Heute habe ich hier bei mir im Markt meine diesjährige Hauptinventur. Dabei geht es meistens sehr stressig zu, zumal ich aufgrund der Inventurvorbereitungen in den letzten Tagen einiges von den laufenden Arbeiten verdrängt aufgeschoben habe.
Heute wird es hier im Blog also etwas ruhiger zugehen.
Ich verabschiede mich mal eben für ein paar Stunden: Um 12:30 Uhr habe ich einen Gerichtstermin, zu dem ich als beklagte Partei geladen bin.
Die Kategorie "Mitarbeiter" lässt erahnen, um was es geht. Einen ausführlichen Bericht gibt es hinterher oder sobald ich wieder ansprechbar bin.
Eigentlich bin ich aber sehr zuversichtlich. Vor allem Wenngleich ich wieder ohne Anwalt oder sonstigen Rechtsbeistand dort aufkreuzen werde. Alle Fakten habe ich immerhin schriftlich und ich hoffe erneut, dass "dumm-dreist" nicht immer Recht bekommt.
ich bitte darum, unsere Adresse wieder aus Ihrer Kundendatei zu löschen. Die Anmeldung bei Ihnen war ein Versehen meiner Frau, denn unser Interesse galt eigentlich einem anderen Internet-Versandhändler.
Eine Kundin läßt sich ab und zu Ware nach Hause liefern. Meistens schickt sie einen Brief, der ihre Wunschliste beinhaltet. Heute kam wieder ein Brief mit der Post.
Heute hatten wir das erste Problem mit unserem Tiefkühlschrank. Die Geräte haben, wie alle besseren Kühlgeräte, eine automatische Abtauvorrichtung. Dabei wird zweimal täglich der Verdampfer kurz mittels Heizstäben erhitzt, so dass das daran haftende Eis schmilzt. Diese Abtauphasen sind so ausgelegt, dass die Kerntemperatur der Ware nicht ansteigt, was einer Unterbrechung der Kühlkette gleichkäme.
Doch nicht immer klappt es so, wie es soll und manchmal spielt die Technik eben nicht mit. Das Speiseeis, dass im linken Schrank nicht zu sehen ist, war vorhin an- und teilweise aufgetaut, was einem Totalschaden entspricht. Ein Techniker war kurze Zeit später vor Ort, hat sich die Geräte angesehen und dabei festgestellt, dass wohl ein Thermostat nicht mehr so wollte, wir er eigentlich sollte.
Ich hoffe, dass jetzt wieder alles besser funktioniert...
Aus gegebenem Anlass, aber glücklicherweise nicht aufgrund eines Ärgernisses, habe ich mich eben mit meiner Auszubildenden über einen Teil des BerufsBildungsGesetzes (BBiG) unterhalten.
Es ging, im Rahmen eines Seminares, um die Pflichten des Auszubildenden. Besonders den ersten Satz des §13 finde ich interessant. So naheliegend (und zwingend notwendig) er ist, so leicht übersieht man den Punkt, wenn von den Pflichten eines Azubis die Rede ist:
§ 13
Verhalten während der Berufsausbildung
Auszubildende haben sich zu bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. Sie sind insbesondere verpflichtet,
1. die ihnen im Rahmen ihrer Berufsausbildung aufgetragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen,
2. an Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen, für die sie nach § 15 freigestellt werden,
3. den Weisungen zu folgen, die ihnen im Rahmen der Berufsausbildung von Ausbildenden, von Ausbildern oder Ausbilderinnen oder von anderen weisungsberechtigten Personen erteilt werden,
4. die für die Ausbildungsstätte geltende Ordnung zu beachten,
5. Werkzeug, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln,
6. über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren.
Am Dienstag beschrieb ich, wie gründlich manche Hersteller bei werkseitig angebrachten Warensicherungsetiketten, der sogenannten Quellensicherung, vorgehen.
Dies ist hier keine Quellensicherung.
Dieses Klebeetikett wurde von uns angebracht, da Feinstrümpfe mit zu dem Kreis der bei Ladendieben eher beliebten Artikel zählen.
Aber was nützt so ein Etikett, wenn die Diebin (Ich unterstell's jetzt einfach mal...) die Verpackung öffnet und nur den Inhalt mitnimmt?
Die Suche nach Aushilfen für die Inventur ist seit ein paar Minuten offiziell vorbei.
22 Leute stehen auf der Liste und ich kann mich eigentlich nur überraschen lassen, wieviele davon nun tatsächlich am Samstag kommen werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass oft nur die Hälfte aufkreuzt und mit 15 Leuten sind wir jedenfalls schön schnell mit der Zählerei fertig.
Das erste Paket in diesem Jahr mit Rechnungen und sonstigen Unterlagen für den Steuerberater. Jeden Monat bekommt das Steuerbüro einen Stapel Papier von mir für die laufende Buchhaltung. Im Dezember 2006 ist dermaßen viel angefallen, dass ich es nichtmal alles in eine einzelne Einkaufstüte bekommen habe.
Irgendjemand ist (vermutlich) mit einem Rollcontainer so hart gegen die Ecke neben unserem Bio-Kühlregal gerammt, dass die gesamte Eckschiene herausgerissen ist.
Das muß jetzt aber erstmal als Baustelle so bleiben. Zumindest, bis die beiden Inventuren durch sind uns es hier zeitlich wieder etwas angenehmer wird...
An diese Pressemittelung vom 14.12.2005 wurde ich gerade wieder erinnert. Sie war mir damals bei den Recherchen zum Dosenpfand aufgefallen. Die DUH ist für das Thema Dosenpfand ja sowieso eine der umfangreichsten Quellen.
In dem Artikel heißt es ausführlich: "Die Wissenschaft hat festgestellt: Glas statt Plaste steigert den Trinkgenuss."
Also ICH trinke problemlos Cola und Wasser aus Plastikflaschen. Aber ich bin ja auch keine Frau.
Eine Anschaffung, die dem Plotter beinahe zwangsläufig folgte, war eine einfache Möglichkeit, die großen Ausdrucke zurechtzuschneiden. Ich entschied mich für eine brauchbare Lösung für gelegentliche Arbeiten: Einen Rollenschneider mit einer Arbeitsbreite von 130cm.
Ich hätte mir allerdings vorher überlegen sollen, wo ich das Ding hinstelle. Momentan steht das Gestell mitten in meinem Büro und macht sicht dort nicht sonderlich gut.
In einem Karton einer original SanDisc-SD-Speicherkarte klebten gleich zwei verschiede Etikettentypen (Einmal Radiofrequenz (Der große Aufkleber mit der Spule) und einmal Akustomagnetisch (das längliche Etikett)), die dort schon direkt beim Abpacken der Karte mit angebracht wurden.