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F16 an der Straßenecke

Wer sich als rücksichtsloses A****loch im Straßenverkehr outen möchte, parkt seinen SUV so an auf einer Kreuzung, dass man als Linksabbieger im Grunde keine Möglichkeit mehr hat, sicher aus der Straße zu fahren. Mir blieb nur die Möglichkeit, mich im Blindflug langsam herauszutasten und zu hoffen, mir keine Radfahrer oder andere von links kommenden Fahrzeuge auf der Motorhaube einzufangen.


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Kommentare

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Nobody am :

BMW entwickelt sich aktuell gut zur Assi/Proletenmarke, das Design scheint dieses Klientel sehr anzusprechen. In den letzten Monaten sind mir mehrfach BMW Fahrer mit rücksichtslosen/riskanten/gefährlichen Aktionen aufgefallen…

Jane Doe am :

Entwickelt? Den Ruf hat BMW schon immer. Die Marke zieht solche Leute auch gerne an mit dem bösen, entschuldigung ich meine natürlich "konzentrierten", Blick, und dass die Karren selbst im Comfort modus beim Anfahren einfach wegziehen wollen.

Micha am :

Ordnungsamt anrufen wegen Gefahr für den fliessenden Verkehr?

Klaus am :

Genau dafür fährt man doch ein Nutzfahrzeug - kreative Parkraumnutzung.

DerBanker am :

Kennst du schon die Seite weg.li?

Der Tätschler am :

Die ja im Grunde genommen nichts anderes als Denunziantentum ist.

Thorsten am :

Was ein Quatsch, wenn jemand andere behindert und sich nicht an die StVO hält, gehört er dafür bestraft. Hier wäre abschleppen direkt die richtige Wahl und auch problemlos vertretbar.

sebl am :

liegt natürlich nicht an den Autofahrern die anscheinend nicht aufgepasst haben, dass man so nicht parkt.
Habe so schon etwa 30 Anzeigen auf den Weg gebracht, bei einigen musste ich sogar noch ne extra Aussage machen, weil die Autofahrer meinten sie mussten ja auf dem Radstreifen vor der Sparkasse halten, wegen ner Panne. lol

Markus am :

Denunziation wäre es, wenn man jemandem mit Meldung an Behörden Probleme bereitete, der sich eigentlich nichts zu Schulden kommen lassen hat.

Hier liegt eindeutiges Fehlverhalten vor. Das sollte also auch entsprechend sanktioniert werden. Falschparker behindern und gefährden.

Rudolph am :

"Unter einer Denunziation versteht man das Erstatten einer Anzeige durch einen Denunzianten aus persönlichen, niedrigen Beweggründen, wie zum Beispiel das Erlangen eines persönlichen Vorteils. Der Denunziant erstattet somit gegenüber einer der denunzierten Person übergeordneten Institution Anzeige."

Micha am :

Witzig ist, dass du genau mit diesem Zitat nicht erklärst, warum das Anzeigen von gefährlichen Regelverstössen ein persönlicher Vorteil sein soll.

Aber ja, die pösen Denunzianten und die staatliche Abzockindustrie bestimmt wieder.
Armer Mensch.

Sonstwer am :

Du hast es genau gesagt: "persönliche niedrige Beweggründe".
Das Entfernenlassen eines gemeingefährlichen Sicht- und Wegehindernisses - oder zumindest Sicherstellen, dass das nicht unsaktioniert bleibt, ist kein "niedriger Beweggrund".

Eigentlich ist es höchst anständig, wenn sich jemand die Mühe macht und nicht einfach dran vorbeigeht. Das ist wie fremde Hundeschei* mit dem Plastikbeutelchen wegmachen, bevor wer reintritt.

Wuffduff am :

Dann kann man bei Dir also einbrechen, ohne das Du nachher die Polizei anrufst? Weil das wäre ja Denunziantentum und Du bist ja dagegen, stimmt's?

Micha am :

Die dümmste Antwort von Leuten, die Probleme mit einfachsten Regeln haben.
Einfach an die Spielregeln halten, dann musst auch keine Angst vor *Petzen* haben.

Heinz Wäscher am :

[Klugscheißmodus]Das Verkehrszeichen 209 auf der anderen Seite der Kreuzung verbietet dort ein Linksabbiegen[/Klugscheißmodus]

X am :

...aber im Gegensatz zu Zeichen 211 erst nach dem Schild, das Ärgernis ist davor.

SPages am :

Wer genau hin sieht erkennt das es sich um ein "Bedarfsbeschilderung" für eine Baustelle o.ä. handelt, welche hier zugegebenermaßen eher ungünstig verdreht wurde, damit es am geplanten Aufstellungsort keine Gültigkeit mehr hat.

Also wie schon richtig geschrieben: In dieser Form nicht gültig.

Jane Doe am :

Mach doch erst mal den Fahrradschein in der Schule fertig bevor du mitreden möchtest :-)

Wuffduff am :

@ Jane Doe:

Lern doch erstmal ordentliche Argumentieren, dann kannst Du auch zur Diskussion beitragen und brauchst Du nicht persönlich werden.

Pepe am :

Bei mir in der Gegend parken Leute ständig so. Abgeschleppt wird trotz Parkraumbewirtschaftung und ständiger Kontrollen nie. Sind die Hürden dafür irgendwie sehr hoch?

Zumsel01 am :

In Bremen wird der "stehende" Verkehr nicht überall kontrolliert. Dann gibt's selbstverständlich VIP's, die dürfen alles ... :-O
Und in manchen Städten werden "ausländische Kennzeichen" nicht mehr notiert, da die Strafe eh nicht eingetrieben werden kann/soll oder so. 8-)

Demokrat am :

Das sind ja dann auch gleich mehrere AfD Märchen in einem Kommentar.

Quellen gibt's natürlich keine, aber die Weidel hat es ja schließlich so gesagt ...

Sonstwer am :

Wenn Knöllchen nicht eingetrieben werden können: Auto abschleppen lassen und erst nach Zahlung des Bußgelds und der Kosten wieder rausgeben. Funktioniert wunderbar.
Sind dann auch gleich ab 200€.

Es gibt allerdings noch immer Städtische Beschäftigte und Polizisten, die glauben, dass ihre Dienststelle haftet, wenn sie jemanden ohne ausreichenden Grund umsetzen lassen. Das Märchen ist bekannter als Rotkäppchen.

Tagedieb am :

Hier in Berlin dürfen die Parkraumkontrolleure nur kontrollieren, ob ein Parkschein/Parkvignette vorliegen. Etwas anderes dürfen sie ausdrücklich nicht, weil sie nicht dafür ausgebildet und angestellt werden.
Die Überwachung des ruhendes Verkehr ist ansonsten eine Aufgabe der Polizei wie anderer Mitarbeiter des Ordnungsamt. Nur gibt es von letzteren angeblich zu wenig. Und die, die den ruhenden Verkehr mal kontrollieren, sind angehalten, nur Strafzettel auszustellen. Das Umsetzen von Fahrzeugen erfolgt im Regelfall nicht, weil (indirektes Zitat), dieser Vorgang immer zu lange dauern würde.
Die Polizei kümmert sich nicht drum, weil irgendwann mal gesagt wurde, um den ruhenden Verkehr solle sich das Ordnungsamt der einzelnen Bezirke kümmern. Also fährt die Polizei regelmäßig an solchen verkehrsbehindernd abgestellten Fahrzeugen vorbei. Und, noch besser, die Polizei weigert sich in der Mehrzahl auch, solche Fälle aufzunehmen und für die Umsetzung dieser Fahrzeuge zu sorgen.
Dann haben wir in Berlin mittlerweile die Situation, dass auch die BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) Fahrzeuge, die auf Busspuren abgestellt sind, umsetzen zu lassen. Das hat dazu geführt, dass angeblich innerhalb der Polizei die Anweisung herausgegeben wurde: Um Fahrzeuge, die auf Busspuren verkehrswidrig abgestellt wurden, soll sich die BVG kümmern. Das sei keine Aufgabe der Polizei mehr. Was falsch ist, aber wohl trotzdem so gehandhabt wird.
Für Berlin kann man nur wieder sagen: Hier waltet mal wieder die angeordnete Unzuständigkeit.
Wie das in anderen Städten gehandhabt wird, weiß ich nicht.

Mitleser am :

Das Absurde ist: es ist verboten, so zu parken, aber es ist erlaubt, dass Gebüsch, Mauern, Zäune, Schilder usw. genau so Bescheiden platziert sein dürfen wie der BMW im Bild parkt.

Micha am :

Mauern und Gebüsch im Kreuzungsbereich, auf Fuß und Radwegen?
Ich bin auf Beispiele gespannt.

Mitleser am :

Einfach mal die Augen aufmachen, dann siehst du genug Beispiele draußen, wo irgendwelche Hecken oder Mauern dir an Einmündungen die Sicht nehmen, so dass du wie Björn oben beschrieben dich sonst wie vorsichtig rantasten muss und erst dann richtig was siehst, wenn du schon halb auf der kreuzenden Straße stehst.

Selbst irgendwelche Werbeschilder an Tankstellen nehmen doch schon teils die Sicht.

Micha am :

Ich fragte nach Mauern und Hecken, die wie der BMW (also auf dem Fahrrad oder Fussweg oder auf der Kreuzung stehen).
Genau so wie du es beschrieben hast.
Ehrlich gesagt erwarte ich keine Antwort auf die Frage.

Mir sind genügend unübersichtliche Kreuzungen bekannt.
Aber man sollte bei Diskussionen doch bitte bei Fakten bleiben statt Empfindungen und Übertreibungen als solche darzustellen.

Du darfst gern dein lokales Strassen und Wegegesetz durchblättern.
In der Regel gibt es für genau diese Fälle wie zb Hecken Vorschriften, dass die Sicht NICHT behindert wird.
Wenn sie in deiner Umgebung nicht eingehalten wird, dann darfst du gern tätig werden.

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