Skip to content

ec-Zahlung nicht möglich

Die Kundin wollte partout nicht wahrhaben, daß ich ihr den Einkauf nicht mitgeben kann, solange die Waren nicht bezahlt sind. Natürlich liegt der Fehler an unserer Technik, so daß ich etwas entgegenkommender sein sollte. Und ich glaube ihr ja auch, daß die Karte ganz neu ist und daß da gestern erst Geld draufgekommen ist und daß das Konto gedeckt ist und daß sie bei Penny damit bezahlen konnte.

...und dann war da noch der geheime Fehlercode am Gerät, der besagt: "Kontodeckung nicht ausreichend."

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

toba am :

Euer System checkt also gleich, ob das Konto den Einkauf auch verkraftet. Clever. Ich frag mich, wie es Läden wie, ich glaub Kaisers war es, machen. Angeblich wird dort ja erst später abgebucht. Ich stell mir das recht aufwendig vor, dem Geld dann noch hinterher zu rennen....

Oszedo am :

toba: Gratuliere, du hast soeben den Unterschied zwischen "POS" und "ELV" entdeckt. ;-)

Beim elektronischen Lastschriftverfahren (ELV) wird nicht erst geprüft ob das Konto gedeckt ist, sondern du erteilst dem Geschäft lediglich eine Einzugsermächtigung, nicht mehr und nicht weniger...

matt am :

da unterschreibt man ja direkt, dass die Bank im Zweifelsfall die Daten rausgeben darf. Und dann läuft das halt wie bei jeder anderen Rechnung auch.

Max Honk am :

Wait a sec. Gesetzlich ist das Kontoprüfen über die Kartengeräte nicht mehr erlaubt. Eigentlich ist der "Konto nicht gedeckt" jetzt gültig auch bei "nicht lesbar".

Björn Harste am :

Warum sollte das nicht erlaubt sein? Ohne Kontodeckung keine Zahlung. Der Händler hat ja sonst die sprichwörtliche "Katze im Sacke"...

Markus Stolpmann am :

Ich verstehe sehr gut, dass der Händler sein Geld haben möchte. Allerdings habe ich selbst auch schon _mehrfach_ erlebt, dass meine deutsche (Maestro-)Karte in Österreich bei der POS-Zahlung den Fehlercode "Limit verbraucht" ausgab, obwohl das definitiv falsch war (nicht nur, dass das Konto gedeckt war, es ging dann auch beim nächsten Händler und am "Bankomat" ).

Insofern bin ich skeptisch, was die Technik und die Fehlercodes betrifft und würde nich vorschnell die Story der Kundin abtun ... ggf. hätte ich ihr empfohlen, am nächsten Automaten "Geld zu ziehen". Weiß aber nicht, wie weit der von euch weg ist.

Fred am :

Es kann auch von einem vorangeganenen Buchungsfehler kommen:

Bei mir hat mal ein Gerät nicht funktioniert, und der Vorgang schlug zweimal fehl. Beim dritten mal gings. Folge war, dass zwei Abbuchungen (die Abbrüche) im Banksystem auf den Timeout warteten und so lange war das zugehörige Guthaben gesperrt. Folge war: ich konnte an diesem Tag nirgends mehr bezahlen, bis sich das System bequemte, die Karteileichen zu entsorgen. -kopfschüttel-

Lurker am :

Für solche Fälle hat man *zwei* Karten dabei - hilft natürlich nicht gegen technische Ausfälle, aber doch gegen Leseschwierigkeiten.

Und gegen Begebenheiten wie diese:
*ka-ching* Bezahlt...
Verk: Oha. Das war jetzt falsch.
Ich: Was?
Verk: Falscher Knopf. Irgendwie bin ich auf Summe gekommen.
Ich: Und was heißt das?
Verk: Statt ihres Kaufpreises habe ich damit den Gesamt-Tagesumsatz eingebucht...
Ich: Und das wollen sie von meinem Konto?
Verk: Mal schauen, ob ich das rückgängig machen kann....

Nun, es ging. Es hat aber doch etwas gedauert, bis sich auch ein Verantwortlicher finden ließ, der mir schriftlich bestätigen konnte, daß *KEINE* Forderung in dieser Höhe besteht.... ;-)

Milchmann am :

Bei uns heisst das FEP13 (Bank verweigert Buchung) und bloss keine Ausweise oder Karten als pfand annehmen. Ausser man wünscht sich ein exotisches Quartett . ;-)

danIO am :

Was spricht denn gegen den Perso?

h am :

Der legale Wiederverkaufswert eines Persos liegt nahe bei null.

danIO am :

Na zuindest nicht ohne kirminielle Energie. Von wegen "Zahlen mit dem guten Namen" :-)

Problematik-Blogger am :

Hi,

nur für das Protokoll: Es gibt keinen (nichtmal einen geheimen) FehlerCode, der besagt, dass keine Kontodeckung besteht. Das wäre _natürlich_ ein Verstoss gegen das Bankgeheimnis. Ich würde sogar jedem der an einem derartigen Gerät arbeitet empfehlen in diese Richtung gehende Aussagen zu unterlassen, das kann zu bösen Rechtsanwaltschreiben führen.

Der angesprochene Fehlercode (bei vielen Terminals ist es der besagte "FEP013" sagt lediglich aus, das das Limit (Tages-/Wochen- oder Kartenlimit) nicht ausreicht. Das kann bedeuten, dass keine Deckung vorhanden ist - muss es aber nicht. ;-)

HG der Problematik-Blogger

MCXSC am :

Doch, es ist wirklich so. ;-) Kundenfreundlich heißt es dann "Vorgang nicht möglich", und in 99% der Fälle ist es dann eine unzureichende Kontodeckung, da viele ein Tageslimit haben, dass nie ausgenutzt wird, bzw. viele keines haben.

Wieso das gegen das Bankgeheimnis gehen sollte müsstest du mir nochmals erklären.

a) wird ja vor der Prüfung (die zwischen Bank/Provider und Terminal von statten geht) eine korrekte PIN-Eingabe gefordert - keine PIN, keine Prüfung.

b) sieht ja keiner, wie hoch (oder niedrig) der Betrag auf dem Girokonto ist, sondern lediglich "Betrag reicht aus" oder "Betrag reicht nicht aus".

Und das verstößt _nicht_ gegen das Bankgeheimnis.

MfG

björn am :

Letztens stand ich beim MM(lasst euch nicht...) und vor mir war eine Dame die hatte auch genau diese Probleme mit ihrer Karte und hatte wie der Kassierin verklickern versuchte gestern noch 120€ damit bei irgendeinem Baumarkt bezahlt.

- björn

Nur registrierte Benutzer dürfen Einträge kommentieren. Erstellen Sie sich einen eigenen Account hier und loggen Sie sich danach ein. Ihr Browser muss Cookies unterstützen.

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
:'(  :-)  :-|  :-O  :-(  8-)  :-D  :-P  ;-) 
BBCode-Formatierung erlaubt
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.
Formular-Optionen