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Die tägliche Verkehrserziehung

Auf dem Weg zur Arbeit sind wir vorhin in einem Ortsteil auf der Straße gefahren. Neben der Fahrbahn befindet sich ein einziger Fußweg für beide Fahrtrichtungen, der auch von Radfahrern mitbenutzt werden darf, dessen Benutzung aber gerade morgens ein Krampf ist, da einem auf dem engen Weg ständig Schüler auf Rädern entgegenkommen.

Da wir es gewagt haben, mit unseren unedlen Drahteseln die heilige Straße zu benutzen, wurden wir von einem Autofahrer angehupt und von einem anderen sogar durch das geöffnete Seitenfenster lautstark zurechtgewiesen: "Da ist ein Radweg!"

Nur gut, dass uns aufmerksame Autofahrer immer auf unser schändliches Fehlverhalten im Straßenverkehr hinweisen. Richtig gezeigt hat es mir gestern Abend ein Golf-GTI-Fahrer in Delmenhorst, der mich mit nur einem Meter Abstand (!) aber mit Sicherheit rund 90-100 km/h (!!) in einer Wohnstraße (!!!) überholt hat. Da hätte man sich eigentlich das Kennzeichen merken und den Vorgang bei der Polizei anzeigen müssen. Allerdings hätte es dort nur Aussage gegen Aussage gestanden und so spart man sich gleich die Mühe. Bei solchen Leute hilft nur ein dauerhafter Führerscheinentzug und das Auto in die Presse.

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Kommentare

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Jodelschnepfe am :

Hierzulande fährt man eben nicht nur PKW um von A nach B zu kommen - viel wichtiger scheint dabei zu sein, auch Recht zu haben wenn es ein Radfahrer wagen sollte, mit seinem muskelbetriebenen Gefährt den „wichtigen” KFZ-Verkehr auf der Fahrbahn zu behindern. Der nichtmotorisierte Pöbel hat gefälligst immer und jederzeit neben der Fahrbahn zu radeln ganz egal was dort für ein Teil der Straße ist - zur Not ist ggf. abzusteigen und zu schieben.

Mitleser am :

Das kommt jetzt auf die Art und Weise der Freigabe an. Steht dort Z240 oder Z241, dann hat der Autofahrer nicht ganz unrecht ;-)

Björn Harste am :

Dass es das Schild 239 (mit Zusatzschild Fahrräder frei) war, macht den Weg eben schon zu einem Fußweg.
Die meisten Autofahrer interpretieren das "Fahrräder frei" eben falsch.

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