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Diebstahlssicherungen im Kaufland

Vielen Dank an Blogleser Sven, der mir eine E-Mail mit zwei Bildern aus einem Kaufland-Markt geschickt hat. :-)

Spirituosen werden dort auf zweierlei Arten vor Diebstahl geschützt. Einerseits mit einer "Warenkarte", die stellvertretend für die Ware im Regal zu finden ist. In diesem Fall bei Spirituosen jenseits der 30 Euro pro Flasche. Der Kunde nimmt die Karte und bezahlt damit den Artikel. An der Kasse oder vermutlich eher einem Info-Tresen wird die Karte dann unter Vorlage des Kassenbons gegen die Ware getauscht.



Die günstigeren Spirituosen werden ähnlich wir bei uns direkt an der Ware gesichert. In diesem Fall sind es Kappen, die über die Flaschenhälse gestülpt werden können. Die eine Kappe links neben den Jack-Daniels-Flaschen würde mir bei uns im Markt zu Denken geben. Hat ein Ladendieb sie doch irgendwie von der Flasche entfernen können oder ist sie beim Verräumen der Ware einfach nur vergessen worden? Das werden wir hier wohl nie erfahren …

(Was mir gerade noch auffällt: Ist der Dimple gar nicht gesichert? Erstaunlich …)


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Kommentare

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Das Wichtigste am :

"Kaufland" kann sich generell wenig für Warenkarten und derartige Diebstahlssicherungen begeistern, da selbst in vielen "Brennpunktfilialen" bis hin zu preisintensiven Spirituosen, Rasierklingen u.ä. meist (fast) alles ohne eine solche feilgeboten wird. In den anderen Fällen muss es schon ziemlich "heiß hergegangen" sein.

Mitleser am :

Warum wundert mich das nicht? Bei Kaufland muss man ja auch immer noch sein O&G selbst wiegen, 6er-Getränke-Packs haben auch immer noch keine PLU-Nummern, sondern man muss da diesen Barcode-Aufkleber abknubbeln...

Man kann ja schon froh sein, dass die von dieser dämlichen Einkaufswagen-Nummerierung weggekommen sind.

Das Wichtigste am :

Das Selbstwiegen ist (aus meiner Sicht) ein Pluspunkt. Kontrollier' besser nicht, welche Fantasiegewichte (von der korrekten Tara ganz zu träumen) viele Läden beim "bequemen" Wiegen durchs Personal berechnen. Was ich damit schon erlebt habe ...

Das Vorgehen mit Eingabe der Wagennummer war gar nicht so übel. Was seit dessen Einstellung wieder einfach irgendwo in Einkaufswagen an der Kasse vorbeirollt, ohne dass es das Personal interessieren würde, geht auf keine Kuhhaut.

Mitleser am :

Du hast völlig recht, jede Woche aufs neue diese Shitstorms in den sozialen Medien, weil an der Kasse ständig 2 kg zu viel gewogen wird, nervt langsam.

Wird Zeit, dass der Staat was dagegen unternimmt, man könnte ja so etwas wie eine regelmäßige Eichung vorschreiben ;-)

Das Wichtigste am :

Erstens macht die Masse die Kasse (höhö, schönes billiges Wortspiel) und zweitens merkt es sowieso fast niemand ("wird schon stimmen", "ist doch alles geeicht", "können die sich doch gar nicht erlauben" etc.). Hier mal Mehrgewicht mit auflegen, dort mal ein Teil doppelt mitwiegen, Tüten sowieso nur selten (oder geringer) abziehen …

Nett auch bei berechtigten Reklamationen. Besonders dreist lief es einmal, als mir saisonales, regionales und damit kostengünstiges Gemüse (m.E. waren es demeter-zertifizierte Cherrytomaten) als "etwas" teurere Chilis zum etwa fünundzwanzigfachen Kilopreis berechnet wurden. Da man beim Wiegen mal wieder kräftig geschummelt hatte, klappte es mit der Teilerstattung (d.h. Rücknahme und Neuberechnung) auch nach unzähligen Versuchen nicht, irgendwie aufs ursprüngliche Gewicht bzw. den Betrag laut Kassenbeleg zu kommen, auch wenn man noch so sehr hier und da mit draufgedrückt hat. Tja, unter Beobachtung klappt es mit dem Schummeln (bzw. wäre in dem Fall auch mal das B-Wort angebracht) plötzlich nicht mehr so einfach. Es kamen um die fünfzehn (!) unterschiedliche Wiegeergebnisse heraus. Schlussendlich hat man einen der Ausgangsberechnung ähnlichpreisigen nicht gewichtsbezogenen Art. als Retoure gebucht, nachdem schon diverse andere Kunden aus Empörung über das Geschäftsgebaren ihre Einkäufe stehengelassen hatten.

unregistrierter User am :

So etwas ist mir auch schon öfter passiert, vor allem bei dem Markt in München am Paulanergarten.

Das Wichtigste am :

Hast du noch nie unterwegs unter Termindruck eingekauft und daher nicht vor dem Bezahlvorgang reklamieren können?

Ach ja, noch ein ironisches Detail aus obigem Beispiel: Die Teilerstattung "konnte" mal wieder nicht auf selbem Wege wie die Zahlung erfolgen, sondern fand in Form von Bargeld statt (auch so ein nervtötendes Dauerärgernis). Noch schlimmer, dass man dazu auf einen wesentlichen Teil des Bestandes der beiden gerade geöffneten Kassen zurückgegriffen hat … nur so viel: Der Stapel wurde mir in zusammengesteckten O/G-Tüten übergeben und bestand in spürbarem Umfang nicht nur aus kleinformatigen Papierstücken. Der Laden hatte sich einen Spitzenplatz in der persönlichen Blacklist redlich verdient.

Mitleser am :

Klar, wer kennt es nicht, ist ja im Supermarkt gängige Praxis, bei Rückgaben die Erstattung einfach aus verschiedenen Kassen zu entnehmen und diese in Plastikbeuteln dem Kunden zu übergeben.

Geschah das zufälligerweise im Lü-Lü-Lü-Supermarkt?

Das Wichtigste am :

Glaub' mir: Eine simple Rückbuchung aufs KK-Konto wäre mir auch lieber gewesen, aber die stellt den dt. LEH regelmäßig vor eine unlösbare Aufgabe (obwohl man auf den Bons häufig genau das Gegenteil behauptet). So hat man mich lieber mit Kleingeld zugemüllt, als mal im (höchstwahrscheinlich vorhandenen) Tresor nach einer gängigen Stückelung zu schauen.

Die später vom Kundendienst erhaltene Mail mit Entschuldigungstextbaustein und Gutscheincode habe ich gleich an eine karitative Einrichtung in der Nähe des Ladens weitergeleitet, anstatt den Laden erneut betreten zu müssen.

DBenger am :

Hast Du zitierfähige Quellen zu der absurdem Behauptung oder ist das einfach nur üble Nachrede oder gar Verleumdung?

P.S. Leg doch mal bitte an Deine Aussagen wenigstens ansatzweise die gleichen Massstäbe an, wie an meine!

Das Wichtigste am :

"Hast Du zitierfähige Quellen zu der absurdem Behauptung oder ist das einfach nur üble Nachrede oder gar Verleumdung?"

Da ich u.a. für die Familie und gern verköstigte Freunde/Kollegen/… vielfältig einkaufe (auch, was die Händlerauswahl und Regionen angeht), nehme ich es mir durchaus heraus, entsprechende Schlussfolgerungen zu ziehen. Auf hinreichende Kontakte (u.a. in Form befreundeter Gastronomen) mit korrekt geeichten Waagen kann ich ebenfalls zurückgreifen und stelle nicht irgendwelche Thesen auf, weil die Billig-Haushaltswaage ihre Toleranz ausgespielt hat.

Ach ja, wenn du dich schon in Hobbyjura versuchst: Wer sollte d.E. eigentlich das Opfer meiner nach deiner Ansicht gegebenen "üble[n] Nachrede oder gar Verleumdung" sein? :-D

DBenger am :

Dachte ich es mir doch, dummes, substanzloses Gewäsch, auf Neudeutsch Hassrede.
Du bist wieder einmal nur zum Trollen hier. :-(

Das Wichtigste am :

Du hast meine Rückfrage zur Hobbyjuristerei nicht zufällig unter den Tisch kehren wollen? :-D

DBenger am :

Nein, ich lasse mir nur von einem gemeinen Troll nicht die Zeit stehlen, sinnvoller Diskurs ist eh nicht zu erwarten.

Das Wichtigste am :

Schreib' ehrlicherweise gleich: "Habe Mist geschrieben, kann den aber leider nicht mehr bearbeiten und gleite daher wie üblich in den persönlichen Angriff ab, damit's keiner merkt." :-D

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