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Kein Packmesser nach UVV

Karton mit einem Messer aufgeschlitzt.

Mit dem Weltuntergang gerechnet.

Nichts passiert.


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Kommentare

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Phil am :

Geht es da wirklich um die UVV oder eher darum, dass ungeübte Packer die Ware mit dem Messer beschädigen könnten?

Björn Harste am :

Die Überschrift mag da irritierend sein. Der Aufdruck auf dem Karton soll tatsächlich die Ware schützen. Aber das Messer (mit nicht automatisch zurückschnellender Klinge) entspricht nicht den Unfallverhütungsvorschriften, da im Einzelhandel Sicherheitskartonmesser vorgeschrieben sind.

Holdi am :

Es geht eigentlich darum, die Ware vor Schnittverletzungen zu schützen. Man mag gar nicht glauben, wie viele das Messer mit voller Länge durch einen Karton reißen und sich dann wundern, dass es innen rieselt / zerschnitten ist

Theo am :

Wow, die gibts ja wirklich. Dachte das wäre ein Scherz und ich halte normalerweise sehr viel von BG-Regeln.

Don Mischbrot am :

https://pbs.twimg.com/media/DDKmxqjWAAABb5d?format=jpg&name=900x900

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