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Wie immer...

Von den fünf aufgeführten Zeugen standen insgesamt zwei auf dem Gang und warteten darauf, dass etwas passiert. Nach zwei Minuten wurden wir per Lautsprecherdurchsage gebeten, den Saal zu betreten.

Im Gerichtssaal herrschte schon eine gewisse Unruhe. Der Angeklagte zog sich gerade seine Jacke über, alle anderen anwesenden in schwarzen Roben standen teilweise schon und sortierten ihre Papiere. Der Richter durchbrach die Unruhe und erklärte, dass wir diesmal nicht auszusagen bräuchten und dass wir auch in der Folgeverhandlung gegen den Angeklagten nicht mit einer Vorladung zu rechnen hätten. Warum habe ich das nur geahnt?

Ich glaube, bei der nächsten Einladung rufe ich vorher an und frage, ob ich überhaupt zu kommen brauche...

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Kommentare

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sparshopseelsorger am :

typisch deutsche gerichte, keiner wieß bescheid und alle machen mit.
anwalt und staatsanwalt kunkeln vorab das ganze schonmal aus um zeit zusparen. der mobb erfährt das noch früh genug.

alpha am :

Vielleicht sollten Sie sich mal fortbilden. Es hat nämlich einen Grund, dass Zeugen grundsätzlich erst dann den Saal betreten dürfen, wenn sie ihre Aussage machen sollen.

Silvio am :

Und welchen Grund hat es Zeugen zum Gericht fahrn zu lassen und dann zu sagen "ach doch nich"? Wer ersetzt da die Kosten? Und wenn Björn das SPiel n paar mal im Jahr macht is das sicher nich so lustig... Könnte mir vorstellen das er besseres zu tun hat^^

Silvio am :

Wieso man das nich einfach umgeht und anruft oder vorher was schreibt frag ich besser nicht wa? Naja.. wir habens ja :-P

Fincut am :

Jesus! Man weiß es "vorher" schlicht nicht! So kpmpliziert ist das doch nicht?!

Steffi am :

ich glaube er meinte, warum man die aussage nicht im vorraus in schriftlicher, von mir aus beglaubigter, form einreichen kann.

Fincut am :

Ja genau! Warum verteilt der Staat nicht gleich Blanko-Aussagebögen mit Ankreuzmöglichkeit!

Mein Gott, ich will das alte Internet wieder, als noch ein Mindestmaß an Intelligenz für die Nutzung eines Computers erfordrlich war!

Silvio am :

Was fürn arroganter Fatzke bistn du? Es soll Leute geben die nichts mit Gerichten zu tun haben und auch kein Jura studiert haben... Bleib mal locker...

@Steffi
Nein, nicht ganz... Ich meinte wieso man den Zeugen nicht vorher Bescheid gibt das ihr erscheinen nicht erforderlich ist.. Kann man das nicht im Vorfeld prüfen oder wenn nur kurz vorher den Zeugen bescheid geben? Wäre doch billiger als deren Auslagen zu erstatten...

Fincut am :

"Was fürn arroganter Fatzke bistn du?"

Fincut. Steht auch über meinen Postings.

Nic0 am :

Steht unter, nicht über deinen Postings. Ein Mensch mit einem Mindestmaß an Intelligenz sollte das erkennen.

Fincut am :

Wunderbar, dann kannst Du Dir ja ab jetzt ein Mindestmaß an Intelligenz bescheinigen!

Nic0 am :

Richtig, ganz im Gegensatz zu deiner Wenigkeit.

Silvio am :

Der Fincut hat echt n Rad am laufen... Son richtig rechthaberischer und besserwisserischer ..... Naja.. Wenns Spaß macht...

Silvio am :

@Fincut
Wenigstens passt deine Adresse zu deiner Art... Grüße aus Niendorf

Fincut am :

Völlige Zustimmung von meiner Seite! Ein Mindestmaß an Intelligenz würde ich mir selbst niemals attestieren.

Guten Abend.

-thh am :

Der Grund, den Zeugen zu laden, ist der, daß er nach Lage der Dinge benötigt wird. Der Grund, ihn dann doch nicht zu hören, liegt regelmäßig im Verhalten des Angeklagten (der doch ein Geständnis ablegt). Entschädigt wird der Zeuge aus der Staatskasse, natürlich auch dann, wenn er umsonst anreist.

Und wer sich regelmäßig über Ladendiebstähle und die angeblich nicht ausreichende Ahndung derselben ausläßt, sollte eigentlich mehr als jeder andere daran interessiert sein, das seinige dazu zu tun, daß es zur Ahndung kommt ...

Wieß Mobbkunkel am :

Ja und? Das nennt sich Verständigung im Strafverfahren und spart das gute Steuergeld. Soll etwa bei jedem Ladendiebstahl wochenlang verhandelt werden? So individuell sind die Kriminellen und ihre Taten nun auch wieder nicht.

Phil am :

Mal eine ganz "doofe" Frage: Warum passierte nichts?
Der Angeklagte war da, die Zeugen waren da, Richter und Staatsanwalt waren ebenfalls da. Und?
Was hat denn der Angeklagte bekommen? Sozialstunden? Gefängnis? Geldstrafe?

MiniMoppel am :

Das wird wohl in der erwähnten Folgeverhandlung geklärt werden.

Jakob am :

Glaube das wäre echt mal sinnvoll vorher anzurufen. Es gibt ja angeblich Leute die ihr Geld nicht im Gerichtssaal verdienen, oder?

Fincut am :

"Vorher anrufen" ist eine dumme Idee, Vorher wissen die Richter doch nicht, wie die Verhandlung verlaufen wird. Der Ablauf ist nämlich entscheidend dafür, ob Du gehört werden musst oder nicht.

Und einfaches fernbleiben ist auch falsch, dann zahlst Du bestenfalls ein Ordnungsgeld, oder Du wirst zwangsvorgeführt.

Ich selbst habe mal einen Termin als Zeuge verpasst (wurde 8 Monate vorher vorgeladen) und am Ende härter bestraft (150 Euro) als der U-Bahn-Schläger, gegen den es ging :-)

Du bist Deutschland.

Marco (nicht registriert) am :

Vorher anrufen würde nichts bringen. Denn wenn der Richter vorher wüsste, dass die Zeugenaussage nicht benötigt wird, dann würde den Zeugen vorher mitgeteilt, dass sie nicht kommen müssen.

Wenn also ein Zeuge geladen und nicht abbestellt wurde, geht der Richter davon aus oder hält es zumindest nicht für unwahrscheinlich, dass die Zeugenaussage benötigt wird. Wenn dann aber der Angeklagte doch gesteht (was wohl der häufigste Grund, dafür sein dürfte, dass eine Zeugenaussage überflüssig wird, wobei es im Einzelfall natürlich auch andere Gründe geben kann), dann kann weder Richter noch Staatsanwalt noch Verteidiger (der evtl. noch ein wenig, je nachdem, wie er den Angeklagten beraten hat) was dafür, und schon gar nicht kann der Richter das voraussehen.

Matze05 am :

Moin,

ich bin Schöffe gewesen. Es ist einfach so wenn der Angeklagte sich auf die BEschuldigungen einläßt brauchen die Zeugen nicht mehr gehört werden. Mach Sinn. Erstens sparen alle Zeit zweitesns denkt mal an Vergewaltigungsopfer oder Schlimmer Sachen mit Kindern. habe ich auch schon erlebt. Der Zeuge bekommt sein Geld aus der Staatskasse und wenn der Beklagte Geld hat bekommt es der Staat von Ihm wieder.

So ist das bei uns. UNd Richter sind nicht immer nur weich und gekunkelt wird auch nicht nur. Sicher wollen Sie alle das Verfahren beschleunigt werden aber das Recht bleibt Recht. Ich hatte schon verhandlungen wo ich dachte ok noch ne halbe Stunde dann hat der ganze kram noch drei Stunden gebraucht Urteilsbegründung usw. usw.

Doc Cooper am :

Kenne das auch. Bei der letzten Verhandlung wurde ich als Zeuge auch nicht mehr gehört, dabei habe ich mich zuvor tagelang darauf vorbereitet, meine Aussage in gedichteter Gesangsform vorzutragen. Scheiss Kulturbanausen!

Alwin am :

Björn, Du bist doch Kaufmann. Du kannst Dich doch jederzeit wegen anderweitiger Verpflichtungen, dringender Termine, und so weiter, bei Gericht entschuldigen lassen. Daher musst Du Dir die Frage gefallen lassen: Was bringt es Dir, als Zeuge zu erscheinen? Die Genugtuung, einen Seriendieb als Angeklagten zu sehen? Das mag ich nicht wirklich glauben.

Lurker am :

Mit Verlaub:

Das Gericht hustet dem Zeugen etwas, der wegen "anderweitiger Termine" sich einfach mal so entschuldigt.

Natürlich kann darauf im Einzelfall Rücksicht genommen werden, aber an dem jeweiligen Termin hängen neben u.U. mehreren Zeugen nunmal mindestens ein Staatsanwalt, ein Richter und ein Angeklagter - so einfach ist das mit dem "entschuldigen" nicht.

-thh am :

Als Zeuge vor Gericht zu erscheinen ist Bürgerpflicht. "Dringendere Angelegenheiten" gibt es nur wenige - dazu gehören wirklich unaufschiebbare und in keinem Fall verlegbare Geschäftstermine, Erkrankung mit Reiseunfähigkeit, durch ärztliches Attest - nicht nur den "gelben Zettel" - belegt, oder ein bereits gebuchter und nicht mehr verschiebbarer Urlaub, soweit nicht die Kosten für die Anreise (ggf. auch per Flugzeug) übernommen werden. Das ist auch sinnvoll, denn alle anderen Beteiligten, die zu dem Termin erscheinen müssen, haben ihre Planung bereits darauf abgestellt - schon aus Rücksicht auf diese, aber auch im Hinblick auf den Beschleunigungsgrundsatz im Strafverfahren kommt eine Verschiebung der Verhandlung wegen Verhinderung eines Zeugen nur selten in Betracht.

Der Zeuge, der nicht hinreichend entschuldigt nicht erscheint, trägt die Kosten des zusätzlichen Termins, ein Ordnungsgeld von in der Regel beim ersten Mal 150-300 EUR und muß in der Folge mit der polizeilichen Vorführung rechnen.

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