Foto von einem "deSPAR"-Lieferwagen, den David in Rom entdeckt und fotografiert hat. In der Romer Innenstadt braucht man einen kleinen Lieferwagen, weil man sonst gar nicht durch die engen Gassen kommen würde. Mit einem 7,5-Tonner kommt man da nicht weit. Vielen Dank für die Zusendung!
Karsten hatte folgende Frage:
gehen wir mal von der hypothetischen situation aus, dass jemand -zu unrecht- des (laden-)diebstahls beschuldigt wird.
derjenige hat in dem moment tatsächlich nichts gestohlen.
ist ne doofe situation, kommt aber sicherlich hin und wieder mal vor. kann man nix machen.
derjenige, der ihn -zu unrecht- beschuldigt kann natürlich so oder so die polizei herbei rufen, ist ja sein gutes recht - ob die anschuldigungen nun stimmen oder nicht.
meine frage nun:
ab welchem moment kann sich der -zu unrecht- beschuldigte auf notwehr berufen?
wenn er mit gewalt und gegen seinen willen fest gehalten wird (zum beispiel um ihn im laden-bereich zu halten bis die polizei eintrifft) und er demjenigen dann die nase bzw. ein paar rippen bricht um sich zu befreien.
das ist okay bzw. reine notwehr, oder?
Der Fall klingt irgendwie schon so sehr konstruiert, als wäre es eine Lehrbuch-Einstiegsaufgabe für die Jura-Erstsemester-Studenten.
Eine konkrete und vor allem verbindlich korrekte Antwort darauf kann ich nicht geben – ich bin kein Anwalt. (
Udooooooo?) Aber ich kann berichten, wie ich diese Situation hier behandeln würde:
Wir haben auch schon Kunden versehentlich angesprochen. Allerdings sind das Situationen, in denen wir entweder nicht sicher sind und
ganz vorsichtig fragen – oder in denen sich Kunden missverständlich verhalten haben und das oft auch hinterher einsehen. (Ein Fall, der noch gar nicht so lange her ist: Ein Mann hatte eine Wurstpackung (von Penny) dabei, stopfte sie aber in einer geschützten Ecke hier im Laden umständlich und ohne hinzusehen, aber sich dabei nervös umsehend, in seine Jackentasche. Das ging schief und dafür bitte ich dann auch um Entschuldigung.
Wenn wir jemanden
festhalten, dann nur, weil er definitiv gestohlen hat. Dann ist das aber auch unser gutes Recht und wenn dann der Täter handgreiflich wird, ist das knallhart Körperverletzung und keine Notwehr mehr.
Um nochmal zur eigentlichen Frage zurückzukommen: Wenn ihr zu Unrecht festgehalten werdet, lasst es über euch ergehen, wartet auf die Polizei und erstattet ggf. Gegenanzeige. Keine Ahnung, ob §164 StGB (Falsche Verdächtigung) da greift – aber versuchen könnte man es. Und falls nicht, springt vielleicht zumindest irgendeine Entschuldigung in Form irgendwelcher materieller oder monetärer Dinge dabei heraus.
Ein Blogleser hat mir geschrieben:
Wir haben gerade unseren Laden renoviert, im großen Stil umgebaut und wollen einen Lieferdienst anbieten. Bisher läuft das eher laienhaft (Ware zusammenstellen, durch die Kasse ziehen, Wechselgeld mitnehmen, Ware ausliefern und dann das Geld wieder zur Kasse geben).
Du lieferst ja schon ein wenig länger Waren aus. Vielleicht kannst Du mir grob umreißen, wie das bei dir gehandhabt wird.
Habt ihr da eine eigene Handkasse für? Wie haltet ihr das mit der Annahme von Bestellungen? Was berechnet ihr für die Lieferung?
Einen Onlineshop haben wir nicht, also fällt das als Erfassungssystem schonmal weg.
Ich muss ja zugeben, dass es bei uns ähnlich "laienhaft" zugeht, aber das inzwischen mit viel Erfahrung und Routine.
Um die Lieferungen kümmert sich hier nur
ein Mitarbeiter. Hat er Urlaub, gibt es auch keine Lieferungen, allerdings werden seine Stammkunden rechtzeitig darüber informiert. Die Bestellungen werden ganz profan via Telefon aufgenommen. Entweder rufen die Kunden hier im Laden an oder direkt auf der eigens eingerichteten
Handynummer. Er notiert alles und läuft dann mit einem Wagen durch den Laden, sucht alles zusammen, zieht die Artikel über die Kasse, nimmt dort das Wechselgeld (meistens auf den nächsten 10er- oder 50er-Schritt) mit und bringt die Ware weg. Dazu benutzt er meistens die Kombination Fahrrad und
Anhänger.
Die interessanteste Frage dabei ist, wieviel wir dafür berechnen. Wir haben im Laufe der Jahre viel darüber nachgedacht und auch immer wieder vor Augen gehabt, dass Kunden, die viel bestellen, eigentlich nicht durch höhere Lieferkosten "bestraft" werden dürften. Aber irgendwo muss man eine Grenze ziehen und es wird sich immer jemand benachteiligt fühlen und so haben wir ganz pragmatisch "Aufschlag nach Aufwand" eingeführt. Jede Getränkekiste hat ihren Zuschlag und je nach Entfernung und Aufwand (ohne Aufzug in den vierten Stock…) kommen insgesamt Kosten ab 4 Euro (und meistens bis maximal 6 Euro) pro Lieferung für den Kunden dazu. Die genaue Höhe lässt sich leider pauschal nicht beantworten, da mein Bote das tatsächlich von Kunde zu Kunde individuell festlegt. Da der Lieferlohn aber (mit einem kleinen Umweg durch meine Buchhaltung) direkt sein Lohn ist, halten wir das aber für eine für alle Beteiligten faire Lösung.
Blogleserin Kristina hat diesen "Zebra-Strichcode" auf der Rückseite des Kinderbuches "Ente! Hase!" entdeckt. Wenn man schon ein paar quasi nutzlose Streifen aufdrucken muss, kann man auch Schwanz, Kopf und vier Beine dranbasteln…
"Jupiler" war eines der
ersten "exotischen Leergüter", die es hier ins Blog geschafft haben. Nach über sechs Jahren habe ich nun mal wieder "Jupiler" bekommen, diesmal als Dose:
(Und immer noch nicht probiert…)
Vielen Dank an
Peter, der mir außer der alten Flüssig-Kunststoff-Dose auch dieses Foto eines SPAR-Marktes in Radevormwald zugeschickt hat. Die Mail war zwar etwas untergegangen, aber letztendlich hat ja noch alles geklappt.
Die knallharten Fakten zuerst: Es haben bislang
3148 Personen an der Schatzsuche teilgenommen.
Geraten wurden übrigens Teilnehmerzahlen zwischen 125 und knapp 14000. Am dichtesten dran waren letztendlich die Vorschläge von Thomas (4054), Marco (2300), Daniel (3976), Jonas (4589) und Hendrik (1753). Von den beiden letztgenannten brauche ich dann noch eine Postadresse.
Vielen Dank für's Mitmachen.
Dirk hat auf einem 5l-Partyfässchen Gaffel-Kölsch einen Strichcode in der Form des Kölner Doms entdeckt. Sehr schön.
Das Fass selber ist übrigens auch sehenswert. Es handelt sich dabei um eine Karnevals-Version. Vielen Dank für die Zusendung!
Wie jetzt,
sechs Zusendungen erst seit Samstag Nachmittag?! Hat denn fast keiner Interesse an den
Schatzsuche-Gutscheinen?
Gibt's doch gar nicht.
André hat mir geschrieben:
Hallo Björn,
nach meinem letzten Spar-Bild aus Florenz habe ich nun wieder - ebenfalls in Italien - eine Entdeckung gemacht. Über Silvester/Neujahr war ich nämlich bei einem Jugendtreffen in Rom und habe dort in einem Bahnhof einen DE-Spar entdeckt. Ich hoffe doch stark, das diese spannende Kategorie durch die Umflaggung nicht eingestampft wird.
Leider war der Markt schon geschlossen, weshalb ich auch jetzt keine Aussage über das Sortiment machen kann.
Bei dem Bahnhof handelt es sich um "Roma Trastevere". Von außen habe ich diesen gar nicht gesehen, weil er von uns nur für den Umstieg aus der RE-ähnlichen Nahverkehrslinie FR1 in die Metro B genutzt wurde.
Beim Fotografieren wurde ich abermals komisch angeguckt. Versteh ich gar nicht. Andere fotografieren das Kolosseum, ich eben Sparmärkte
Man muss eben Prioritäten setzen.

Vielen Dank für die Zusendung:
Inzwischen präsentiert sich der kleine Markt auf Borkum auch in blau-gelber-Farbkombination, aber Blogleser
Christopher hatte das Bild schon Mitte 2012 geschossen und so gibt es hier noch für's Archiv den (Ex-)SPAR-auf Borkum.
Vielen Dank für die Zusendung.
Hier einen Strichcode, den Stammleser Carsten entdeckt hat – und zwar auf einer Flasche "Holunder Radler" auf einer Skihütte auf dem Wilden Kaiser in Österreich.
Vielen Dank dafür. Mir mangelt es übrigens gerade an Fantasie, da irgendetwas anderes als eine Treppe zu erkennen. Andere Ideen?
Zu allem Überfluss haben wir im Regal auch noch einen Haufen leerer Packungen gefunden. Die gesicherten Kartons hat der Typ hinter andere Produkte geworfen und die Tuben mitgehen lassen.
Muss ja ein Mundhygienefetischist sein.