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Mit gleichem Wohlwollen ist nicht zu rechnen

Post von der Staatsanwaltschaft Bremen:
Sehr geehrte Damen und Herren,

der Beschuldigte sieht sein Fehlverhalten ein. Die Schuld ist noch als gering anzusehen. Dashalb konnte gemäß §45 Abs. 1 Jugendgerichtsgesetz von einer gerichtlichen Ahndung abgesehen werden.

Der Beschuldigte wurde auf sein Unrecht hingewiesen. Im Wiederholungsfalle kann er nicht mit gleichem Wohlwollen rechnen.
Interessante Formulierung. Habe ich in der Form noch nie zuvor gehört.

Als Datum der Tat ist der 21.08.2007 angegeben. Mich irritierte gerade sehr, dass es dazu keinen Blogeintrag gab. Beim Nachschlagen in meinem Ordner "Ladendiebe" sah ich es: Das war ein Fünfzehnjähriger, der sich sein Bier so besorgte, in dem er sich mit zwei Flaschen aus dem Eingang herausschlich. Dummerweise wurde er dabei von einem Mitarbeiter beobachtet, der gerade in Zivilbekleidung den Laden betreten wollte...

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Kommentare

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$random am :

Rot-grüne Kuschelpädagogik.

flo am :

hirn-loses Zufallsblabla.

Anti-68er am :

Ich formuliere es mal so.
Als ich jung war (13?) hab ich auch mal im Laden geklaut. Ich wurde erwischt und meine Mutter durfte mich im Büro abholen. Strafe gab es keine, war ja noch nicht mündig. Aber der Schock hat gereicht, meine Verfehlungen bis heute lassen sich mit "bei Rot über die Ampel laufen" zusammenfassen.

Was heute allerdings los ist in Deutschland, ist einfach nur unglaublich. Da werden Serientäter nach Ermahnung freigelassen oder kommen Bereicherer mit Sozialstunden und einem gratis Segeltörn frei, nachdem sie jemanden ins Koma geprügelt haben.

Danke, rot-grün. Danke, 68er.

Raucherblog am :

mit 15 habe ich auch mal geklaut und wurde gleich erwischt.
Es ist pädagogisch sinnvoll Kindern eine Chance einzuräumen. Ich habe es auch n ie wieder getan. Jugendlicher Leichtsinn verfällt im Alter. Mit Hausverbot kommt man auch anz schön ins schwitzen. ich wusste damals nicht wie ich meiner Mutter erklären soll, das ich nicht mehr in den Supermarkt kann.

Jemand am :

Björn, enthalte uns solche Blog-wichtigen-Einträge nicht noch einmal vor! Im Wiederholungsfalle kannst du nicht mit gleichem Wohlwollen rechnen.

Herr S. am :

Hatte auch mit dem Gedanken einer schriftlichen Ermahnung gespielt ;-)

Randalf am :

Darf man davon ausgehen, dass die ganzen Schreibfehler original sind? In dem Fall würde ich ja fast vermuten, der Täter könnte den Brief selbst geschrieben haben :-)

Steuerzahler am :

Ich werde mal mein Verhalten überprüfen müssen.
Bis jetzt habe ich immer bezahlt, aber warum soll man Geld ausgeben? Ein böses "Du, Du, mach das nicht" vertrage ich bestimmt.
Es ist FREITAG. Björn scheint langsam die guten Themen für Freitags aufzubewahren, finde ich gut.

Volker am :

Ich kann mir lebhaft das schallende Gelächter des Bengels vorstellen als er erfahren hat, dass seine Straftat für ihn folgenlos bleibt.
Wahrscheinlich ist er erstmal mit seinen Kumpels losgezogen um mit ein paar ("besorgten") Bierchen darauf gebührend einen zu heben.

Nelson am :

HA HA ....

Mathias am :

*ironiemodusein*
Ist der jetzt überhaupt ein "Ladendieb"? Selbst wenn er die Flaschen hätte bezahlen wollen, dann hätte er es nicht gekonnt, weil er zu jung ist. Je nachdem wie jung er aussieht kann es ja gut sein, das er keine Chance hatte an der Kasse das Bier zu bezahlen, also wurde er ja gezwungen, das Bier zu klauen.
Und interessant (besonders für Jugendliche) sind halt gerade die Sachen, die sie nicht dürfen und die damit was besonderes sind.
*Ironiemodusaus*

Kuschelpädagogik hin oder her, ich halte davon auch nur begrenzt was. Es gibt sicher einige, denen ist das eine Lehre, da zieht das. Aber bei vielen ist das der falsche Weg, die einzige Lehre ist da "Es passiert eh nix"

Krümelkacker am :

Ein LADENdieb?
Der Laden ist doch noch da, ich würde das jetzt eher einen Bierdieb nennen.
Na ja, Umgangsspache, wie viele zusammengesetzte Wörter, die eigentlich eine falsche Aussage treffen.
(Ich sage es doch als Bsp.: Raubkopierer. Obwohl, unser Kopierer hier ist noch nie mit Knarre losgezogen, zum Glück.)

Enina am :

"Obwohl, unser Kopierer hier ist noch nie mit Knarre losgezogen, zum Glück."

Toll, jetzt hab ich mich fast angespuckt vor lauter Lachen ...

Aber nur einen Brief finde ich auch lächerlich. Ich bezweifle, dass Kinder, die sich in dem Alter sowas leisten, von einem Brief in die Ecke treiben lassen...

Andre am :

Ähliche Post habe ich vor zwei Wochen bekommen. Ein Jugendlicher hatte Silvester von seinem Fenster aus gezielt große Böller auf Fußgänger geworfen. Dabei schmiss er mir einen Böller auf den Hinterkopf, der hinten in meiner Jacke landete und fort explodierte. Die Jacke ist verbrannt, ich hatte Gott sei dank keine Verbrennungen, konnte jedoch zwei Tage nicht richtig hören, da ich die Jacke noch rechtzeitig halb ausziehen konnte. Hätte ich nicht so schnell reagiert, wäre es nicht so lustig gewesen. Die Polizei kam, er hat die Tür aber nicht geöffnet und dann gab es eine Anzeige gegen. Es gab eine Gegenüberstellung und ich konnte ihn identifizieren.

Es gab nie eine Verhandlung. Nur einen Brief, dass das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingestellt wurde. Er hatte bisher ein anderes Verfahren laufen und nun wollte man ihm im Zuge einer Rehabilitierungsmaßnahme nicht eine zusätzliche Erschwerung aufgrund dieser Tat zumuten.

Klasse!

Da er nur zwei Häuser von mir entfernt wohnt, habe ich sehr lange mit dem Gedanken gespielt, ihn einfach mal zu besuchen und richtig zu vermöbeln oder ein paar Böller in seine Wohnung zu schmeißen. Aber die Vernunft hat dann gesiegt. Aber ihr könnt euch nicht vorstellen, WIE sauer ich war. Es ist echt unglaublich, was alles hätte passieren können. Menschenmengen auf der Straße und der Typ schmeißt einfach riesige Böller zezielt auf die Köpfe der Menschen.

Torsten am :

Bin kein Jurist, aber es gibt mein ich doch die Möglichkeit, gegen so eine Nicht-Bestrafung/Einstellung des Verfahrens Beschwerde/Widerspruch einzulegen. Denn wenn er schon was anderers "laufen" hat und dennoch weiter Murks macht ist doch wohl gerade ein Mehr (Rehbilitierungsmaßnahme oder auch Strafe) nötig.

Ar-ras am :

@Raucherblog

In der Lage würde ich nicht gerne stecken. :-( . Ich hatte ja auch mal meine Verfehlung mit 13 (hab ich mal in den Kommentaren gepostet ;-) ). Und als ich an ner anderen Schule war, hab ich mich nicht am eink(l)aufen beim Konsum um die Ecke beteiligt, obwohl alle Jungs meiner Klasse das gemacht haben :-O.

@Andre,

Das ist ja echt Assi von dem. Muss man wohl zu Don Corleone gehen...


@Björn Harste

Würdest du einem ehemaligem Ladendieb sein Hausverbot aufheben, wenn er sich reuig an dich wendet?

Klugshieter am :

Das Wort heißt "räudig".
Falls Du räudig bist, sollte Bjorn Dich allerdings nicht in den Laden lassen.

Ar-ras am :

Ich hab mir schon gedacht, dass einer mit nem Wortspiel kommen würde...

Ich meinte aber reuig, von "der Reue".

lejupp am :

|| Die Schuld ist noch als gering anzusehen.

"noch gering"? Ist das sowas wie eine vier minus?

BJRU = Bier Junkies rauben umständehalber

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