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Leere Käsestick-Verpackung

In einem Regal hinter der anderen Ware hatte eine Kollegin diese leere Verpackung eines "Käse-Sticks" (Ein Stückchen Käse auf einen kleinen Stiel gespießt, um ihn als Snack ähnlich einem Eis am Stiel zu essen) gefunden. Dem aufgedruckten Haltbarkeitsdatum nach zu urteilen, lag die kleine durchsichtige Folie da schon etwas länger.

Der dadurch verursachte Sachschaden hält sich ja bei so einem Artikel in noch recht überschaubaren Grenzen, aber muss sowas überhaupt immer wieder sein? :-(


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Kommentare

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eigentlichegal am :

Dem aufgedruckten Haltbarkeitsdatum nach zu urteilen...hat da jemand einen abgelaufenen Käsestick entdeckt und entsorgt bevor er Schaden anrichten kann. Dass Björn aber auch immer an das Böse im Menschen glaubt...
:-)
anyway:
Kunden können Schlimmeres machen als Käsesticks fressen:
https://www.liveleak.com/view?t=af8Ct_1574415095

Mitleser am :

Diese Käsesticks sind preislich eh Abzocke, wenn man mal schaut, was ein Stück Käse so kostet.

Georg am :

Es gibt ja keinen Kaufzwang................

Konsument am :

Aber eine gewisse Verantwortung, nicht jeden Scheiss zu produzieren.

wupme am :

Nein auch die gibt es nicht.

Konsument am :

Man kann natürlich als das gewissenlose Arschloch durch die Welt schlendern, aber gäbe es keine gegenseitige Verantwortung, wärst du womöglich gar nicht anwesend, um solche bescheuerten Kommentare von dir geben zu können. Da beisst die Gesellschaft wohl oder übel in den sauren Apfel und toleriert solche wie dich.

Reiss dir ruhig ein Zettelchen ab und spiel damit.

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eigentlichegal am :

Dann holt man sich ein 400g-Stück Gouda, knabbert davon 50g ab und steckt sich den Rest mit seinen fettigen Fingern in die Jackentasche?

Nicht der Andere am :

Das MHD war doch sicher bei der mündlichen Aneignung schon fast erreicht, sodaß der Kunde dir letztlich nur Zeitm, Logistik, Abschreibung und Entsorgung erspart hat. (;

Jan am :

Oder hatte das Sparkind vielleicht Hunger?

Isar 1 am :

Ich finde es besser, wenn die unbezahlte Ware wenigstens gegessen wird, als wenn sie aus purer Faulheit (Tk-Ware im Trockenregal u.ä.) oder gar Absicht unverkäuflich gemacht (Verpackung geöffnet, Ware beschädigt etc.) bzw. zu Ungunsten des späteren Käufers verdorben (Kühlware zurückgelegt, Verpackung manipuliert, Artikel deformiert u.a.) wird. Und für den Händler ist diese Variante des Diebstahls auch nicht mit Reinigungsaufwand, evtl. Entsorgung benachbarter Ware usw. verbunden.

Insofern ist der Aufwärmknast aber die beste Lösung ;-)

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