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Beschneite Fahrräder

Trotz Minustemperaturen und Glättewarnung sind wir auch heute wieder zur Firma geradelt. Für die knapp 15 Kilometer haben wir diesmal eine Viertelstunde länger als gewohnt gebraucht, teilweise waren die Wege glatt und teilweise bestanden sie aus gefrorenen Spuren, auf denen man quasi gar nicht mehr fahren konnte. Zwischendurch fing es noch kurz an zu schneien – wir hatten also das volle Programm.

Warum Ines' Fahrrad so so extrem zugeschneit ist, meines dagegen fast gar nicht, kann ich beim besten Willen nicht sagen. Sie ist jedenfalls auf dem gleichen Wegen wie ich gefahren und auch nicht ständig durch irgendwelche Schneeverwehungen geradelt. :-)


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Kommentare

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Chris_aus_B am :

Fuhrt ihr nebeneinander und du in ihrem Windschatten (bei Seitenwind)? :-D

Rolf Aldag am :

Betrifft den Hinterbau stärker, als andere Bereiche beider Räder.
Weil der augenfälligste Unterschied in der Antriebsart liegt, postuliere ich:

Die Kette könnte aufgrund ihrer dem Boden näheren Führung sowie offeneren Struktur eher dazu geneigt sein, Schneeflocken mitzunehmen und aufzuwirbeln, als das beim geschlossenen Riemen der Fall ist?

Aus dem gleichen Grund könnten auch Unterschiede in der generellen Verschmutzung dieser Bereiche bestehen.
Weil die Kette ein Schmiermittel benötigt, haften ihr vermehrt Staubteilchen an, und die Kombination aus Staub und Schmiermittel kann schon zuvor mit ähnlichem Verteilungsmuster wie jetzt der Schnee an die rückwärtigen Fahrradteile geworfen worden sein, sodass der Schnee durch die Vorverschmutzung einen besseren Haftgrund auf Ines' Rad vorfindet?

Lasst uns nie aufhören, gemeinsam darüber zu diskutieren!

Paul am :

Die Räder sind ohne ausreichende seitlich wirkende Reflektoren ohnehin nicht für den Straßenverkehr geeignet (und in der "dunklen Jahreszeit" gleich noch riskanter).

Rolf Aldag am :

Stimme voll zu, bei windigem Herbst- und Winterwetter wäre eine setliche Vollverkleidung wesentlich geeigneter für den Straßenverkehr.
Dazu noch Hochprofilfelgen oder im Bestfall Scheibenräder vorne und hinten.

Nicht.

Ernst am :

Manche wollen es nie kapieren, dass Vorschriften nicht zum Selbstzweck, sondern aus Gründen entstanden sind.

Don Frye (Schnurrbartträger) am :

Fail:
Zumindest Ines' Rad hat einen gut erkennbaren, umlaufenden retroflektierenden Streifen auf dem Mantel.
Das ist komplett ausreichend.

StVZO § 67, Abs 5, Pkt 1
.

Ernst am :

Reifenstreifen haben den entscheidenden Nachteil, sehr vom Reinigungszustand des Reifens abhängig zu sein; und Reifen kriegen nunmal viel schneller Patina als an den Speichen angebrachte Reflaktoren (bei geringerer Reflexionsoberfläche wohlgemerkt.

Jodelschnepfe am :

Der Verordnungsgeber hat mit der Zustimmung des Bundesrates folgende Möglichkeiten im § 67 StVZO geschaffen:

Die Längsseiten eines Fahrrades müssen nach jeder Seite mit

1. ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder Felgen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades oder

2. Speichen an jedem Rad, alle Speichen entweder vollständig weiß retroreflektierend oder mit Speichenhülsen an jeder Speiche, oder

3. mindestens zwei um 180 Grad versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden gelben Speichenrückstrahlern an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades

kenntlich gemacht sein.

DBenger am :

Nein, es ist keine OWi, aber dennoch unnötiges Risiko (und darauf stellte @Ernst mMn ab) .
Das ist wie z.B. mit dem Hand-raushalten beim Abbiegen - man macht das nicht, weil es vorgeschrieben wäre, sondern weil es anderen Verkehrsteilnehmern hilft, sich auf das eigene Vorhaben einzustellen oder gar Rücksicht zu nehmen.

Mitleser am :

Gibt halt leider noch genug Radfahrer, die nicht verstehen, dass es nicht darum geht, selbst was zu sehen, sondern es geht darum, von anderen gesehen zu werden.

Das Wichtigste am :

Völlig richtig. Wie oft sind Massig-Lux-nach-vorn-Werfer aufgesteckt (gern noch völlig falsch ausgerichtet und/oder im härtesten Stroboskopmodus betrieben, damit es Entgegenkommende optimal blendet und verblitzt), aber ansonsten reicht es nur für dunkle Klamotten und höchstens eine (häufig noch durch Jacke & Co verdeckte) nur nach hinten gerichtete Alibifunzel als "Rücklicht". Manchereiner will offensichtlich umgefahren werden.

eigentlichegal am :

" sondern weil es anderen Verkehrsteilnehmern hilft,"
Da wird aus dem Selbsterhaltungstrieb plötzlich eine uneigennützige Aktion, mit der man anderen hilft.

*achselzuck*
Meinetwegen muss niemand anzeigen, wenn er abbiegen will.
Man muss sich dann allerdings auch nicht beschweren, wenn man überfahren wird.

=> Man macht das ganz alleine für sich

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