Abgelegt auf dem Restetisch
Aus der Reihe unnötige Diskussionen:
Auf dem Restetisch lag ein nicht reduzierter Artikel. Das passiert immer wieder mal aus unterschiedlichen Gründen – aber allen gemeinsam ist, dass einwandfreie, nicht reduzierte Ware unter dem "Sonderpreis"-Schild zwischen anderer ermäßigter Ware liegt.
Wenn wir diese Artikel entdecken, räumen wir sie natürlich weg. Dennoch gibt es natürlich keinen Rechtsanspruch darauf, eine Ware, die dort liegt, zum Sonderpreis zu bekommen.
Wie das jetzt weitergeht, ahnt ihr vermutlich? Richtig: Mit einem jungen Mann hatte ich eine zähe Diskussion darüber, dass er das Produkt nicht günstiger bekommt. Der Satz "Das Produkt ist nicht reduziert und wurde vermutlich von irgendeinem anderen Kunden dort versehentlich abgelegt." ist aber auch unglaublich schwer zu verstehen …
Statt einsichtig zog er beleidigt davon.
Auf dem Restetisch lag ein nicht reduzierter Artikel. Das passiert immer wieder mal aus unterschiedlichen Gründen – aber allen gemeinsam ist, dass einwandfreie, nicht reduzierte Ware unter dem "Sonderpreis"-Schild zwischen anderer ermäßigter Ware liegt.
Wenn wir diese Artikel entdecken, räumen wir sie natürlich weg. Dennoch gibt es natürlich keinen Rechtsanspruch darauf, eine Ware, die dort liegt, zum Sonderpreis zu bekommen.
Wie das jetzt weitergeht, ahnt ihr vermutlich? Richtig: Mit einem jungen Mann hatte ich eine zähe Diskussion darüber, dass er das Produkt nicht günstiger bekommt. Der Satz "Das Produkt ist nicht reduziert und wurde vermutlich von irgendeinem anderen Kunden dort versehentlich abgelegt." ist aber auch unglaublich schwer zu verstehen …
Statt einsichtig zog er beleidigt davon.
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Querulant mit roter Socke on :
Nicht der Andere on :
Wumpitz on :
"Nach h. M. stellt im Supermarkt ausgelegte Ware eine Invitatio dar, da es am Erklärungsbewusstsein und am Rechtsbindungswillen des Verkäufers zunächst fehle. An der Kasse gibt der Käufer sein Angebot ab, das durch Eingabe oder Scan des Kaufpreises durch den Supermarktbetreiber konkludent angenommen wird.[7] Aus nämlichen Gründen hat der Kunde keinen Anspruch auf Aushändigung eines bestimmten Ausstellungsstücks (etwa aus dem Schaufenster eines Geschäfts)."
invitatio ad offerendum
Macros on :
Benjamin on :
Der Kunde ist glücklich, erzählt im Zweifel seinen Freunden wie cool er euren Laden findet und du hast quasi nix dafür bezahlt. Umgekehrt hast du jetzt recht gehabt, aber er nölt in seinem Bekanntenkreis rum wie doof ihr seid.