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Arcoroc-Schalen auf dem Restetisch

Immer wieder finden wir hier Dinge im Lager, die längst in Vergessenheit geraten waren. Zum Beispiel standen noch auf einem obersten Regalboden in unserem zusätzlichen Lagerraum zwei Kisten mit Ausstattung aus unserer Bedienungsabteilung, die es inzwischen seit fast 23 Jahren nicht mehr gibt. Von der Abteilung ist mittlerweile nichts mehr übrig, nicht einmal mehr die Wände zu den ehemaligen Räumen gibt es noch.

Aber ein paar dutzend achteckige, schwarze Porzellanschalen von Arcoroc in verschiedenen Größen, die damals dazu gedacht waren, Feinkostsalate in der Bedienungstheke zu beinhalten, die stehen hier noch herum. Ein paar der kleineren Schalen wollen wir in unseren privaten Bestand überführen, der Rest landet nun hier seit ein paar Tagen nach und nach für ein paar Euro Sonderpreis auf den Restetisch – und sie werden tatsächlich auch gekauft. Finde ich gut. :-)


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Kommentare

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Erich H. am :

Knabberkram schnappe und warte.......

Rudolph am :

Oje... ist das lange her, wo ich die das letzte Mal gesehen habe. Die waren ja eine Zeitlang "total in".

80er oder 90er Jahre? Ich weiß es leider nicht mehr so genau.

Cliff am :

Späte 80er bis etwa frühe 90er rein, sagt meine (zugegebenermaßen vergessliche) Erinnerung. Ich habe irgendwo noch 6 Whysky-Tumbler im "Arcoroc-Stil". Wurde ja reihenweise nachgemacht, das Zeug.

ShadowAngel am :

War bis in die 90er, wobei es die Firma wohl bis heute gibt. Die Werbung blieb jedenfalls im Gedächtnis, in verschiedenen Szenarien sind Elefanten über das Geschirr getrampelt, das natürlich ganz blieb, weil es so stark ist :-D

Ich hab von dem Zeug aber auch was (inklusive 2 der abgebildeten Schüsseln), meine Eltern wollten es wegwerfen, dabei war das alles in Ordnung, also nahm ich es. Im Vergleich zu dem langweiligen "Alles ist weiß, wie im Krankenhaus" Zeug, das man heute zu 95% kriegt, sieht das auch besser aus. Schwarz ist einfach schicker.

Panther am :

Woher nimmst du die Wahrnehmung, heute würde hauptsächlich weißes Geschirr angeboten? Selbst Hartglasgeschirr ist auch heutzutage wahrlich nicht nur weiß erhältlich.

Jane Doe am :

Weil eben hauptsächlich weißes Geschirr angeboten wird.
Dass es auch anderes gibt widerspricht dieser Aussage nicht im geringsten.

Panther am :

Auf welche Verkaufswege beziehst du dich dabei konkret und woher stammt der hohe Anteil (subjektive Wahrnehmung außen vor)?

Panther am :

"Nakt" ohne die gängigen Angaben? Wird schon niemand kontrollieren ...

Panther am :

... und ich kufe ein "c" ;-)

John Doe am :

...wohingegen ich ein "a" kufe. :-|

Panther am :

Oh je, hättest du mal lieber einen Ironiedetektor gekauft :-D

Supporthotline am :

Rein aus Interesse. Wie stehen diese Einnahmen später in den Büchern? Wie erklärt man einem Steuerprüfer diese plötzlich aus dem Nichts erschiene Ware? Belege für diese über 23 Jahre alte Ware wird es wohl nicht mehr geben. Klar, sind nur "paar Euro", wie gesagt, rein aus Interesse. Könnte ja auch Hehlerware sein, die ein Ladendieb bei der Konkurrenz... :-P

Helmut S. am :

Das ist ein ganz normaler Verkauf von geringwertigen Wirtschaftsgütern. Da die schon seit dem Jahr 1 nach der Anschaffung abgeschrieben sind, handelt es sich um Außerordentlichen Ertrag, der auch so gebucht wird . Für 3 Schüsseln kann man sich aber auch päpstlicher machen wie der Papst und verbucht das ganz normal als Warenverkauf. Dass es keine Belege mehr gibt, ist normal, wenn das GwG älter als 10 Jahre ist

Ein anderer Nutzer am :

Fast, aber nicht ganz. Außerordentliche Erträge gibt es seit fast zehn Jahren (BilRUG) nicht mehr. Der Ausweis von Erträgen, die aus der Veräußerung von Vermögensgenständen die dem Anlagevermögen zuzuordnen sind (hier wohl der Fall, wenn auch abgeschrieben), erfolgt dann heute unter den "Sonstigen betrieblichen Erträgen".
Tatsächlich sind aber im Jahresabschluss ggf. Angaben zu den periodenfremden Erträgen zu machen.

Es ist übrigens KEIN "normaler Warenverkauf". Wäre es Ware, würde es sich nicht um Anlagevermögen, sondern um Vorräte handeln. Dann erfolgt der Ausweis der Verträge aus der Veräußerung unter den Umsatzerlöse. (Der Ertragsausweis folgt der Bilanzierung)

Mitleser am :

Die einzig wahren Schalen sind die Blattglasschalen.

Change my mind!

Falk am :

Die sucht Björn noch, kann nicht mehr lange dauern. Obwohl, die 10 K werden ja auch noch gesucht...

Raoul am :

Ich glaube, wenn man die Blattglasschale mit den Geldscheinen unterfüttert, kann man mit der grünen LED einen schönen Leuchteffekt kreieren.

A.B.S. am :

Die Serie mit den Blattglasschalen heißt Aspen, ob jetzt nach dem Baum oder dem amerikanischen Wintersportort: Keine Ahnung

Sandra am :

Unser Metzger hatte mal apfelförmige Keramikschalen dementsprechend aussortiert. Zu verschenken sogar. Ärgere mich bis heute, nichtmal eine davon genommen zu haben. Diese hier gefallen mir allerdings überhaupt nicht, ist doch sehr 80er (?)…

Südlurker am :

Das dürfte der Unterschied zwischen Theorie und Praxis sein. In der Realität wird das als Warenverkauf "Sonstiges 19%" gebucht und gut ist. Damit wird der Schlupf aus Diebstahl dann ein bisschen kompensiert. Bei hundertprozentig korrekter Buchung wäre die Buchungspostenpauschale für den Steuerberater vermutlich höher als der Umsatz mit den Schüsseln.
Selbst bei einer Betriebsprüfung muss der Prüfer das a) überhaupt merken und b) nichts Wichtigeres entdecken. Wenn das dann der einzige zu bemängelnde Punkt in Björns Buchführung ist, hat er einen genialen Steuerberater.

Ein anderer Nutzer am :

Diese "Praktikerlösungen", mal schnell etwas zu buchen, sind zwar beliebt, lassen aber gerne außer Acht, was die Folgefehler sind:
1. Wird, wie bei jeder gängigen Buchhaltungsoftware üblich, der (wenn auch zu 0 Euro in den Büchern geführte) Gegenstand im Anlagevermögen nicht als Abgang ausgebucht und bleibt somit (fehlerhaft) in den Büchern.
2. Werden ggf. Bruttozugangswerte und Abschreibungen im Anlagenspiegel nicht korrigiert, was zu einem dauerhaften Fehler in diesem führt.
3. Werden die Erträge in der Gewinn- und Verlustrechnung falsch ausgewiesen.
4. Kann es zu einem Mehraufwand für das Unternehmen führen, wenn im Rahmen einer Prüfung solche Fehler festgestellt werden und geprüft werden muss, ob es sich um Einzelfehler oder systematische Fehler handelt.
5. Führt es, je nach Umfang, zu falschen Kennzahlen, da z.B. ein falsches operatives Ergebnis ausgewiesen wird.

Darüber hinaus sind auch noch die Ausführungen falsch, dass "damit ... der Schlupf aus Diebstahl dann ein bisschen kompensiert" wird. Vielleicht macht ihr das so. Es ist aber aus diversen Gründen schlicht falsch.

Ob es am Ende auch wesentlich ist, sei dahin gestellt.

Ich kenne aber solche Fälle. Da wird "hemdsärmlich" gebucht. "Ist ja nur Kleinkram". Und die Leute haben nicht auf dem Schirm, was andere KollegInnen noch so buchen. Ist ja auch "nur Kleinkram". Und dann ist der Ärger, Unmut und Schaden groß, wenn man feststellt, dass eben auch eine große Menge Kleinkram am Ende ein großer Haufen ist.

Supporthotline am :

Danke für die Antworten. :-)

John Doe am :

Die nächste Buchprüfung wird Klarheit ergeben, ob es falsch verbucht ist

Aber erinnert eher an Trödelmarkt, als an seriösen Lebensmittelhändler

Helmut S. am :

Ihr glaubt doch nicht allen Ernstes, dass ein Buchprüfer sämtliche Einzelpositionen der Kassen überprüft. Ich schätze die im Falle von Björns Markt auf ca. 3.000.000 Posten im Jahr.Und dem soll er dan die Wareneinkäufe gegenüber stellen, was auch nicht weniger Positionen sind. Und dann soll er feststellen, dass 3 Schüsseln, die verkauft wurden, gar nicht eingekauft wurden. Und wofür? Auch bei der eigentlich falschen Versuchung wird aus dem Verkaufspreis die Mehrwertsteuer abgeführt und der Umsatz erhöht den zu versteuernden Gewinn, so das dem Fuskus gar kein Schaden entstanden ist. Lediglich in den Bilanzpositionen ist eine Summe verschoben. Ein paar Euro. Das dürfte kein Problem sein.

Helmut S am :

Verbuchung soll das heißen und Fiskus

Ein anderer Nutzer am :

Nein, ein Buchprüfer wird nicht alle Einzelpositionen prüfen. Er (bzw. auch ein StB oder WP) wird aber ggf. Stichproben durchführen. Da diese ggf. zunächst auf die Grundgesamtheit hochgerechnet werden, kann dies - zur Prüfung ob es sich um Einzelfehler oder systematische Fehler handelt - zu einem Prüfungsmehraufwand führen, den das Unternehmen natürlich zu zahlen hat. Das Unternehmen hat also schon daher einen ganz eigenen Grund, dass die Buchung von Geschäftsvorfällen nicht nur "bei den großen Vorgängen" passt.
Dass es im Ergebnis nicht zu einem falschen Ergebnis kommt, ist hingegen unerheblich. Nach dieser Logik könnte man die handelsrechtlichen Vorgaben, sowie abgeleitete Regelungen, Konkretisierungen und ergänzende Standard (GoB, DRS, ...) einfach ignorieren und "summarisch" einfach Aufwendungen in Erträge insgesamt in die Position der Umsatzerlöse buchen - das Ergebnis ist auch dann das gleiche. Oder man könnte auch einfach verkürzt einfach alle handelsrechtlichen Vorgaben als unnötig ansehen, sofern sich am Ergebnis nichts ändert.
Lassen wir dabei aber mal außer Acht, ob damit Rechtsnormen (et al) verletzt worden, wäre das dem Fiskus im Wesentlichen tatsächlich egal, da es nichts am zu versteuernden Ergebnis ändern würde.
Es ist übrigens auch keine Bilanzposition in der Summe verschoben, sondern eine Position der Gewinn- und Verlustrechnung.

Schmanessa am :

Oh mein Gott, ich wusste nicht, dass das möglich ist, aber dieses Bild hat mir gerade eine Zeitreise beschert. In meiner früheren Kindheit (Ende 80er/Anfang 90er) war diese Art von Geschirr ganz ganz groß in Mode. Meine Eltern hatten es, die Nachbarn hatten es, die Eltern von Freunden hattn es. Alle hatten schwarzes, eckiges Geschirr.
Jetzt fühle ich mich gerade noch mal als wär ih 5 jahre alt. Danke dafür :-D

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