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Weggefahren

Eine Kundin hatte darum gebeten, dass wir ihr ein Taxi bestellen.

Das Taxi kam, der Fahrer sah die Frau – und fuhr weiter.

Wie weit das legal war, weiß ich nicht. Stichwort Beförderungspflicht.

Aber verstehen kann ich ihn. ;-)

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Kommentare

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Alexander M. am :

Inwiefern?

DerBanker am :

Ich weiß nicht, eventuell gibt es gute Gründe, dass auch diese Beförderungspflicht hinfällig sein kann.

Es gibt ja auch Kunden, die es so weit treiben, dass nicht mal die Banken mit dem Infrastrukturauftrag ihnen noch ein Konto anbieten müssen.

Klabund am :

Was soll man denn mit einem reinen Guthabenkonto, das keinen Cent ins Minus gehen kann, schlimmes treiben?

Thor am :

Die Bankangestellten beleidigen. Gibt genügend Kunden, die rotzevoll besoffen Angestellte beleidigen und bedrohen. Ja, dann wird das Konto aufgelöst.

TOMRA am :

Boah, in der Neustadt scheinen ja eigene Gesetze zu gelten. ;-)
Wäre das mit Uber auch passiert?

SPages am :

Naja, ich denke der Taxifahrer hatte schon einmal das "vergnügen" mit deiner Kundin.

Weil sonst sind Taxifahrer aus meiner Erfahrungen, wahrscheinlich auch berufsbedingt, recht schmerzfrei was "Eigenarten" ihrer Fahrgäste angeht.

Am Ende so wie bei dir. Einkaufen darf sie bei dir, in der guten Stube möchtest du sie wahrscheinlich nicht haben.

SPages am :

Naja, ich denke der Taxifahrer hatte schon einmal das "vergnügen" mit deiner Kundin.

Weil sonst sind Taxifahrer aus meiner Erfahrungen, wahrscheinlich auch berufsbedingt, recht schmerzfrei was "Eigenarten" ihrer Fahrgäste angeht.

Am Ende so wie bei dir. Einkaufen darf sie bei dir, in der guten Stube möchtest du sie wahrscheinlich nicht haben.

Dietmar am :

So ein Verhalten (vom Taxifahrer) geht gar nicht. Menschen rein nach dem Aussehen zu beurteilen und dann noch die Beförderungspflicht zu ignorieren, kann ich nicht verstehen.

Mag ja sein, dass es anstrengende und nervige Personen gibt. Aber wir haben alle schlechte Tage und machen alle nicht immer alles perfekt oder sind auf andere - und deren Wohlwollen - angewiesen.

Feivel am :

Wie oft dürfte ich dir denn ins Handschuhfach kotzen, oder wie viele Läuse in deinem Beifahrersitz betten, bevor du sagst: Grau ist alle Theorie?

Draalo am :

So ein Verhalten (von Blogkommentatoren) geht gar nicht. Komplexe Sachverhalte rein nach wenigen Fakten zu beurteilen und dann noch die Dieter-Nuhr-Pflicht zu ignorieren, kann ich nicht verstehen.

(Bin selbst früher Taxi gefahren, agressiven Personen und solche die noch Schulden haben z.B. darf man die Beförderung verweigern)

Micha am :

Da gibts ganz sicher eine Vorgeschichte bzw mehr als hier erwähnt wird.

Und nein, die Beförderungspflicht gilt nicht uneingeschränkt sondern hat Grenzen.
Wer weiß, was da mal vorgefallen ist, wenn der Fahrer genau diese Person nicht mitnehmen will. (dafür spricht, dass er vorfuhr und dann nach Sichtung der Person die Beförderung ablehnte).

Flamebeard am :

Naja, wenn die Person als aggressiv bekannt ist (und das dokumentiert ist), darf ein Taxi-Fahrer die Beförderung verweigern. Es gibt auch noch ein paar andere Gründe, aber die treffen hier aller Wahrscheinlichkeit nach nicht zu.

rüdiger am :

Ich spekuliere mal, das die Telnr. dieser Dame, so sie denn ein Phone hat, bei der Taxizentrale schon auf einer Art Sperrliste steht.
Deswegen solltes Du das Taxi rufen.

Franky am :

Bernd könnte die Spekulationen ja auch unterbinden, indem er sagt, warum er Verständnis hat.

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