schon so manche mitgeschleppte (Einweg-)Fruchtsaftflasche entsorgt.
Trackbacks
Der Shopblogger on : Dosenpfand: Übersicht Edeka
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Am besten fange ich mit der Pressemitteilung der Edeka zum Dosenpfand an und unterfüttere sie mit weiterführenden Links, u.a. aus der Seite des Bundesministeriums für Umwelt. (Kommentare und Shopbloggerbeiträge in Klammern)
"Auf welche Produkte wird Pf
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Comments
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icewind on :
Mal ehrlich, es könnte soooo einfach sein: Einfach Pauschal alle Dosen und Flaschen, unabhängig vom Inhalt, bepfanden. Fertig.
Andre Heinrichs on :
Mitarbeiterin on :
Andre Heinrichs on :
Andre Heinrichs on :
@Björn: Du darfst Dir gerne ein r spendieren, das muss mir entwischt sein.
sosi-chan on :
und je nach Volumen gibts einen Fixbetrag
das ist ja wie beim Mautsystem - das kriegen die Deutschen auch nich einfach hin
Katja on :
der eistee im tetrapack kann weiterhin direkt in den müll?
Ole on :
Oder muss man die Tatrapacks demnächst auch in den laden zurücktragen? Kann nicht sein, oder?
Mitarbeiterin on :
Dies sind
* Getränkekartonverpackungen (Blockpackung, Giebelpackung),
* Getränke-Polyethylen-Schlauchbeutel-Verpackungen und
* Folien-Standbodenbeutel.
Quelle: bmu
Katja on :
dann ändert sich für uns nicht viel. ich bin beruhigt.
Benedikt on :
Klasse! Dann doch lieber die gute alte Dose - pfandfrei im niederländischen Supermarkt... und Kaffee gibt es beim Einkaufen kostenlos dazu. In dem Sinne: Prost!