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Schwerer(er) Junge

Post von der Staatsanwaltschaft: Es geht um den Typen, der am 27. Februar fünf Kisten Leergut aus dem Lager genommen hat und anschließend versuchte, sie am Leergutautomaten wieder zu versilbern.

Von der Erhebung einer öffentlichen Klage wird abgesehen, weil dem Beschuldigten wegen anderer Straftaten bereits ein Verfahren anhängt. Neben der in jener Sache zu erwartenden Strafe fällt die Strafe, zu der die Verfolgung der von mir angezeigten Tat führen kann, nicht beträchtlich ins Gewicht, zumal im Falle einer weiteren Verurteilung eine nicht oder nur unwesentlich höhere Gesamtstrafe zu bilden wäre.

Na, denn...

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Kommentare

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Gutmensch_v2.0 am :

Tja. Und alle wundern sich, das Menschen, die einmal straffällig wurden incl. erwischt werden und Gericht wieder rückfällig werden. Wenn man erfahren hat, dass eine Strafe zwischen einem bösen "Du, Du, mach das nicht" und nichts schwankt, warum "normal" arbeiten für Geld.
Die Summenbildung bei mehreren Straftaten ist ein Witz. Was würde wohl geschehen, wenn so ein Kerl mal die Tochter vom Richter vergewaltigt?

Philipp Stern am :

Summenbildung bei Straftaten macht sehr viel Sinn. Oder findest Du, dass jemand, der die Tochter des Richters vergewaltigt, milder bestraft werden soll als jemand, der 10 Autos aufgebrochen hat?

Vegeboy am :

Nichts, denn er hatte bestimmt eine schwere Kindheit.

LeSmou am :

dann würde dieser richter diese verhandlung gar nicht führen ;-)
v.a. kleindelikte sollten einfach schnell und glatt über die bühne gehen müssen. zwischen straftat und verurteilung gerade mal 48 stunden. ab zum richter, ne gscheide geldbuße (wenn die anschuldigungen bewiesen sind!) und gut is. für sowas einfach mal 10 tagessätze reinklotzen. im wiederholungsfall sinds 20 und dann 40 danach gibts mal ne woche auf staatskosten...

Max am :

Du meinst also, geringwertiger Betrug/Diebstahl/usw. sollte zur Ordnungswidrigkeit (Geldbuße statt -Strafe?) degradiert werden?

Franky am :

Ich glaube er meinte, es solle statt als harmlose Spielerei wenigstens als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, heißt also Geldbuße statt NICHTS.

Mann, Leute wie du regen mich auf.

pop am :

Schon mal einem nackten Mann in die Tasche gefasst?
Was nutzt eine Geldbuße, wenn der Täter eh nichts hat?

Mal drüber nachgedacht, anstatt sich künstlich aufzuregen?

Silvio am :

Man sollte halt einfach keine Geldstrafen nehmen und Ladendiebstahl endlich konsequent und hart bestrafen! Diese Kuschelei is doch zum kotzen und grad als ehrlicher Kunde is man wegen diesen Deppen der gearschte.

Das einzigste was ich in meinem Leben geklaut hab war nen Lolli mit 6 und selbst den musste ich zurückbringen...

Man kann Björn sicherlich verstehen wenn man sowas mit *10000 rechnet und in etwa sieht was alleine hier dadurch geklaut wird... UND was am Ende andere bezahlen dürfen.

LeSmou am :

ganz einfach: 10 tagessätze oder ersatzweise 10 tage ab in den bau

schonmal daran gedacht??

Lars am :

Naja, wenigstens bekommt er ja was. Besser ergehts demjenigen in meinem Fall. Wen es interessiert, kann ja mal den Link in meinen Blog klicken. Das hat mich dann doch etwas aus den Socken gehauen.

Hanno am :

Geil, Mengenrabatt für Straftaten, Verbrechen lohnt sich :-)

Max am :

Wenn's so einfach wäre...

Das dürfte bestimmt Betrug (§ 263 I StGB-Deutschland) sein, was sich der geleistet hat (wie es mit Diebstahl aussieht, weiß ich nicht genau, wegen der Zueignungsabsicht usw.).
Der Betrug wird "mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft".

Stellt sich nur noch die Frage, ob Betrug ein Verbrechen oder ein Vergehen ist.
Nach § 12 I StGB sind Verbrechen "rechtswidrige Taten, die im _Mindestmaß_ mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind." Was darunter liegt, ist nach § 12 II ein Vergehen.
Der Betrug war also nur ein Vergehen.

der Takwart am :

Kenne ich auch diese Schreiben, füllen fast einen ganzen Ordner.

Retrolum am :

So einen Brief haben wir auch schon mal bekommen und für mich hat das mehr als einen fahlen Beigeschmack. Es stinkt gewaltig. §154, Absatz 1 ist somit ein Freibrief für solche Typen ... Ich muß vermutlich in den Knast? Super, dann kann ich noch ein paar Leute mehr abziehen!

Heinzer am :

BRAVO! Gleichen Brief habei bekommen, als mit ein Jugendlicher einen Böller an Silvester in meine Kapuze geworfen hat! Es lebe die Selbstjustiz!

Max am :

Also das glaube ich aber nicht...
Ich hoffe aber, dir ist nix passiert.

Heinzer am :

Das mit dem Böller kannst du ruhig glauen, das mit der Selbstjustiz nicht ;-).

Seit dem Tag habe ich aber den Glauben das das Rechtssstem verloren. Er hat den Böller aus seinem Fenster gezielt auf Leute geworfen, Bierflaschen flogen runter, Leute sind auf die Straße ausgewichen.
Ich konnte schnell genug die Jacke ausziehen und hatte lediglich zwei Tage ein Pfeifen im Ohr. Die Jacke ist komplett verbrannt.
Gott sei Dank hat mich meine Freundin zurückgehalten, sonst wäre ich hochgerannt und hätte die Tür eingetreten. Polizei kam, Anzeige wegen schwerer Körperverletzung, der Brief. Ende der Geschichte. Traurig. Und das schlimme... er wohnt nur ein paar Häuser weiter und ich sehe ihn noch heute auf der Straße rumlungern und Bier trinken. Der Junge dürfte inzwischen 19 sein, damals war er noch minderjährig.

Max am :

Da dürfte doch dolus eventualis für Totschlag drin sein, oder?

Fincut am :

Ich habe am Bahnhof Hamburg-Altona vor einigen Jahren 5 Jugendliche angesprochen, die gerade einem Kind das Fahrad rauben wollten.

Die Tritte und Schläge habe ich nicht mehr gespürt. Zwei Wochen war ich arbeitsunfähig. Klage wurde nicht erhoben. Dadurch, dass ich die Täter mit "Hey Ihr Arschlöcher" angesprochen habe, hätte ich nicht unwesentliche Anteile an der "Eskalation". Und da die Jugendlichen Täter eine günstige Prognose hätten, wolle man ihnen nicht die Zukunft verbauen.

pop am :

Alleine gleich 5 Fahrraddiebe mit einer so freundlichen Begrüßung anzusprechen, zeugt doch, sagen wir mal, von einem eher schlichteren Gemüt.

2DMU - Zwei dumme machen Unsinn

Franky am :

Ja, da hast du Recht.

Intelligente Leute so wie du wären einfach weitergegangen oder hätten dem Kind noch nachgezischt, es solle sich mal nicht so wehren, das Nazischwein, die Räuber seien ja vermutlich sozial benachteiligt und könnten nichts dafür.

pop am :

Ist es nicht ein wenig früh, schon im 7. Beitrag die Nazi-Karte zu ziehen?

mentaloman am :

Intelligente Leute hätten die Polizei gerufen, jedenfalls ist eine derartige Begrüßung, die eigentlich nur eine Provokation ist, sicherlich nicht richtig. Das ist keine Frage der Zivilcourage, was nutzt einem Zivilcourage, wenn man darin umkommt. Im Zweifel ist es immer noch geschickter, das Fahrrad klauen zu lassen, als derartige Blessuren davon zu tragen.

Fincut am :

Oh je. Wegen Menschen wie Dir können andere Menschen zwischen 100 Zeugen abgestochen werden. Weil einfach die Eier in der Hose fehlen. Ich hatte ein paar Verletzungen. Dafür der Junge sein Rad, die Täter wurden festgenommen und als Dank gab's zwei Wochen Skiurlaub in Österreich - bezahlt vom Vater des Opfers.

Unzufriedenerkunde am :

Ich finde ehrlich gesagt aber auch, dass es einen Unterschied macht, ob man "Hey, was soll das?" oder "Hey, ihr Arschlöcher" ruft.

Die Täter hätten sicher ähnlich reagiert, das Gericht vielleicht nicht.

Danny am :

Das mit der "unbeträchtlich höheren Strafe" ist nicht so zu lesen, dass die Strafe für den Diebstahl bzw. den Betrug ansich unbeträchtlich ist. Diese Summenbildung funktioniert nicht so, dass alle Einzelstrafen zusammen addiert werden. Da werden aus 5 mal einem Jahr eben nicht 5 Jahre, sondern vielleicht ein oder zwei Jahre. Wenn ein Verfahren wegen einem ungleich schwereren Vergehen anhängig ist, dann dürften ein paar Tagessätze für das Ding mit den Kisten einfach nicht viel an der Gesamtstrafe drehen.

Klabund am :

Also bitte Leute...
Bitte denkt zumindest einen Augenblick nach; Das Höchste Gut, was ein Mensch besitzen kann, ist seine persönliche Freiheit...

Armab am :

Wir sollten das so wie zivilisierte Staaten lösen. In Lybien wird die Hand aboperiert!!!

jemand® am :

Also ich wäre mal generell dafür, auch wenn jetzt heute nichts geklaut wurde (Ich mein jetzt den Schweren Jungen, weil sonst wäre es ja lächerlich ;-) ), dass du eine Bearbeitungsgebühr für Ladendiebstahl einführst. So 30 €. Das Geld siehst du bei einem großen Teil deiner Diebesklientel sowieso nicht :-( , aber es könnte abschrecken , da ja die Staatsgewalt bei Ladendiebstahl ja sowieso bei dir kein ernstzunehmender Gegner ist. :-P

Max am :

Das letzte Hemd hat keine Taschen.
Bei so einer Klientel dürfte eh nicht viel zu holen sein.

Thorsten am :

Ich weiß nicht, wo Euer Problem liegt. Ist doch alles gut für Björn! Der Kerl bekommt - für andere, schwerwiegendere Straftaten, die er begangen hat - eine deutlich deftigere Strafe, als er für diesen Betrugsversuch bekommen hätte. Und Björn muss dafür nicht mal zu Gericht fahren und als Zeuge aussagen.

Also was will man mehr?

1. Der Typ wird bestraft, und zwar recht hoch. Jedenfalls deutlich höher, als er je für diesen Betrugsversuch bestraft worden wäre.

2. Björn muss keine weitere wertvolle Zeit für diese leidige Angelegenheit verschwenden.

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