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Kistenkletterer

Wer haftet eigentlich, wenn eine Kundin, die nicht groß genug ist, einen Artikel im obersten Regal zu erreichen, auf eine Getränkekiste klettert, mit dieser umstürzt und sich ernsthaft verletzt?

Der "Worst Case" ist zwar gestern nicht eingetreten, aber ich hatte doch arge Bedenken, als ich die Kundin auf der umgedrehten, leeren Kiste balancieren sah und habe dann meine 1,85m genutzt, um ihr weiterzuhelfen.

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Kommentare

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STEFF am :

und falls es schief geht:
Bestatter-Tom rufen !

Anke am :

Ich rate mal, weil ich davon nicht soviel Ahnung habe:

Du haftest weil es a) dein Laden ist und b) hättest dafür Sorgen müssen, dass da keine Kiste steht, die sie so "missbrauchen" kann. Aber vielleicht haftest du nicht mit 100% weil es ja auch einfach nur Dummheit ist, sowas zu machen

Karsten am :

Wie soll Björn denn dafür sorgen, dass da keine Kiste steht? Die Kundin könnte die auch mitgebracht haben, selbst eine Kiste entleert oder einfach eine volle genommen haben. Im Supermarkt gibt es nun einmal Getränkekästen. Und vermutlich ist es auch der beste improvisierte Tritt, den man im Sortiment findet.

Ich denke, wenn Björn da für diesen Zweck eine Leiter hinstellen würde, hätte er im worst case größere Probleme.

Daniel am :

... und wenn keine Kiste dort steht, bauen sich die Kunden ein Treppchen aus Konservendosen oder klettern direkt das Regal hoch (letzteres bereits erlebt). Ich weiss nicht, wie es rechtlich ist, aber aus rein logischer sicht kann ein Markt doch nichts dafür, wenn jemand etwas umfunktioniert und sich dabei verletzt.

LordJaxom am :

Vielleicht sollte man DAS mal ein amerikanisches Gericht fragen. Vielleicht steht dort ja bereits "Bitte nicht als Tritt benutzen" auf Getränkekisten. Oder sie sind sich des Risikos wohlbewußt und haben dort nur Sixpacks..

Anon am :

Ist es ungefährlicher zwei Sixpacks anstelle einer Getränkekiste übereinander zu stapeln und diese als Tritt zu nutzen :-)

LordJaxom am :

Okay, dann sind die Regale dort halt nicht höher als 1,60. Und für Kleinwüchsige steht eine Warnung draussen.

Ich geh ja schon schlafen *duck*

Gerd am :

Weder die Kiste noch die Kundin haften bei einem Sturz, sonst käme es nicht zu einem Sturz.

Steve Tyler am :

ganz recht: "when I lost my grip" = als ich meine Bodenhaftung verlor ...

Matthias (stud. jur.) am :

Die Damen haftet. Das ist sowas von eigenverantwortlich und lässt sich auch nicht über §§ 280 I, 311a hinbiegen.

patrick am :

soweit ich mich nicht täusche springt da die BGE ein...

saruh am :

so groß ist der shopblogger? hab´ dich mir ich kleiner vorgestellt :-)

duschdas am :

Und vor allem dicker. :-D

Jürgen am :

"[...]dann meine 1,85m genutzt, um ihr weiterzuhelfen."

Du hast sie auf die Kiste gehoben? ;-)

pop am :

Nein, er hat sie auf die Schultern genommen ;-)

Kit am :

Einfach zwei Pygmäen einstellen für das Einräumen der Regale und *zack* kommt jeder an die Waren heran.

Scherzkeks am :

Deiner ist 1.85? Und wie hast Du ihr damit geholfen?

Franky am :

1,85m? Also nach deinen Beschreibungen hätte ich mir dich größer vorgestellt.

Carsten am :

Das klären je nach Fall die Gerichte.

Talor am :

Na hoffentlich ist sie da selbst verantwortlich.. man sollte von Erwachsenen ja wirklich erwarten können, dass es sie nicht alle Nase lang auf die Fresse legt - egal wo das jetzt passiert.

fredi am :

Hier in userem Laden stehen 2-3 so runde 2-Tritt-Treppchen, die die Kunden rumschieben können und damit auch nach ganz oben kommen :-)

Tom am :

Ich habe mal bei einem Ferienjob so ein Rundlaufregal für Schrauben gesehen - wäre das nix für Euch. Ravioli im obersten Fach? Knopf drücken, das Regal rotiert in sich....fertig :-D

Jakob am :

Björn, ich denke du haftest. Stichwort: Verkehrssicherungspflicht: http://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrssicherungspflicht

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