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Wand zum Hof

Hier seht ihr noch einmal die hier bereits erwähnte Tür, die eigentlich ein Notausgang werden soll. Sowohl rein technisch als auch unter Beachtung aller Vorgaben ist das an der Stelle eigentlich nicht zu schaffen.

Da ich ja mit meinem Büro (rechts nicht mehr im Bild) sowieso umziehen und diese beiden Räum in wandlose Ladenfläche umwandeln möchte, könnte man auch den Notausgang komplett neu gestalten. In meiner Fantasie sehe ich eine neue Tür am linken Bildrand und das "Fenster" (Glasbausteine) und die alte Tür zugemauert.

Der neue Laden formt sich langsam im Geiste. Eigentlich bin ich mit sowas sehr schnell, da ich hier aber einige Veränderungen vornehmen möchte, bei denen man langfristiger denken sollte, muss das schon alles gut überlegt sein.


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Knapp 5kg Käsemüll :(

Wir haben "vor ein paar Jahren" mal einen ganzen Laib Käse bekommen, immerhin knapp 5kg. Es ist nun schon eine Weile her, an Details kann ich mich nicht mehr erinnern, aber von irgendeinem Großhändler kam der und möglicherweise wollte ich mich darum kümmern oder habe vielleicht auch gesagt, dass wir den Käse privat verbrauchen werden. Damit war auf jeden Fall der kleine Karton im Kühlhaus aus dem Geiste meiner Mitarbeiterinnen ausgebucht und wurde seit dem nur noch von a nach b geschoben.

Irgendwie sind wir nun doch wieder zufällig darüber gestolpert und beim MHD 18. Juli 2013 ahnte ich Schlimmes. Die Rinde war noch intakt, augenscheinlich war der Käselaib noch vollkommen in Ordnung. Beim Aufschneiden kam aber eine unangenehme Überraschung ans Licht: Irgendwie hatte die grünliche Farbe der Rinde den halben Käse schon durchzogen. Die Konsistenz war noch relativ gut, aber optisch sah er aus wie eine Mischung aus Schimmel und Grünspan.

Schade, aber das war nur noch ein Fall für die Tonne. :-(

Und warum ich kein Foto vom aufgeschnittenen Käse gemacht habe, kann ich auch nicht mehr sagen…


Getränkekühlbereich im Markt

Blogleser Lars hatte diesen abgetrennten Bereich, in dem Getränke gekühlt werden, im Eurospar im "Forum 1" in Salzburg entdeckt. Der Bereich ist ca. 5x5 Meter groß.

Die Idee ist klasse, sowas hatte auch mal ein Getränkemarkt hier im Umland. Leider gibt der Platz bei mir diese Möglichkeit nicht her. Allerdings muss ich zugeben, dass ich auch Bedenken hätte, so einen abgeschotteten Bereich hier einzurichten. Die weniger ehrliche Kundschaft würde es vermutlich freuen. Ihr versteht schon, was ich meine…


Verhalten am Leergutautomaten

Vor gut drei Jahren hatte mir jemand einen Brief mitsamt Fragebogen geschickt. ich hatte das komplette Schreiben damals hier in die Ablage gelegt – und dann erst aus den Augen und schließlich gänzlich aus dem Sinn verloren. Da keine weitere Nachfrage folgte, geriet die Anfrage gänzlich in Vergessenheit.

Es ging darum, dass der Blogleser beschuldigt wurde, den Leergutautomaten in einem Supermarkt "besudelt" und so eine zwanzigminütige händische Annahme provoziert zu haben. Er wollte meinen Rat asl Leergutautomatenexperte dazu wisen. Ich hatte vor einer Weile schonmal versucht, ihn per E-Mail zu erreichen, aber da kam leider auch keine Antwort mehr zurück.

Damit es nicht ganz vergeblich war, möchte ich die Anfrage auf jeden fall nun hier im Blog nochmal festhalten. Den Sachverhalt und die Problematik hat er im oberen Schreiben festgehalten. Darunter findet ihr den Fragebogen, auf dem ich dazu Stellung beziehen sollte. Ich hatte leider nichts mehr von ihm gehört, wennn die Informationen aber so stimmen und die Sache wirklich so weit ging, dass sie vor einem Gericht verhandelt wurde, würde ich gerne das Urteil wissen. Mit gesundem Menschenverstand hat sich die Angelegenheit im Sande verlaufen.

Wie auch immer – meine Meinung hilft ihm wohl nichts mehr, aber unter den Bildern findet ihr trotzdem noch meine ausführlichen Antworten dazu.





Wenn mir eine Kundin von einem solchen Vorfall berichten würde und es eine Videoaufzeichnung vom Leergutautomaten gäbe, würde ich mir natürlich die Aufzeichnung ansehen. Dann würde ich sofort erkennen, ob die Aussage der Kundin stimmt oder ob das Quatsch ist. Wenn die Aussage falsch ist, hat sich der Rest jetzt erledigt. Falls zu erkennen ist, dass besagter Kunde sich tatsächlich so verhalten hat, würde ich das Video durchaus erstmal für uns sichern.

Ein Tagebuch für "ungewöhnliche Ereignisse" gibt es hier in der Firma zwar (ihr lest es gerade), aber es gibt kein "Protokollbuch", in dem jedes Vorkommnis am Rücknahmeautomaten eingetragen wird.

Den Namen der Kundin würde ich nicht notieren. Wozu auch? Als Beweis hätte ich die Videoaufzeichnung.

Strafanzeige wegen Sachbeschädigung würde ich nicht stellen. Ich sehe keine Sachbeschädigung, den Schilderungen nach höchstens eine mit mäßigem Aufwand wieder entfernbare Verunreinigung.

Wahrscheinlich würde ich den Kunden (je nach Erscheinung und Auftreten) nur eindringlich ermahnen und ihm für den Wiederholungsfall damit drohen, Hausverbot zu erteilen. Falls er direkt von mir ein Lokalverbot bekäme, würde ich das unmittelbar aussprechen. Nicht schriftlich, das muss nicht sein. Falls der Kunde schon weg wäre, würde ich ihn mir beim nächsten Einkauf schnappen und zumindest ermahnen.

Warum sollte ein Leergutrücknahmegerät den Dienst quittieren, weil sich Flüssigkeit auf dem Boden davor befindet und ein Popel am Bedienteil klebt? Dass man ihn als Kunde in dem Moment nicht mehr benutzen möchte, ist eine andere Sache. Die Funktionalität des Gerätes wird darunter jedenfalls nicht leiden.

Die Leergutbons (egal ob vom Automaten oder von einem Mitarbeiter generiert) müssen gar nicht aufbewahrt werden, da das nur ein interner Beleg ist, um die Abläufe zu vereinfachen. Es gibt genug Märkte, in denen das Leergut direkt aus der Kasse ausgezahlt wird, ohne dafür einen speziellen Pfandbon zu erstellen. Das ändert natürlich nichts daran, dass diese Auszahlungen im Kassensystem buchhalterisch erfasst werden müssen!

Die letzte Frage kann ich nicht beantworten. Auf den Leergutbons aus dem Rücknahmegerät ist zwar das Datum und eine Uhrzeit aufgedruckt, ob die Rücknahmevorgänge geloggt werden, weiß ich nicht.

Ha, ha, Ladendieb!

Es lief wohl so ab: Da wollte jemand eine Packung Kaugummi (Wrigley 5Gum) klauen, hat die Folie mit dem Sicherungsetikett abgemacht und sie sich zunächst in die Tasche gesteckt. Vor dem Keksregal kam dem Dieb dann wohl der Gedanke, die Folie zu entsorgen. Dabei hat er aber wohl nicht bemerkt, dass am sehr klebrigen Sicherungsetikett ein kleines Tütchen mit Marihuana hängengeblieben war.

Bringt mir zwar das Kaugummi nicht zurück, aber trotzdem feixte ich mir einen. Ich bin mit den Schwarzmarktpreisen von Gras nicht vertraut, aber das Tütchen dürfte den Wert des Kaugummis um ein paar Euro übersteigen. Nennt sich wohl in Fachkreisen ein Minusgeschäft.

Jetzt heißt es Gummi kauen statt Tütchen bauen. :-)


Online aufgestellt?

Mitarbeiter einer Werbeagentur (oder sowas) fragte mich hier vor Ort im Markt: "Wie sind Sie denn online aufgestellt?"

Ich musste grinsen: "Da hat aber jemand seine Hausaufgaben nicht gemacht." Einem Kollegen, der gerade vorbeilief, rief ich zu: "Hey, der fragt, wie wir hier online aufgestellt sind." Er stoppte, guckte, fing an zu lachen und ging lachend weiter.

Der Webauftritt vom Laden und auch dieses Blog sind natürlich nicht besonders relevant und schon gar nicht ist die Bekanntheit der Seiten für den Erfolg meines Unternehmens entscheidend (weshalb mir SEO bekanntlich am A…llerwertesten vorbeigeht) – aber gerade über uns hier hätte eine einfach Google-Suche schon viele Infos geliefert.

Der Vertreter rief auf seinem iPad die Seite "Omnea" auf und präsentierte mir das "ernüchternde" Ergebnis. Wisst ihr was? Ach, was frage ich eigentlich. Natürlich wisst ihr. :-)


Immer so wenig!

Ein kleiner Junge, etwa vier oder maximal fünf Jahre alt, stand bei den Süßwaren an der Kasse, griff zwei Duplo und hielt sie seiner Mutter entgegen.

Sie konterte: "Du darfst gerne ein Duplo haben, aber nur eins!"

Er, enttäuscht: "Eins ist immer so wenig…"

Da hat er wohl recht. Und drei sind noch mehr als zwei. Aber da wird er sich wohl noch ein paar Jährchen dem Willen seiner Erziehungsberechtigten beugen müssen. :-)

Exotisches Leergut (174)

Diese Alu-Flasche Budweiser stand auf dem Flaschentisch unseres Rücknahmeautomaten, der sie wohl aufgrund der Form mit einer gewöhnlichen Bierflasche verwechselt hat.

Auf der Flasche dominiert ein großes Bild der Freiheitsstatue. Das ganze Ding könnt ihr sehen, wenn ihr auf das Bild unten klickt:

Für die vollständige Ansicht der Flasche auf das Bild klicken!

2x8,41€

Vor einer Weile hatte mich ein Kunde angesprochen und mir einen Ausschnitt aus seinem Onlinebanking gezeigt. Am selben Tag wurde zweimal der selbe Betrag belastet. Ich erklärte ihm, dass eine der beiden "Abbuchungen" vermutlich nur eine Umsatzvormerkung ist, wie sie auch bei abgebrochenen Zahlungen durchaus erfolgen kann, und dass er sich keine Sorgen zu machen braucht. Wenn die Zahlungen dann auf dem offiziellen Kontoauszug auftauchen, solle er sich bitte melden.

Damit war er einverstanden und einige Tage später kam er wieder in den Laden. Beide Zahlungen waren da, beide am selben Tag gebucht. Für mich auffällig war allerdings, dass beide Zahlungen unterschiedliche Buchungstexte hatten. Bei ec-Zahlungen findet sich im Buchungstext das genaue Datum mit Uhrzeit wieder und das war bei beiden Zahlungen unterschiedlich. Obwohl es zweimal die selbe Summe war, waren die Zahlungen augenscheinlich an zwei aufeinanderfolgenden Tagen zu getätigt worden.

Eigentlich hätte das als Begründung ausgereicht, aber ich mochte den jungen Mann natürlich nicht einfach so zappeln lassen. Zumal es auch bei beiden Einkäufen auf den Cent genau die selbe krumme Summe war, ließen sich gewisse Zweifel nicht so einfach wegwischen. Ich bat ihn mit ins Büro und suchte vor seinen Augen beide Vorgänge bei uns im Journal des Kassensystems heraus, was aufgrund der präzisen Zeitangaben auf dem Kontoauszug eine Sache von wenigen Mausklicks war.

Tzja – es waren tatsächlich zwei völlig unterschiedliche Einkäufe, bei denen zufällig die selbe Summe herauskam. Aber unter solchen Umständen ist es wohl legitim, irritiert zu sein. :-)

Aus einer Renta

Aus der vom Franchiseanbieter erstellten Rentabilitätsrechnung eines Bekannten, der sich ursprünglich mit einem Einzelhandelsbetrieb (Non Food) selbständig machen wollte. Die möglicherweise zu erreichenden Zahlen sind meiner Meinung nach ziemlich schöngerechnet und nicht oder nur mühsam real zu erreichen gewesen. Interessant ist der Text unter der Berechnung:
Jede Haftung für die Richtigkeit dieser Berechnungen ist ausdrücklich ausgeschlossen. Vor allem das persönliche Mitwirken des Betreibers, Zurückhaltung beim Unternehmerlohn und die strenge Einhaltung der in dieser Berechnung geplanten Betriebsausgaben sind hauptsächlich für den Erfolg des neu gegründeten Unternehmens entscheidend. Die Großhandlung garantiert ausdrücklich nicht dafür, dass die von ihr ermittelten Umsätze und Gewinne erzielt werden!
Genau, lasst sie ins Messer laufen.

Dann vielleicht doch lieber für die hohe vierstellige Eintrittsgebühr ein Lotterielos kaufen, da muss man wenigstens keinen Vertrag unterschreiben, in dem man seine Seele verkauft.

Erklärung vom 01.09.06

Beim Frühjahrsputz im Kassenbüro habe ich noch in einem Ordner dieses Schreiben von unserem Biolieferanten gefunden. Ganz großes Drama vor zehn Jahren: Bio-Fachhandelsartikel in einem Konventionellen Supermarkt. Buuuh! Und jetzt? Da sieht man, wie sich die Zeiten ändern, denn inzwischen sind etliche Söbbeke-Artikel sogar ganz offiziell auch bei der Edeka fest gelistet…